für das Haushaltsjahr 2020 im Produkt 12.01.01 "Gemeindestraßen"
(Erstattung zu viel gezahlter Konzessionsabgaben)
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
28.04.2020 hat die Konzessionsnehmerin die Konzessionsabgabenabrechnung Strom,
Gas und Wasser für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 vorgelegt. Diese
Abrechnung ist von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betriebswirtschaftlich
geprüft worden und stellt eine Überzahlung der Konzessionsabgaben für 2019 von
41.959,25 € fest.
Von der
Konzessionsnehmerin sind im Jahre 2019 Abschlagszahlungen von 1.476.000,00 €
geleistet worden. Die ermittelte Konzessionsabgabe beträgt jedoch nur
1.434.040,75 €. Dem „Bruttoprinzip“ bei der Veranschlagung im gemeindlichen
Haushalt folgend ist eine haushaltsmäßige Verrechnung mit der Konzessionsabgabe
für 2020 nicht möglich. Die überzahlten Konzessionsabgaben sind nunmehr zu erstatten.
Die hierfür benötigten außerplanmäßigen Mittel werden bei der Haushaltsstelle
12.01.01.549900 „Übrige weitere Aufwendungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit“ bereitgestellt.
Die Deckung der
vorstehenden Haushaltsüberschreitung ist durch Mehrerträge/-einzahlungen bei
den Haushaltsstellen 12.01.01.432100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“
in Höhe von 5.802,00 € und 16.01.01.401200 „Grundsteuer B“ in Höhe von
36.157,25 € sichergestellt.
Beschlussvorschlag:
Im Produkt
12.01.01 „Gemeindestraßen“ werden für das Haushaltsjahr 2020 außerplanmäßige
Aufwendungen/-auszahlungen bei der Haushaltsstelle 12.01.01.549900 „Übrige
weitere Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit“ in Höhe von 41.959,25
€ bewilligt.
Die Deckung der
vorstehenden Haushaltsüberschreitung ist durch Mehrerträge/-einzahlungen bei
den Haushaltsstellen 12.01.01.432100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“
in Höhe von 5.802,00 € und 16.01.01.401200 „Grundsteuer B“ in Höhe von
36.157,25 € sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 41.959,25 |
Folgekosten keine |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
12.01.01.432100
„Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“ (5.802,00 €)
und
16.01.01.401200
„Grundsteuer B“ (36.157,25 €)
|
Die Bürgermeisterin
In Vertretung: gez. Schweinsberg |