Sachverhalt:
Die AVU
Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen hat zu der am 25.06.2020 um
17:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Folgende
Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:
- Vorlage des geprüften Konzernabschlusses,
des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, der
Lageberichte der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2019
Der geprüfte Konzernabschluss sowie der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss der AVU AG liegen mittlerweile vor.
Die Bilanz der AVU AG zum 31.12.2019 schließt wie folgt ab:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva T € 254.505 T €
(Vorjahr 261.783 T €)
darin gezeichnetes Kapital 36.864 T €
(Vorjahr 36.864 T €).
Die Gewinn- und Verlustrechnung der AVU AG für die Zeit vom 01.01. bis
31.12.2019 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 11.520 T €
aus (Vorjahr 11.520 T €).
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2019 geprüft und anschließend gebilligt.
Der Abschluss ist damit festgestellt.
Der Geschäftsbericht der AVU AG für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Konzernabschluss sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1 und 2 in elektronischer Fassung beigefügt. Auf Wunsch können sie zusätzlich in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
- Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 11.520.000,00 € zur Zahlung einer Dividende von 0,80 € je Aktie auf das Grundkapital von 36.864.000,00 € zu verwenden.
- Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
- Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats
für
das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
- Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die PKF Fasselt
Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, für die
Prüfung des Jahresabschlusses 2020 und des Konzernabschlusses 2020 zu
bestellen.
- Änderungen von Satzungsbestimmungen
Der Vorstand schlägt vor, nachfolgende Satzungsänderung zu beschließen,
um die Aufsichtsratsarbeit auch in Pandemie- oder ähnlichen Fällen flexibler
halten zu können. Der Aufsichtsrat wird über seinen Beschlussvorschlag in der
Sitzung des Aufsichtsrates beraten, die der Hauptversammlung unmittelbar
vorangeht. Der Vorsitzende wird in der Hauptversammlung über das Ergebnis der
Beratungen und den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates berichten.
§ 9 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
1. „Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden mit einer Frist von 2
Wochen eingeladen. In Dringlichkeitsfällen kann die Ladungsfrist auf 3 Tage
verkürzt werden. Die Einberufung kann auch durch Telefon, Telefax oder
E-Mail erfolgen. Bei der Einberufung muss die Tagesordnung mitgeteilt und
in den wesentlichen Punkten erläutert werden.
2. unverändert
3. unverändert
4. Beschlüsse des
Aufsichtsrates können auch ohne Zusammentritt zu einer
Sitzung im Wege der Abstimmung
durch Brief, Telefax oder E-Mail schriftlich,
fernmündlich oder in anderer
vergleichbarer Form gefasst werden, falls
keinMitglied bis zu dem in der
Anfrage anzugebenden Beschlusszeitpunkt
diesem Verfahren widerspricht.
- Beschlussfassung über die Neuwahl des
Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat nach § 7 Ziffer 1 der Satzung der AVU in Verbindung
mit § 95 Satz 2 AktG fünfzehn Mitglieder. Er setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1
AktG, 1 Abs. 1 DrittelbG zusammen. 10 Mitglieder sind von der Hauptversammlung
zu wählen, 5 Mitglieder von den Arbeitnehmern.
Der Aufsichtsrat wird über seinen - für die Hauptversammlung
unverbindlichen - Wahlvorschlag in der Sitzung des Aufsichtsrates beraten, die
der Hauptversammlung unmittelbar vorangeht. Der Vorsitzende wird in der
Hauptversammlung über das Ergebnis der Beratungen berichten.
Die Anteilseigner schlagen der Hauptversammlung für die Wahlen in den
Aufsichtsrat vor:
Anteilseignervertreter der
Kommunen:
1.
Oliver
Flüshöh, Schwelm
stellv. Landesgeschäftsführer der KPV Kommunalpolitische Vereinigung NRW
Bildungswerk e. V., Recklinghausen
2. Guido Freisewinkel, Hattingen
Gewerkschaftssekretär IGBCE,
Moers
3. Claus Jacobi, Gevelsberg,
Bürgermeister der Stadt
Gevelsberg
4. Olaf Schade, Hattingen,
Landrat des
Ennepe-Ruhr-Kreises, Schwelm
5. Ralf Schweinsberg, Schwelm,
1. Beigeordneter der Stadt Schwelm
Anteilseignervertreter der
innogy SE:
1. Frau Dr. Uta Grone, Essen,
Leiterin Recht der Westnetz
GmbH, Dortmund,
2. Frau Imke Heymann, Ennepetal,
Bürgermeisterin der Stadt
Ennepetal
3. Dr. Achim Schröder, Dortmund
Mitglied der innogy Westenergie
GmbH, Essen
4. Robin Weiand, Düsseldorf
Mitglied der Geschäftsführung
der innogy TelNet GmbH, Essen
5. Dr. Bernd Widera, Hagen,
ehem. Vorstandsmitglied der RWE
Deutschland AG, Essen
Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen muss in diesem Fall ein Verfahren nach §
60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW eingeleitet werden. Die nächste Ratssitzung findet am
25.06.2020 parallel zur Hauptversammlung statt.
Beschlussvorschlag für den
Hauptausschuss:
Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr Thomas Striebeck, Städtischer
Oberverwaltungsrat, oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Hauptversammlung
der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 25.06.2020 den
Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne der nachstehenden
Darlegungen zuzustimmen.
Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW.
Beschlussvorschlag für den
Rat:
Der Rat genehmigt die vom Hauptausschuss am 18.06.2020 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW zur Hauptversammlung
der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |