Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 14.11.2006 (s. Anlage 1) schildern die Eheleute Schwarz aus der Barmer Straße 50 die Belästigungen durch Busfahrgäste in dem Wartehaus der Bushaltestelle „Friedhof“ (Fahrtrichtung Wuppertal). Zur Lösung der Problematik wird gebeten, die Bushaltestelle um ca. 50 m in Richtung Wuppertal zu verlegen (Übersichtsplan s. Anlage 2).

 

Die Angelegenheit wurde zunächst am 23.11.2006 im Bürgerausschuss behandelt und von dort in den AUS weitergeleitet. In der AUS-Sitzung vom 06.03.2007 (s. SV Nr. 027/2007) hat die Verwaltung empfohlen, die Haltestelle nicht zu verschieben. An dem vorgeschlagenen neuen Standort würden erhebliche Umbaukosten entstehen. Auch die beteiligte Verkehrsgesellschaft-Ennepe-Ruhr (VER) (s. Anlage 3) sowie die ÖPNV-Koordinierungsstelle der Kreisverwaltung (s. Anlage 4) sprechen sich gegen eine Verlagerung der Haltestelle aus. 

 

Nach erfolgter Beratung hat der AUS diesen Tagesordnungspunkt vertagt und die Verwaltung gebeten, die Kosten für die Verlagerung der Bushaltestelle zu ermitteln. Eine entsprechende Verwaltungsvorlage (Nr. 117/2007) hierzu für den AUS am 14.08.2007 ist von der Verwaltung in der Ausschuss-Sitzung zurückgezogen worden.

 

In gleicher Sitzung ist von den Antragstellern an den Ausschuss ein Fragenkatalog übergeben worden, der als Anlage 5 dieser Vorlage beigefügt ist. Die Antworten der Verwaltung hierzu erfolgen weiter unten in dieser Vorlage.

 

 

 

Zur nachfolgenden Beratung hat die Verwaltung drei Planungsvarianten erstellt:

 

1.  Verbleib der Haltestelle bei ersatzlosem Abbau des Wartehauses

Die Bushaltestelle verbleibt an ihrem Standort. Die Wartehalle wird ersatzlos demontiert. Hierfür entstünden geschätzte Demontagekosten für die Wartehalle und Wiederherstellungskosten für die Gehwegoberfläche in Höhe von ca. 1000,- Euro (inkl. 19 % Mwst.).

 

Da Erwerb und Errichtung der Wartehalle im Jahr 2003 durch Fördermittel in Höhe von 4.881,62 € finanziert worden sind, muss bei einem ersatzlosen Abbau der Wartehalle innerhalb der zehnjährigen Zweckbindungsfrist mit Rückzahlungen an den Zuschussgeber gerechnet werden. Aktuell (Stand November 2007) würde die Rückzahlungssumme ca. 2.930,- Euro betragen.

 

Somit ergibt sich in der Summe für diese Variante eine Kostenschätzung von ca. 4.000,- Euro brutto.

 

  1. Verlagerung der Haltestelle mit Ausbau als Fahrbahnrandhaltestelle

Die Haltestelle wird um ca. 100 m in Höhe der Friedhofsgärtnerei, gegenüber des Verbrauchermarktes verlagert (s. Anlage 6). Am Fahrbahnrand soll auf 18 m Länge (für Gelenkbusse der L 608) der Bordstein behindertengerecht angehoben werden. Entsprechend müssen die vorhandenen Park- und Grünstreifen  sowie Teile des Gehweges angepasst werden (s. Anlage 7). Ebenso muss die Wartehalle von der Haltestelle Friedhof versetzt werden.

 

Die Kostenschätzung der Technischen Betriebe Schwelm AÖR vom 26.09.2007 beläuft sich hierfür auf insgesamt ca. 20.500,- Euro (inkl. 19 % Mwst.). Die einzelnen Positionen der Kostenschätzung sind als Anlage 8 beigefügt.

 

  1. Verlagerung der Haltestelle mit Ausbau als Busbucht

Auch hier wird die Haltestelle um ca. 100 m in Höhe der Friedhofsgärtnerei, gegenüber des Verbrauchermarktes verlagert (s. Anlage 6). Da der vorhandene Parkstreifen nur 1,90 m breit ist, muss auf 43 m Länge eine neue Busbucht angelegt werden (Mindestmaß einer Busbucht, Gelenkbusse auf der Linie 608). Die Bucht ist 3 m breit. Hierfür muss der Parkstreifen verbreitert, das Grünbeet umgebaut und einige Bäume gefällt werden (s. Anlage 9). Ebenso muss die Wartehalle von der Haltestelle Friedhof versetzt und der Bordstein behindertengerecht angehoben werden.

