Betreff
(Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO über ein Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung und zur Betreuung in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie in auße runterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19 für die Monate April und Mai 2020, sofern keine kommunalaufsichtsrechtlichen Bedenken bestehen, auch für den Zeitraum 16.03.-31.03.2020.
Vorlage
069/2020/1
Aktenzeichen
FB 4/51-1
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage

                                                                                                                              Die Bürgermeisterin

                                                                                                                              In Vertretung

 

                                                                                                                              gez. Schweinsberg

 


Diese Vorlage ergänzt die Vorlage 069/2020

 

Der Sachverhalt der Vorlage 069/2020 wird unverändert übernommen.

Aufgrund des Hinweises der Bezirksregierung  wird der

Beschlussvorschlag, wie unten angegeben, ergänzt.

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Satzung der Stadt Schwelm über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen, Tagespflege und OGS wird dahin gehend unter § 6 ergänzt, dass die Beiträge für alle Formen der Tagesbetreuung für Kinder (Kita; OGS etc.) ab dem 16.03.2020 bis zum 31.07.2020 zu 100% erstattet bzw. nicht erhoben werden.

Zudem werden für den angegebenen Zeitraum auch keine Entgelte für die Mittagsverpflegung und die 8-13-Betreuung erhoben.

Die Verwaltung wird im Rahmen des Stärkungspaktes das Ziel verfolgen, diese freiwillige Minderausgabe im Haushalt zu kompensieren.