Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 14.11.2006 (s. Anlage 1) schildern die Eheleute Schwarz aus der
Barmer Straße 50 die Belästigungen durch Busfahrgäste in dem Wartehaus der
Bushaltestelle „Friedhof“ (Fahrtrichtung Wuppertal). Zur Lösung der Problematik
wird gebeten, die Bushaltestelle um ca. 50 m in Richtung Wuppertal zu verlegen
(Ãœbersichtsplan s. Anlage 2).
Die
Angelegenheit wurde zunächst am 23.11.2006 im Bürgerausschuss behandelt und von
dort in den AUS weitergeleitet. In der AUS-Sitzung vom 06.03.2007 (s. SV Nr.
027/2007) hat die Verwaltung empfohlen, die Haltestelle nicht zu verschieben.
An dem vorgeschlagenen neuen Standort würden erhebliche Umbaukosten entstehen.
Auch die beteiligte Verkehrsgesellschaft-Ennepe-Ruhr (VER) (s. Anlage 3) sowie
die ÖPNV-Koordinierungsstelle der Kreisverwaltung (s. Anlage 4) sprechen sich
gegen eine Verlagerung der Haltestelle aus.Â
Nach erfolgter Beratung hat der AUS diesen Tagesordnungspunkt vertagt und die Verwaltung gebeten, die Kosten für die Verlagerung der Bushaltestelle zu ermitteln. Eine entsprechende Verwaltungsvorlage (Nr. 117/2007) hierzu für den AUS am 14.08.2007 ist von der Verwaltung in der Ausschuss-Sitzung zurückgezogen worden.
In gleicher Sitzung ist von den Antragstellern an den Ausschuss ein Fragenkatalog übergeben worden, der als Anlage 5 dieser Vorlage beigefügt ist. Die Antworten der Verwaltung hierzu erfolgen weiter unten in dieser Vorlage.
Zur
nachfolgenden Beratung hat die Verwaltung drei Planungsvarianten erstellt:
1. Verbleib
der Haltestelle bei ersatzlosem Abbau des Wartehauses
Die Bushaltestelle verbleibt an ihrem Standort. Die
Wartehalle wird ersatzlos demontiert. Hierfür entstünden geschätzte
Demontagekosten für die Wartehalle und Wiederherstellungskosten für die
Gehwegoberfläche in Höhe von ca. 1000,- Euro (inkl. 19 % Mwst.).
Da Erwerb und Errichtung der Wartehalle im Jahr 2003
durch Fördermittel in Höhe von 4.881,62 € finanziert worden sind, muss bei
einem ersatzlosen Abbau der Wartehalle innerhalb der zehnjährigen
Zweckbindungsfrist mit Rückzahlungen an den Zuschussgeber gerechnet werden.
Aktuell (Stand November 2007) würde die Rückzahlungssumme ca. 2.930,- Euro
betragen.
Somit ergibt sich in der Summe für diese Variante eine
Kostenschätzung von ca. 4.000,- Euro brutto.
- Verlagerung der
Haltestelle mit Ausbau als Fahrbahnrandhaltestelle
Die Haltestelle wird um ca. 100 m in Höhe der
Friedhofsgärtnerei, gegenüber des Verbrauchermarktes verlagert (s. Anlage 6).
Am Fahrbahnrand soll auf 18 m Länge (für Gelenkbusse der L 608) der Bordstein
behindertengerecht angehoben werden. Entsprechend müssen die vorhandenen Park-
und Grünstreifen sowie Teile des Gehweges
angepasst werden (s. Anlage 7). Ebenso muss die Wartehalle von der Haltestelle
Friedhof versetzt werden.
Die Kostenschätzung der Technischen Betriebe Schwelm
AÖR vom 26.09.2007 beläuft sich hierfür auf insgesamt ca. 20.500,- Euro
(inkl. 19 % Mwst.). Die einzelnen Positionen der Kostenschätzung sind als
Anlage 8 beigefügt.
- Verlagerung der
Haltestelle mit Ausbau als Busbucht
Auch hier wird die Haltestelle um ca. 100 m in Höhe
der Friedhofsgärtnerei, gegenüber des Verbrauchermarktes verlagert (s. Anlage
6). Da der vorhandene Parkstreifen nur 1,90 m breit ist, muss auf 43 m Länge
eine neue Busbucht angelegt werden (Mindestmaß einer Busbucht, Gelenkbusse auf
der Linie 608). Die Bucht ist 3 m breit. Hierfür muss der Parkstreifen
verbreitert, das Grünbeet umgebaut und einige Bäume gefällt werden (s. Anlage
9). Ebenso muss die Wartehalle von der Haltestelle Friedhof versetzt und der
Bordstein behindertengerecht angehoben werden.
Die Kostenschätzung der Technischen Betriebe Schwelm
AÖR vom 25.06.2007 beläuft sich hierfür auf insgesamt ca. 33.000,- Euro
(inkl. 19 % Mwst.). Die einzelnen Positionen der Kostenschätzung sind als
Anlage 10 beigefügt. Nicht enthalten in der Kostenschätzung sind
Vermessungskosten, die erforderlich würden, wenn die Bushaltestelle nach
erfolgten Umbau von der Stadt Schwelm in das Eigentum von Straßen NRW
übertragen würde. Denn an Bundes- und Landesstraßen gehören Bushaltestellen
grundsätzlich zur Fahrbahnfläche. Auch die Eigentumsverhältnisse im Bereich der
derzeit bestehenden Busbucht müssten nach einer Verlagerung neu geregelt
werden.
Gemäß
der Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg per Email vom 05.03.2007 (s. Anlage 11) an den Antragsteller soll für
die Versetzung der Wartehalle um einen geringen Abstand in der selben Straße nicht
die Rückzahlung von Fördermitteln erforderlich sein. Die Verwaltung
unterstellt, dass diese Aussage der Bezirkregierung zutrifft und hat deshalb
für die Varianten 2 und 3 keine Rückzahlung von Fördermittel einkalkuliert.
Sollte doch die Rückzahlung von Fördermittel anfallen, dann wären die
Kostenschätzungen der Varianten 2 und 3 um ca. 2.930,- € zu erhöhen (s.
Variante 1).
Der
Landesbetrieb Straßen NRW und die Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises
sind mit Schreiben vom 29.08.2007 von der Verwaltung zu den Varianten 2 und 3
um Stellungnahme gebeten worden.
Mit
Schreiben vom 06.09.2007 (s. Anlage 12)
werden seitens des Landesbetriebs Straßen NRW keine Bedenken gegen die
Verlagerung der Bushaltestelle geltend gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass
bei der Variante Busbucht der Verkehrsfluss der Barmer Straße weniger gestört
würde als beim Fahrbahnhalten. Da vom Landesbetrieb keine zwingende
Notwendigkeit zur Haltestellenverlagerung gesehen wird, können von Straßen NRW
keine Umbaukosten übernommen werden.
Mit
Schreiben vom 10.10.2007 (s. Anlage 13) werden von der Kreispolizeibehörde des
Ennepe-Ruhr-Kreises auch keine Bedenken gegen die Verlagerung der
Bushaltestelle erhoben. Es wird Variante 2 mit Fahrbahnhalt bevorzugt, da diese
Variante neben der besseren Barrierefreiheit sich auch vorteilhafter in der
Stellplatzbilanz und auf das Geschwindigkeitsniveau auswirkt.
Antworten zum Fragenkatalog
Die
Barmer Straße ist im Bereich der im Fragenkatalog angesprochene Haltestelle
„Tobienstraße“ Gemeindestraße. Somit ist hier die Stadt Schwelm Baulastträger.
Es ist einfacher, auf solchen Straßen Bushaltestellen mit Fahrbahnhalten
einzurichten, als auf Bundes- und Landesstraßen. In der Vergangenheit hat sich
der zuständige Landesbetrieb immer gegen Bushaltestellen mit Fahrbahnhalten
gesperrt.
Planungen
der Verwaltungen aus dem Jahr 1995, auch die Haltestelle „Friedhof“ als
Fahrbahnhaltestelle umzubauen, um so mehr Platz für eine Wartehalle zu schaffen
(s. Anlage 14), sind vom zuständigen Baulastträger, dem Landschaftsverband
Westfalen-Lippe (heute Straßen NRW) mit Schreiben vom 18.01.1996 abgelehnt
worden (s. Anlage 15)
Die Größe der gepflasterten Flächen an den behindertengerechten Bushaltestellen richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Der geplante Bordstein an der Bushaltestelle „Friedhof“ ist 18 m lang. Die verbleibende Gehwegbreite beträgt 3,70 m. Die Fläche des Haltstelle ist dem zu Folge: 18,00 x 3,70 = 66,60 m² groß. Bei der Kostenschätzung wird kein Pflasterschnitt berücksichtigt, dafür wurde die Fläche auf 70 m² abgerundet. Der Auftritt des Bordsteins am Fahrbahnrand sollte von derzeit ca. 4 cm auf 18 cm behindertengerecht erhöht werden. Um eine satzungsgemäße Entwässerung der öffentlichen Verkehrsfläche zu gewährleisten, muss dem zu Folge die gesamte Gehwegfläche angehoben werden und mit mindestens 2 % Quergefälle zur Fahrbahn so gestaltet werden, damit das anfallende Oberflächenwasser (Niederschlagswasser) in die Entwässerungsanlagen in der Fahrbahn abgeleitet wird. Auf der gesamten Gehwegbreite muss deshalb der Gehweg angehoben werden und eine neue Oberflächenbefestigung hergestellt werden.
Die
Busbucht an der geplanten Bushaltestelle „Friedhof“ würde den ganzen Tag lang
der Sonnenstrahlung ausgesetzt, weil dort keine hohen Häuser oder Bäume ein
wenig Schatten bieten können. Dass Betonpflastersteine bei erhöhten
Temperaturen weniger Verformungsanfällig sindÂ
als eine Asphaltfläche, ist nachgewiesen. Um der Gefahr des Entstehens
von Spurrinnen in einer Asphaltfläche auszuweichen, wurde eine
Oberflächenbefestigung aus Großpflastersteinen geplant. Die geschätzten
Herstellungskosten pro m² Fläche sind etwa gleich mit den Herstellungskosten
einer Oberflächenbefestigung in bituminöser Bauweise. Vergleichbare Angebote
für eine bituminöse Befestigung liegen bei den TBS vor. Sollte diese Variante
der Umgestaltung zur Ausführung genehmigt werden, werden beide Alternativen der
Oberflächenbefestigung ausgeschrieben. Die wirtschaftlichste sollte dann
beauftragt werden.  Â
Im
Übrigen sind die Kostenschätzungen der Abteilung Straßenbau der TBS in der
Vergangenheit immer sehr zutreffend gewesen. Es gab kaum größere Abweichungen
nach oben oder unten, auch bei den früheren Bushaltestellenumbauten nicht.
Deshalb gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen Anlass, die vorliegenden
Kostenschätzungen der TBS zu den Varianten Busbucht und Fahrbahnhalten der
Haltestelle „Friedhof“ anzuzweifeln.
Die
Aussage der Verwaltung im Bürgerausschuss am 23.11.2006, dass die Wartehalle
der Haltestelle „Friedhof“ in Fahrtrichtung Wuppertal über einen Stromanschluss
verfügt, trifft nicht zu und wird hiermit revidiert. Die Verwaltung ist im
Bürgerausschuss noch irrigerweise davon ausgegangen, dass auch diese Wartehalle
– wie die übrigen Wartehallen, die im Zeitraum 1996 bis 2003 errichtet wurden –
standardmäßig mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet worden ist. Erst
bei weiterer Prüfung ist aufgefallen, dass bei der Errichtung der Wartehalle im
Jahr 2003 mit Rücksicht auf die Anwohner auf Stromanschluss und Beleuchtung verzichtet
worden ist. Es handelt sich hiermit um keine bewusste falsche Auskunft der
Verwaltung, sondern um einen Irrtum, der bedauert wird.
Beschlussvorschlag:
Wird
vom Ausschuss formuliert.
Finanzielle Auswirkungen:
Im
Haushaltsentwurf für das Jahr 2008 sind keine Geldmittel für eine der drei
vorgenannten Varianten eingestellt. Abhängig von der gewählten Variante müssten
die entsprechenden erforderlichen Mittel für den Entwurf 2008 nachträglich
angemeldet werden.
1.
Schreiben Schwarz (1
Seite)
2.
Ãœbersichtsplan (1 Seite)
3.
Schreiben VER (1 Seite)
4.
Schreiben EN-Kreis (1
Seite)
5.
Fragenkatalog Schwarz (1
Seite)
6.
Lageplan Barmer Straße (1
Seite)
7.
Planung Fahrbahnhalt (1
Seite)
8.
Kostenschätzung
Fahrbahnhalt (2 Seiten)
9.
Planung Busbucht (1
Seite)
10. Kostenschätzung Busbucht (2 Seiten)
11. Email BR Arnsberg (1 Seite)
12. Schreiben Straßen NRW (1 Seite)
13. Schreiben Polizei (1 Seite)
14. Planung 1995 (1 Seite)
15. Schreiben LV Westfalen-Lippe (1 Seite)