Vorbemerkung:
Durch Runderlass
des Ministeriums für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleich-stellung vom 23. März 2020 wurde die Richtlinie über die
Gewährung von Zuwen-dungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen
bei Straßenausbau-maßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie
Straßenausbaubeiträge) veröffentlicht.
Der
umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme kann gefördert
werden, soweit die Straßenausbaubeiträge
noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren
zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat ab dem 1. Januar 2018
beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines geson-derten Beschlusses
erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.
Auf Grund der
Richtlinie gilt der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit Fassung
eines Beschlusses durch das zuständige Organ oder Gremium über die einzelne
Straßen-ausbaumaßnahme als genehmigt.
Um die
Voraussetzungen für eine Förderung zu erfüllen, sollte bei Maßnahmen, die in
der Übergangszeit 2018 bis 2020 geplant oder durchgeführt wurden ein solcher
Beschluss eingeholt werden.
Die Maßnahme wurde
in der Vorlage Nr. 157/2016 beschrieben. In der Sitzung vom 13.09.2016 stimmte
der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung dem Planungskonzept zu und
entschied, dass die Straßenentwurfsplanung und die Ausführungsplanung einem
Fachbüro übergeben werden soll. Dafür mussten außerplanmäßige
Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Diese drei Punkte wurden
einstimmig beschlossen. In seiner Sitzung vom 22.09.2016 bestätigte der Rat der
Stadt Schwelm durch einstimmigen Beschluss die Bereitstellung von
außerplan-mäßigen Investitionsmitteln.
Der Ausschuss für
Umwelt und Stadtentwicklung wurde laufend (Mitteilungen im öffentlichen Teil
der Sitzungen vom 14.03.2017, 30.05.2017, 07.11.2017) über die Maßnahme
informiert.
Sachverhalt:
1. Beschreibung
der Situation vor der Baumaßnahme
Die Maßnahme betrifft den Lausitzer Weg,
Tilsiter Weg und Glatzer Weg. Der Glatzer Weg und der Tilsiter Weg gehen
jeweils vom Ulmenweg ab und sind durch den Lausitzer Weg verbunden. Das
Gesamtbild der Straßen ähnelt einer Sack-gasse. Auf Grund dessen werden sie zu
einer Baumaßnahme bzw. einem Abrechnungsgebiet zusammengefasst.
Bei allen drei Straßen handelt es sich um
endgültig fertiggestellte Straßen für die 1964 Erschließungsbeiträge erhoben
wurden. Seit dem wurden lediglich Instand-setzungs- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen
an den Straßen durchgeführt. Zum Zeit-punkt der ersten Planungen 2016 wiesen
die Fahrbahnen und die Gehwege somit ein Alter von mindestens 52 Jahren auf.
Die Nutzungsdauer war damit längst abge-laufen.
Alle drei Straßen wiesen schwere
Fahrbahnschäden auf und waren nahezu voll-ständig in die schlechteste
Zustandsklasse Nr. 5 eingestuft. Zur Erhaltung des Infrastrukturvermögens war
eine nachhaltige Erneuerung geboten.
Mit Schreiben vom 16. Mai 2017 wurden die
Ergebnisse einer Baugrunduntersu-chung bekannt gegeben. Danach wiesen die
Schwarzdecken im Fahrbahn- und Gehwegbereich meist geringe Dicken zwischen 2
und 12 cm auf. Die Schwarz-decken wurden bis 0,40 m/1,00 m Tiefe von
Auffüllungen, bestehend aus ver-schiedenen Stoffen unterlagert. Diese
Untergründe waren der Frostempfindlich-keitsklasse F3 sehr frostempfindlich
zuzuordnen. Die Mindestdicke eines frostsi-cheren Straßenaufbaus von mindestens
60 cm wird häufig unterschritten. Weiterhin sind bereichsweise vorhandene
Materialien als Tragschichtmaterial ungeeignet.
Auf Grund der Untersuchungsergebnisse wird
es als erforderlich angesehen, eine Sanierung im Vollausbau durchzuführen.
2. Beschreibung
der laufenden Maßnahmen
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine
gemeinsame Maßnahme der AVU, TBS und Stadt Schwelm. Im Jahr 2018 begann die AVU
mit der Verlegung von Versorgungsleitungen, danach schloss sich die
Kanalsanierung durch die TBS an. Danach begannen die Straßenbaumaßnahmen. Diese
sollen im Jahr 2020 beendet werden.
Die betroffenen Straßen sind nach dem
Gutachten gemäß RStO 12 (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von
Verkehrsflächen) der Belastungsklasse Bk 1,0 zuzuordnen. Dies bedeutet die
Aufbringung einer mindestens 4 cm dicken As-phaltschicht, 14 cm
Asphalttragschicht sowie mindestens 60 cm Frostschutzschicht. Der geplante neue
Straßenoberbau entspricht damit erstmalig den Anforderungen bzw. den Vorgaben
der RStO 12.
Alle Anregungen der Anlieger, die im Anschluss an die Bürgerinformationsveran-staltung vom 08.12.2016 eingingen, wurden in der weiteren Planung berücksichtigt und mit den Vorgaben der Feuerwehr, Polizei, Straßenverkehrsbehörde und den Ver- und Entsorgern abgewogen. Die endgültige Planung sieht in dem Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg grundsätzlich einen einseitigen Gehweg auf der nördlichen Seite und ein Schrammbord auf der südlichen Seite der Straßen vor. Die Straßenabschnitte, die aktuell weder Gehweg noch Schrammbord aufweisen, wer-den nach dem Ausbau lediglich eine Einfassung der Fahrbahnfläche mit einem Rundbordstein aufweisen.
Die Fahrbahn im Glatzer Weg wird im Einmündungsbereich in den Ulmenweg 5 m breit sein und ab Glatzer Weg 6 auf 5,50 m aufweiten. Der Gehweg wird durchge-hend 1,25 m breit sein und der Parkstreifen auf der nördlichen Straßenseite wird beibehalten.
Der Lausitzer Weg wird durchweg eine Fahrbahnbreite von 5,50 m erhalten und einen 1,50 m breiten Gehweg.
Der Tilsiter Weg wurde zwischen den Einmündungen zum Lausitzer Weg aufgrund seiner geringen Straßenbreiten wie bisher mit einer Fahrbahn in einer Breite von 4,50 m ausgebaut. In diesem Bereich ist der Gehweg 1,25 m breit ausgebaut worden. Im östlichen Einmündungsbereich des Tilsiter Weges mit dem Lausitzer Weg wird kein Gehweg angelegt. Von der Einmündung Ulmenweg bis zur ersten Einmündung Lausitzer Weg ist der Gehweg im Tilsiter Weg 1,50 m breit. Die Fahrbahn wurde 5,50 m breit ausgebaut.
Die Gehwege sowie die Schrammborde werden mit Rundbordsteinen versehen und durch ihren vertikalen Aufbau im Notfall für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge auch außerhalb der Grundstückszufahrten überfahrbar sein.
Für die gesamte Baumaßnahme wurden für die Jahre 2018-2020 Gelder in Höhe von 2.251.143,- € etatisiert.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
bestätigt das nachfolgend beschriebene und als Anlage beigefügte Bau-programm
zum Ausbau Lausitzer Weg, Tilsiter Weg und Glatzer Weg.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |