Sachverhalt:
Am Freitag, den
19.06.2020 erreichte die Stadtverwaltung der als Anlage beigefügte Erlass des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
(MHKBG NRW) vom 18.06.2020.
Hierin wird u.a.
ausgeführt, dass Online-Fraktionssitzungen zulässig und unter den sonstigen
Voraussetzungen des § 45 Abs.1, 2 u. 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) auch
abrechnungsfähig sind, soweit ein entsprechender Beschluss der Vertretung, also
hier des Rates der Stadt Schwelm, vorliegt.
Da inzwischen
mehrere Fraktionen von der Möglichkeit der Online-Fraktionssitzungen bzw.
Telefonkonferenzen Gebrauch gemacht haben, ist für die Abrechnung von z.B.
Verdienstausfallentschädigungen etc. ein entsprechender Beschluss des Rates
erforderlich.
Ein solcher
Beschluss kann auch im Nachhinein erfolgen. Da die Abrechnung der Sitzungsgelder für das zweite Quartal 2020
planmäßig m Juli erfolgt und der Rat zuvor letztmalig am 25.06.2020
zusammentritt, erscheint eine besondere Dringlichkeit für die Erweiterung der
Tagesordnung gegeben.
Inwieweit eine solche Regelung über die lfd. Wahlperiode hinaus gelten soll, obliegt der Entscheidung des neuen Rates ab 01.11.2020.
Beschlussvorschlag:
Der Rat erklärt Online-Fraktionssitzungen und Fraktions-Telefonkonferenzen bis zum Ende der lfd. Wahlperiode (31.10.2020) für zulässig, wenn eine solche Online-Fraktionssitzung im gleichen Rahmen stattfindet wie eine gewöhnliche Fraktionssitzung. Weiterhin erkennt der Rat bereits zurückliegende Online-Fraktionssitzungen seit dem 01.03.2020 als entschädigungsfähig an.
Finanzielle Auswirkungen:
Es liegen derzeit
keine abschließenden Erkenntnisse zur Anzahl der durchgeführten
Online-Fraktionssitzungen vor. Dementsprechend kann die Höhe der zu leistenden
Entschädigungen nicht eingeschätzt werden.
Entsprechende Haushaltsmittel
waren für Präsenzsitzungen aber eingeplant und sind damit verfügbar.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez.Schweinsberg |