 

Die Kostenschätzung der Technischen Betriebe Schwelm AÖR vom 25.06.2007 beläuft sich hierfür auf insgesamt ca. 33.000,- Euro (inkl. 19 % Mwst.). Die einzelnen Positionen der Kostenschätzung sind als Anlage 10 beigefügt. Nicht enthalten in der Kostenschätzung sind Vermessungskosten, die erforderlich würden, wenn die Bushaltestelle nach erfolgten Umbau von der Stadt Schwelm in das Eigentum von Straßen NRW übertragen würde. Denn an Bundes- und Landesstraßen gehören Bushaltestellen grundsätzlich zur Fahrbahnfläche. Auch die Eigentumsverhältnisse im Bereich der derzeit bestehenden Busbucht müssten nach einer Verlagerung neu geregelt werden.

 

Gemäß der Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg per Email vom 05.03.2007  (s. Anlage 11) an den Antragsteller soll für die Versetzung der Wartehalle um einen geringen Abstand in der selben Straße nicht die Rückzahlung von Fördermitteln erforderlich sein. Die Verwaltung unterstellt, dass diese Aussage der Bezirkregierung zutrifft und hat deshalb für die Varianten 2 und 3 keine Rückzahlung von Fördermittel einkalkuliert. Sollte doch die Rückzahlung von Fördermittel anfallen, dann wären die Kostenschätzungen der Varianten 2 und 3 um ca. 2.930,- € zu erhöhen (s. Variante 1).

 

Der Landesbetrieb Straßen NRW und die Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises sind mit Schreiben vom 29.08.2007 von der Verwaltung zu den Varianten 2 und 3 um Stellungnahme gebeten worden.

 

Mit Schreiben vom  06.09.2007 (s. Anlage 12) werden seitens des Landesbetriebs Straßen NRW keine Bedenken gegen die Verlagerung der Bushaltestelle geltend gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Variante Busbucht der Verkehrsfluss der Barmer Straße weniger gestört würde als beim Fahrbahnhalten. Da vom Landesbetrieb keine zwingende Notwendigkeit zur Haltestellenverlagerung gesehen wird, können von Straßen NRW keine Umbaukosten übernommen werden.

 

Mit Schreiben vom 10.10.2007 (s. Anlage 13) werden von der Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises auch keine Bedenken gegen die Verlagerung der Bushaltestelle erhoben. Es wird Variante 2 mit Fahrbahnhalt bevorzugt, da diese Variante neben der besseren Barrierefreiheit sich auch vorteilhafter in der Stellplatzbilanz und auf das Geschwindigkeitsniveau auswirkt.

 

Antworten zum Fragenkatalog

Die Barmer Straße ist im Bereich der im Fragenkatalog angesprochene Haltestelle „Tobienstraße“ Gemeindestraße. Somit ist hier die Stadt Schwelm Baulastträger. Es ist einfacher, auf solchen Straßen Bushaltestellen mit Fahrbahnhalten einzurichten, als auf Bundes- und Landesstraßen. In der Vergangenheit hat sich der zuständige Landesbetrieb immer gegen Bushaltestellen mit Fahrbahnhalten gesperrt.

 

Planungen der Verwaltungen aus dem Jahr 1995, auch die Haltestelle „Friedhof“ als Fahrbahnhaltestelle umzubauen, um so mehr Platz für eine Wartehalle zu schaffen (s. Anlage 14), sind vom zuständigen Baulastträger, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (heute Straßen NRW) mit Schreiben vom 18.01.1996 abgelehnt worden (s. Anlage 15)

 

