Sachverhalt:
Die Elternbeitragssatzung der Stadt Schwelm wurde zuletzt am 29.11.2018 ge?ndert.
Die seinerzeit beschlossenen ?nderungen und die Beitragstabelle sollen weiterhin gelten und sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.
Durch die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (ab 01.08.2020) einerseits sowie durch die aktuellen coronabedingten Entwicklungen gibt es jedoch einen ?nderungs- und Aktualisierungsbedarf.
Da weite Teile der Satzung unver?ndert bleiben, wird an dieser Stelle auf eine komplette synoptische Gegen?berstellung verzichtet, es werden hier nur die jeweils zu ?ndernden Passagen dargestellt.?
- In ? 6, Abs. 2 hei?t es bisher: ?Besucht ein Kind die
Tageseinrichtung? im letzten Jahr
vor der Einschulung??
Hier muss es nach neuer
Gesetzeslage hei?en: ?Die Inanspruchnahme von
Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die
bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab
Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur
Einschulung beitragsfrei.? (Bezug auf ? 50 ? Elternbeitragsfreiheit)
- In ? 6 Abs. 5 sind bisher bestimmte
Transferleistungen begr?ndend f?r die Elternbeitragsfreiheit genannt.
Erg?nzt werden muss hier der ??
Bezug von? Wohngeld und/oder
Kinderzuschlag (zum Kindergeld)?, da dies per gesetzlicher Regelung
zur Befreiung von der Zahlung der Elternbeitr?ge f?hrt.
?
- Aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit den Entscheidungen der Landesregierung NRW zur Elternbeitragsregelung wird angeregt, in den ? 6 ?Beitragserm??igung? der?? Satzung den Absatz (4a) wie folgt einzuf?gen:
?Wenn aufgrund au?ergew?hnlicher Ereignisse (z.B. landesweiter Pandemien) eine Schlie?ung der Tagesbetreuungseinrichtungen notwendig wird und die Landesregierung ganz oder teilweise den Verzicht der Elternbeitr?ge erkl?rt, wird diese Regelung f?r die Stadt Schwelm ?bernommen. Es bedarf hierzu keiner separaten Ratsentscheidung.? ?
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Beschlussvorschlag:
?Die von der Verwaltung vorgeschlagene
Anpassung der Satzung der Elternbeitr?ge f?r Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege und OGS wird wie im Sachverhalt dargestellt beschlossen.
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Die B?rgermeisterin
i.V. gez.
Schweinsberg |
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