Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2019
Vorlage
070/2020
Aktenzeichen
FB3/ Mü
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Schwelm zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

 

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

 

·         der Ergebnisrechnung,

·         der Finanzrechnung,

·         den Teilrechnungen,

·         der Bilanz,

·         dem Anhang mit Anlagen (Anlagenspiegel, Forderungsspiegel, Eigenkapital-spiegel, Verbindlichkeitenspiegel) und dem

·         Lagebericht.

 

 

Gem. § 95 Abs. 5 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes vom Kämmerer/ der Kämmerin aufgestellt und dem Bürgermeister/ der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2019 der Stadt Schwelm wurde am 23.06.2019 durch die Kämmerin aufgestellt und durch den 1. Beigeordneten in Vertretung der Bürgermeisterin am gleichen Tag bestätigt.

 

Gem. § 95 Abs. 5 GO NRW leitet der Bürgermeister den Entwurf dem Rat zur Feststellung zu. Vor der Feststellung durch den Rat wird der Entwurf des Jahresabschlusses jedoch zunächst an den Rechnungsprüfungs­ausschuss zur Prüfung weitergeleitet, der sich der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.

 

Nach Durchführung der in § 102 GO NRW geregelten Prüfung, stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss fest, beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters, bzw. der Bürgermeisterin.

 

Als am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmende Kommune, ist die Stadt Schwelm verpflichtet ihre Haushaltssituation unter Zuhilfenahme der Stärkungspaktmittel nachhaltig zu sanieren. Ein wesentliches Etappenziel war es bis spätestens 2016 den Haushaltsausgleich zu erreichen. Mit einem erstmalig im Jahr 2016 erwirtschafteten Überschuss in Höhe von 2,8 Mio. € wurde dieses Ziel erreicht und das Eigenkapital konnte wieder aufgebaut werden.

 

Die Ergebnissituation im Berichtsjahr war durchgängig durch einen defizitären Haushalt geprägt. Bereits zum 31.03.2019 und zum 30.04.2019 prognostizierten die städtischen Controlling-Berichte empfindlich hohe Fehlbedarfe vor allem durch angenommene Ertragseinbrüche bei der Gewerbesteuer sowie prognostizierten Mehraufwendungen bei den Zuführungen zu den Personalrückstellungen. Da sich bis Mitte des Jahres die Sachlage noch nicht entspannt hatte, verhängte die Kämmerin eine Haushaltssperre. Daher ist es umso erfreulicher, dass es der Stadt Schwelm seit 2016 zum vierten Mal in Folge gelungen ist einen Jahresüberschuss zu erzielen. Er beträgt T€ 83 und liegt damit rund T€ 993 unter der ursprünglichen Planung, die einen Jahresüberschuss von T€ 1.077 vorsah.

 

Der aufgestellte und bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2019 wird in der Ratssitzung am 25.06.2020 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. Insofern wird dem im Jahr 2020 neu in Kraft getretenen § 7 Abs. 3 des Gesetzes zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) Rechnung getragen. Danach beschränkt sich die Berichtspflicht der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen zum 15. April 2020 mindestens auf die Vorlage des bestätigten Jahresabschlusses 2019 bis zum 30. Juni 2020.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2019 wird in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Papierexemplare können auf Wunsch nachgereicht werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den nach § 95 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch die Kämmerin aufgestellten und durch den 1. Beigeordneten in Vertretung bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Schwelm zum 31.12.2019 zur Kenntnis und verweist diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg