Betreff
Ordentliche Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs - Unternehmen am 25.06.2020 (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs.1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW
Vorlage
079/2020
Aktenzeichen
FB 3 La
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen hat zu der am 25.06.2020 um 17:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

 

Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:

 

  1. Vorlage des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, der Lageberichte der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

    Der geprüfte Konzernabschluss sowie der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss der AVU AG liegen mittlerweile vor.
    Die Bilanz der AVU AG zum 31.12.2019 schließt wie folgt ab:
    Bilanzsumme in Aktiva und Passiva T €                                                     254.505 T €
    (Vorjahr 261.783 T €)
    darin gezeichnetes Kapital                                                                             36.864 T €
    (Vorjahr 36.864 T €).

    Die Gewinn- und Verlustrechnung der AVU AG für die Zeit vom 01.01. bis
    31.12.2019 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von                           11.520 T €
    aus (Vorjahr 11.520 T €).
    Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2019 geprüft und anschließend gebilligt.
    Der Abschluss ist damit festgestellt.
    Der Geschäftsbericht der AVU AG für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Konzernabschluss sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 1 und 2 in elektronischer Fassung beigefügt. Auf Wunsch können sie zusätzlich in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

  2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 11.520.000,00 € zur Zahlung einer Dividende von 0,80 € je Aktie auf das Grundkapital von 36.864.000,00 € zu verwenden.

 

  1. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für

das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

 

  1.  Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 und des Konzernabschlusses 2020 zu bestellen.



  1. Änderungen von Satzungsbestimmungen

 

Der Vorstand schlägt vor, nachfolgende Satzungsänderung zu beschließen, um die Aufsichtsratsarbeit auch in Pandemie- oder ähnlichen Fällen flexibler halten zu können. Der Aufsichtsrat wird über seinen Beschlussvorschlag in der Sitzung des Aufsichtsrates beraten, die der Hauptversammlung unmittelbar vorangeht. Der Vorsitzende wird in der Hauptversammlung über das Ergebnis der Beratungen und den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates berichten.

§ 9 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

1. „Der Aufsichtsrat wird durch den Vorsitzenden mit einer Frist von 2 Wochen eingeladen. In Dringlichkeitsfällen kann die Ladungsfrist auf 3 Tage verkürzt werden. Die Einberufung kann auch durch Telefon, Telefax oder E-Mail erfolgen. Bei der Einberufung muss die Tagesordnung mitgeteilt und in den wesentlichen Punkten erläutert werden.

2. unverändert

          3. unverändert

          4. Beschlüsse des Aufsichtsrates können auch ohne Zusammentritt zu einer  

              Sitzung im Wege der Abstimmung durch Brief, Telefax oder E-Mail schriftlich,   

   fernmündlich oder in anderer vergleichbarer Form gefasst werden, falls 

   keinMitglied bis zu dem in der Anfrage anzugebenden Beschlusszeitpunkt

   diesem Verfahren widerspricht.

 

  1. Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrates

 

Der Aufsichtsrat hat nach § 7 Ziffer 1 der Satzung der AVU in Verbindung mit § 95 Satz 2 AktG fünfzehn Mitglieder. Er setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 AktG, 1 Abs. 1 DrittelbG zusammen. 10 Mitglieder sind von der Hauptversammlung zu wählen, 5 Mitglieder von den Arbeitnehmern.

Der Aufsichtsrat wird über seinen - für die Hauptversammlung unverbindlichen - Wahlvorschlag in der Sitzung des Aufsichtsrates beraten, die der Hauptversammlung unmittelbar vorangeht. Der Vorsitzende wird in der Hauptversammlung über das Ergebnis der Beratungen berichten.

Die Anteilseigner schlagen der Hauptversammlung für die Wahlen in den

Aufsichtsrat vor:

Anteilseignervertreter der Kommunen:

 

1.      Oliver Flüshöh, Schwelm

stellv. Landesgeschäftsführer der KPV Kommunalpolitische Vereinigung NRW Bildungswerk e. V., Recklinghausen

2. Guido Freisewinkel, Hattingen

    Gewerkschaftssekretär IGBCE, Moers

3. Claus Jacobi, Gevelsberg,

    Bürgermeister der Stadt Gevelsberg

4. Olaf Schade, Hattingen,

    Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, Schwelm

5. Ralf Schweinsberg, Schwelm,
                1. Beigeordneter der Stadt Schwelm

Anteilseignervertreter der innogy SE:

1. Frau Dr. Uta Grone, Essen,

     Leiterin Recht der Westnetz GmbH, Dortmund,

2. Frau Imke Heymann, Ennepetal,

    Bürgermeisterin der Stadt Ennepetal

3. Dr. Achim Schröder, Dortmund

    Mitglied der innogy Westenergie GmbH, Essen
 
           4. Robin Weiand, Düsseldorf

    Mitglied der Geschäftsführung der innogy TelNet GmbH, Essen


5. Dr. Bernd Widera, Hagen,

    ehem. Vorstandsmitglied der RWE Deutschland AG, Essen


Wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen muss in diesem Fall ein Verfahren nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW eingeleitet werden. Die nächste Ratssitzung findet am 25.06.2020 parallel zur Hauptversammlung statt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Vertreter der Stadt Schwelm, Herr Thomas Striebeck, Städtischer Oberverwaltungsrat, oder Vertreter/in, wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 25.06.2020 den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.

 

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die vom Hauptausschuss am 18.06.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW zur Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen.

 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg