Betreff
Elternbeitragssatzung für die Tagesbetreuung- Aktualisierung und Modifizierung
Vorlage
077/2020
Aktenzeichen
4/51-1 Mk
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die Elternbeitragssatzung der Stadt Schwelm wurde zuletzt am 29.11.2018 geändert.

Die seinerzeit beschlossenen Änderungen und die Beitragstabelle sollen weiterhin gelten und sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.

 

Durch die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (ab 01.08.2020) einerseits sowie durch die aktuellen coronabedingten Entwicklungen gibt es jedoch einen Änderungs- und Aktualisierungsbedarf.

 

Da weite Teile der Satzung unverändert bleiben, wird an dieser Stelle auf eine komplette synoptische Gegenüberstellung verzichtet, es werden hier nur die jeweils zu ändernden Passagen dargestellt. 

 

  1. In § 6, Abs. 2 heißt es bisher: „Besucht ein Kind die Tageseinrichtung  im letzten Jahr vor der Einschulung…“

Hier muss es nach neuer Gesetzeslage heißen: „Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur
Einschulung beitragsfrei.“ (Bezug auf § 50 – Elternbeitragsfreiheit)

 

  1. In § 6 Abs. 5 sind bisher bestimmte Transferleistungen begründend für die Elternbeitragsfreiheit genannt. Ergänzt werden muss hier der „… Bezug von  Wohngeld und/oder Kinderzuschlag (zum Kindergeld)“, da dies per gesetzlicher Regelung zur Befreiung von der Zahlung der Elternbeiträge führt.

 

  1. Aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit den Entscheidungen der Landesregierung NRW zur Elternbeitragsregelung wird angeregt, in den § 6 „Beitragsermäßigung“ der   Satzung den Absatz (4a) wie folgt einzufügen:

Wenn aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse (z.B. landesweiter Pandemien) eine Schließung der Tagesbetreuungseinrichtungen notwendig wird und die Landesregierung ganz oder teilweise den Verzicht der Elternbeiträge erklärt, wird diese Regelung für die Stadt Schwelm übernommen. Es bedarf hierzu keiner separaten Ratsentscheidung.“  

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 Die von der Verwaltung vorgeschlagene Anpassung der Satzung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS wird wie im Sachverhalt dargestellt beschlossen.

 

 

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

i.V. gez. Schweinsberg