Betreff
Entlastung der Organe der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2019
Vorlage
084/2020
Aktenzeichen
FB 3 La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsrat der Städtischen Sparkasse zu Schwelm hat in seiner Sitzung am 14.05.2020 den von der Sparkasse vorgelegten Geschäftsbericht 2019 gebilligt und den von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen – Lippe geprüften und bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2019 wie folgt festgestellt:

 

Bilanzsumme                                                                          889.056.155,37 EUR

 

Jahresüberschuss                                                                                       587.616,35 EUR

           

Bilanzgewinn                                                                                  587.616,35 EUR

 

Der Geschäftsbericht 2019 wird als Anlage 1  in elektronischer  Form beigefügt.

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers liegt vor.

Auf Wunsch kann der Geschäftsbericht in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG wird der Rat nunmehr gebeten, über die Entlastung der Organe der Sparkasse  zu entscheiden.

 

Der Jahresabschluss 2019 der Städtischen Sparkasse zu Schwelm kann nach Beschluss auf der Internetseite der Sparkasse eingesehen werden.

 

Im Geschäftsbericht ist eine Auflistung der Personen enthalten, die im Geschäftsjahr 2019 in den Aufsichtsgremien tätig waren.

 

Auf Grund ihrer ausgeübten Funktion im Verwaltungsrat im obigen Zeitraum sind von der Beratung und Beschlussfassung gemäß den Angaben der Sparkasse wegen Befangenheit neben Frau Bürgermeisterin Grollmann-Mock  danach folgende Ratsmitglieder ausgeschlossen:

 

 

Herr Hans – Werner Kick

Frau Elke Garn

Herr Oliver Flüshöh

Frau Johanna Burbulla

Herr Michael Schwunk

Herr Johnnie Weidner

Herr Matthias Kampschulte

Herr Jürgen Schulz

Herr Klaus – Peter Schier

Herr Thorsten Kirschner

Frau Brigitta Gießwein

Herr Marcel Gießwein

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Den Organen der Städtischen Sparkasse zu Schwelm wird gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt.

 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg