Sachverhalt:
Am 29.10.07 hat der Hauptausschuss aufgrund des gemeinsamen
Antrages der SPD-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion betr. „Arbeitsweise im
Hauptausschuss“ (s. dazu Vorlage Nr. 170/2007) in einer Sondersitzung seine
Beratungen zur Entwicklung der Möglichkeiten eines „Zielfindungsprozesses“
aufgenommen.
Zur Fortsetzung dieses Prozesses soll ein Arbeitskreis „Zielfindung“ gebildet
werden, der als feste Personengruppe aus den Mitgliedern des Hauptausschusses
und der Verwaltungsleitung besteht.
Dieser Arbeitskreis soll aus Gründen der Zeitnähe zur Erstberatung der Thematik bereits am 23.11.07 stattfinden. Zur Festlegung des weiteren Verfahrens wird in dieser Sitzung eine Empfehlung für den Hauptausschuss und den Rat entwickelt.
In Analogie zu den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW zur Zuständigkeit des Rates für die Bildung von Ausschüssen und die Wahl ihrer Mitglieder (§ 57 i.V. mit § 41 Abs. 1 b) muss der Rat in dieser Angelegenheit auch für die Arbeitkreise und Kommissionen als ausschließlich zuständig angesehen werden.
Für die Moderation des anstehenden Termins entstehen voraussichtliche Moderationskosten in Höhe von 400 €. Nach Prüfung ist die Bereitstellung dieser Mittel gem. § 82 GO NW zulässig. Mit diesem Zielfindungsprozess soll u.a. auch die Konsolidierung der städtischen Haushalte erreicht werden.
Da der Rat planmäßig erst wieder am 13.12.07 zusammentritt, ist im
Hauptausschuss am 08.11.07 eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung gem. §
60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung vorgesehen.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Zur Entwicklung der Möglichkeiten eines Zielfindungsprozesses für die zukünftige Arbeit in den Gremien wird ein Arbeitskreis „Zielfindung“ gebildet.
Dieser Arbeitskreis soll aus den Mitgliedern des Hauptausschusses und der Verwaltungsleitung bestehen und eine Sitzung am 23.11.07 durchführen. Zur Festlegung des weiteren Verfahrens wird in dieser Sitzung eine Empfehlung für den Hauptausschuss und den Rat entwickelt.
Dieser Beschluss gilt als Dringlichkeitsentscheidung im
Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW.
Beschlussvorschlag für den Rat
Der Rat genehmigt die am 08.11.07 vom Hauptausschuss gefasste Dringlichkeitsentscheidung zur Bildung des Arbeitskreises „Zielfindung“ und zur Nominierung seiner Mitglieder.
keine