Die Größe der gepflasterten Flächen an den behindertengerechten Bushaltestellen richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Der geplante Bordstein an der Bushaltestelle „Friedhof“ ist 18 m lang. Die verbleibende Gehwegbreite beträgt 3,70 m. Die Fläche des Haltstelle ist dem zu Folge: 18,00 x 3,70 = 66,60 m² groß. Bei der Kostenschätzung wird kein Pflasterschnitt berücksichtigt, dafür wurde die Fläche auf 70 m² abgerundet. Der Auftritt des Bordsteins am Fahrbahnrand sollte von derzeit ca. 4 cm auf 18 cm behindertengerecht erhöht werden. Um eine satzungsgemäße Entwässerung der öffentlichen Verkehrsfläche zu gewährleisten, muss dem zu Folge die gesamte Gehwegfläche angehoben werden und mit mindestens 2 % Quergefälle zur Fahrbahn so gestaltet werden, damit das anfallende Oberflächenwasser (Niederschlagswasser) in die Entwässerungsanlagen in der Fahrbahn abgeleitet wird. Auf der gesamten Gehwegbreite muss deshalb der Gehweg angehoben werden und eine neue Oberflächenbefestigung hergestellt werden.

 

Die Busbucht an der geplanten Bushaltestelle „Friedhof“ würde den ganzen Tag lang der Sonnenstrahlung ausgesetzt, weil dort keine hohen Häuser oder Bäume ein wenig Schatten bieten können. Dass Betonpflastersteine bei erhöhten Temperaturen weniger Verformungsanfällig sind  als eine Asphaltfläche, ist nachgewiesen. Um der Gefahr des Entstehens von Spurrinnen in einer Asphaltfläche auszuweichen, wurde eine Oberflächenbefestigung aus Großpflastersteinen geplant. Die geschätzten Herstellungskosten pro m² Fläche sind etwa gleich mit den Herstellungskosten einer Oberflächenbefestigung in bituminöser Bauweise. Vergleichbare Angebote für eine bituminöse Befestigung liegen bei den TBS vor. Sollte diese Variante der Umgestaltung zur Ausführung genehmigt werden, werden beide Alternativen der Oberflächenbefestigung ausgeschrieben. Die wirtschaftlichste sollte dann beauftragt werden.   

 

Im Übrigen sind die Kostenschätzungen der Abteilung Straßenbau der TBS in der Vergangenheit immer sehr zutreffend gewesen. Es gab kaum größere Abweichungen nach oben oder unten, auch bei den früheren Bushaltestellenumbauten nicht. Deshalb gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen Anlass, die vorliegenden Kostenschätzungen der TBS zu den Varianten Busbucht und Fahrbahnhalten der Haltestelle „Friedhof“ anzuzweifeln.

 

Die Aussage der Verwaltung im Bürgerausschuss am 23.11.2006, dass die Wartehalle der Haltestelle „Friedhof“ in Fahrtrichtung Wuppertal über einen Stromanschluss verfügt, trifft nicht zu und wird hiermit revidiert. Die Verwaltung ist im Bürgerausschuss noch irrigerweise davon ausgegangen, dass auch diese Wartehalle – wie die übrigen Wartehallen, die im Zeitraum 1996 bis 2003 errichtet wurden – standardmäßig mit Stromanschluss und Beleuchtung ausgestattet worden ist. Erst bei weiterer Prüfung ist aufgefallen, dass bei der Errichtung der Wartehalle im Jahr 2003 mit Rücksicht auf die Anwohner auf Stromanschluss und Beleuchtung verzichtet worden ist. Es handelt sich hiermit um keine bewusste falsche Auskunft der Verwaltung, sondern um einen Irrtum, der bedauert wird.

 


Beschlussvorschlag:

Wird vom Ausschuss formuliert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2008 sind keine Geldmittel für eine der drei vorgenannten Varianten eingestellt. Abhängig von der gewählten Variante müssten die entsprechenden erforderlichen Mittel für den Entwurf 2008 nachträglich angemeldet werden.

 


1.        Schreiben Schwarz (1 Seite)

2.        Ãœbersichtsplan (1 Seite)

3.        Schreiben VER (1 Seite)

4.        Schreiben EN-Kreis (1 Seite)

5.        Fragenkatalog Schwarz (1 Seite)

6.        Lageplan Barmer Straße (1 Seite)

7.        Planung Fahrbahnhalt (1 Seite)

8.        Kostenschätzung Fahrbahnhalt (2 Seiten)

9.        Planung Busbucht (1 Seite)

10.     Kostenschätzung Busbucht (2 Seiten)

11.     Email BR Arnsberg (1 Seite)

12.     Schreiben Straßen NRW (1 Seite)

13.     Schreiben Polizei (1 Seite)

14.     Planung 1995 (1 Seite)

15.     Schreiben LV Westfalen-Lippe (1 Seite)