Betreff
a) 2. Nachtrag zur Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Schwelm (nur Verwaltungsrat) b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Hauptausschuss und Rat)
Vorlage
188/2007
Aktenzeichen
TBS/Lie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss zur Vorlage 073/2006 wurden die Gebühren im Rahmen des 1. Nachtrages zur Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Schwelm vom 29.06.2005 (in Kraft getreten am 19.07.2006) zuletzt angepasst. Grundlage der Kalkulation war die Wirtschaftsrechnung 2006 (Anlage 3) mit einer ausgewiesenen Unterdeckung von 131.677,21 €.

 

Der diesjährigen Kalkulation liegt die Wirtschaftsrechnung für das Jahr 2008 (Anlage 2) mit einer ausgewiesenen Unterdeckung von 98.559,46 € zu Grunde. Die Minderung der Unterdeckung ist in erster Linie auf die Berücksichtigung des öffentlichen Grünanteils in Höhe von 45.000 € (15 % der Kosten für die Friedhofspflege) zurückzuführen. Diese Kosten werden im städtischen Haushalt für das Jahr 2008 berücksichtigt. Der prozentuale Anteil von 15 % wird von der allgemeinen Rechtsprechung getragen.

Durch den öffentlichen Grünanteil wird der zusätzlichen Funktion des Friedhofs mit seinem großen Baumbestand und seinen vielen Grünflächen als Ort der Naherholung und seines Beitrages zur Verbesserung der stadtklimatischen Verhältnisse Rechnung getragen.

 

Die sich nach der Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 ergebenden  Friedhofsgebühren sind – wie in den Vorjahren - nicht in voller Höhe übernommen worden. Auch nach der letzten Erhöhung der Friedhofsgebühren für den Evangelischen Friedhof bestehen weiterhin - insbesondere im Bereich der Nutzungsrechte - Gebührengefälle zu Gunsten des Evangelischen Friedhofs. Die Kirche beabsichtigt auch nicht, in absehbarer Zeit weitere Gebührenerhöhungen vorzunehmen.

Eine Erhöhung der Gebühren für die städtischen Friedhöfe in den relevanten Bereichen würde nur zu weiteren Rückgängen bei Grabverkäufen führen und somit keine positive Auswirkung auf die Unterdeckung haben.

 

Unter diesen Gesichtspunkten wurden Erhöhungen in diesen Bereichen lediglich bei den Nutzungsrechten für „Kinderreihengräber“ und „Grabstellen im Urnengemeinschaftsfeld“ (auf dem Ev. Friedhof nicht vorhanden) vorgenommen.

Im übrigen wurden die Gebühren entsprechend den Ergebnissen der Gebührenkalkulation angepasst.

 

Die einzelnen Gebührenveränderungen sind in der Gebührengegenüberstellung (Anlage 1) in „Fettdruck“ dargestellt. In dieser Gegenüberstellung sind auch die Gebühren für den Evangelischen Friedhof ausgewiesen.

Die TBS schlagen vor, die Anpassung der Friedhofsgebühren wie im Entwurf des 2. Nachtrages zur Gebührensatzung (Anlage 4) dargestellt vorzunehmen.


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.      Der 2. Nachtrag zur Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Schwelm wird   entsprechend dem der Vorlage 188/2007 beiliegenden Entwurf beschlossen.

2.      Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.

3.      Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss (zu b):

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 

 

 

 


Anlage 1: Gebührengegenüberstellung 2007/2008 (3 Seiten)

Anlage 2: Gebührenkalkulation und –bedarfsberechnung 2008 (1 Seite)

Anlage 3: Gebührenkalkulation und –bedarfsberechnung 2006 (1 Seite)

Anlage 4: Entwurf 2. Nachtrag zur Gebührensatzung (1 Seite)