Betreff
Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen/-auszahlungen
für das Haushaltsjahr 2020 im Produkt 12.01.01 "Gemeindestraßen"
(Erstattung zu viel gezahlter Konzessionsabgaben)
Vorlage
071/2020
Aktenzeichen
6.0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.04.2020 hat die Konzessionsnehmerin die Konzessionsabgabenabrechnung Strom, Gas und Wasser für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 vorgelegt. Diese Abrechnung ist von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betriebswirtschaftlich geprüft worden und stellt eine Überzahlung der Konzessionsabgaben für 2019 von 41.959,25 € fest.

 

Von der Konzessionsnehmerin sind im Jahre 2019 Abschlagszahlungen von 1.476.000,00 € geleistet worden. Die ermittelte Konzessionsabgabe beträgt jedoch nur 1.434.040,75 €. Dem „Bruttoprinzip“ bei der Veranschlagung im gemeindlichen Haushalt folgend ist eine haushaltsmäßige Verrechnung mit der Konzessionsabgabe für 2020 nicht möglich. Die überzahlten Konzessionsabgaben sind nunmehr zu erstatten. Die hierfür benötigten außerplanmäßigen Mittel werden bei der Haushaltsstelle 12.01.01.549900 „Übrige weitere Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit“ bereitgestellt.

Die Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitung ist durch Mehrerträge/-einzahlungen bei den Haushaltsstellen 12.01.01.432100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“ in Höhe von 5.802,00 € und 16.01.01.401200 „Grundsteuer B“ in Höhe von 36.157,25 € sichergestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Im Produkt 12.01.01 „Gemeindestraßen“ werden für das Haushaltsjahr 2020 außerplanmäßige Aufwendungen/-auszahlungen bei der Haushaltsstelle 12.01.01.549900 „Übrige weitere Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit“ in Höhe von 41.959,25 € bewilligt.

Die Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitung ist durch Mehrerträge/-einzahlungen bei den Haushaltsstellen 12.01.01.432100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“ in Höhe von 5.802,00 € und 16.01.01.401200 „Grundsteuer B“ in Höhe von 36.157,25 € sichergestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

41.959,25

Folgekosten

keine

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

12.01.01.432100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“ (5.802,00 €)

und

16.01.01.401200 „Grundsteuer B“ (36.157,25 €)

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung:

gez. Schweinsberg