Sachverhalt:
Die Elternbeitragssatzung der Stadt Schwelm wurde zuletzt am 29.11.2018 geändert.
Die seinerzeit beschlossenen Änderungen und die Beitragstabelle sollen weiterhin gelten und sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.
Durch die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (ab 01.08.2020) einerseits sowie durch die aktuellen coronabedingten Entwicklungen gibt es jedoch einen Änderungs- und Aktualisierungsbedarf.
Da weite Teile der Satzung unverändert bleiben, wird an dieser Stelle auf eine komplette synoptische Gegenüberstellung verzichtet, es werden hier nur die jeweils zu ändernden Passagen dargestellt.
- In § 6, Abs. 2 heißt es bisher: „Besucht ein Kind die
Tageseinrichtung im letzten Jahr
vor der Einschulung…“
Hier muss es nach neuer
Gesetzeslage heißen: „Die Inanspruchnahme von
Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die
bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab
Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur
Einschulung beitragsfrei.“ (Bezug auf § 50 – Elternbeitragsfreiheit)
- In § 6 Abs. 5 sind bisher bestimmte
Transferleistungen begründend für die Elternbeitragsfreiheit genannt.
Ergänzt werden muss hier der „…
Bezug von Wohngeld und/oder
Kinderzuschlag (zum Kindergeld)“, da dies per gesetzlicher Regelung
zur Befreiung von der Zahlung der Elternbeiträge führt.
- Aufgrund der Erfahrungen im Zusammenhang mit den Entscheidungen der Landesregierung NRW zur Elternbeitragsregelung wird angeregt, in den § 6 „Beitragsermäßigung“ der Satzung den Absatz (4a) wie folgt einzufügen:
„Wenn aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse (z.B. landesweiter Pandemien) eine Schließung der Tagesbetreuungseinrichtungen notwendig wird und die Landesregierung ganz oder teilweise den Verzicht der Elternbeiträge erklärt, wird diese Regelung für die Stadt Schwelm übernommen. Es bedarf hierzu keiner separaten Ratsentscheidung.“
Beschlussvorschlag:
Die von der Verwaltung vorgeschlagene
Anpassung der Satzung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege und OGS wird wie im Sachverhalt dargestellt beschlossen.
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Die Bürgermeisterin
i.V. gez.
Schweinsberg |