Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
der Städtischen Sparkasse zu Schwelm für das Geschäftsjahr 2019 weist einen
Jahresüberschuss in Höhe von 587.616,35 EUR aus.
Über die Verwendung
des Jahresüberschusses nach § 25 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen
(SpkG) hat gemäß §§ 8 Abs. 2 Buchstabe g, 24 Absatz 4 Satz 2 SpkG
der Rat auf Vorschlag des Verwaltungsrates zu beschließen.
Der Verwaltungsrat
der Städt. Sparkasse zu Schwelm empfiehlt dem Rat der Stadt
Schwelm
a) zu
beschließen, vom Jahresüberschuss in Höhe von 587.616,35 EUR einen Betrag in
Höhe von 201.516,03 EUR in die Sicherheitsrücklage einzustellen.
b) den Beschluss über die Verwendung des danach verbleibenden
Teils in Höhe von 386.100,32 EUR des Jahresüberschusses nach § 25
Sparkassengesetz NW unter Berücksichtigung der Verlautbarungen von EZB und
BaFin zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen im März 2020 erst im Herbst
2020 zu treffen.
Abweichend von dem
bisherigen Verfahren muss im Herbst 2020 ein Beschluss zu b) mit einer
gesonderten Sitzungsvorlage dem Rat vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Vom Jahresüberschuss der Städt. Sparkasse zu Schwelm in Höhe von
587.616,35 EUR aus dem Geschäftsjahr 2019 wird
a) ein Betrag in Höhe von 201.516,03 EUR in die Sicherheitsrücklage der Städt.
Sparkasse zu Schwelm eingestellt.
b) Der Beschluss über die Verwendung des danach verbleibenden
Teils in Höhe von 386.100,32 EUR des Jahresüberschusses nach § 25
Sparkassengesetz NW wird unter Berücksichtigung der Verlautbarungen von der
Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen im März 2020 erst im
Herbst 2020 getroffen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |