1. Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
2. Abwägung aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB
3. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Sachverhalt:
1.
Anlass und Zielsetzung
Der
Bebauungsplan Nr. 103 „Rathaus – Neue Mitte“ wurde aus dem Bebauungsplan Nr. 96
„Historische Brauerei“ entwickelt. Er soll, aufbauend auf den Ergebnissen des
vorhergehenden Verfahrens, eine Veränderung der planerischen Zielsetzung
ermöglichen.
Beabsichtigt
wird der Neubau eines multifunktionalen Baukörpers als neues Rathaus, in dem
Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Einzelhandels- sowie gewerbliche
Nutzungen (einschl. gastronomischer Betriebe) angesiedelt werden können. Die
bestehende Bebauung im Süden soll hingegen bestandssichernd überplant werden.
Es handelt sich dabei um ehemalige Gebäude der Brauerei, die unter
Denkmalschutz stehen.
Das Plangebiet liegt in der Innenstadt von Schwelm
im südlichen Bereich der Blockbebauung zwischen Bismarckstraße, Neumarkt,
Untermauerstraße und Schulstraße. Es handelt sich dabei um das Gelände der
ehemaligen Brauerei Schwelm, die im Jahr 2011 geschlossen wurde. Darüber hinaus
sind auch die Verkehrsflächen der angrenzenden Schulstraße, Untermauerstraße
und Neumarkt Bestandteil des Planungsbereiches. Westlich des Plangebietes
befindet sich das Schwelm-Center, ein Einkaufszentrum mit vornehmlich
nahversorgungs- und zentrenrelevanten Angeboten. Das Plangebiet liegt zudem in
unmittelbarer Nähe zur Hauptstraße, die die Haupteinkaufsstraße der Schwelmer
Innenstadt darstellt. Nordöstlich des Geländes liegt der Neumarkt, eine
oberirdische Stellplatzanlage mit rd. 100 bewirtschafteten Stellplätzen
(Parkscheibenregelung). Das Plangebiet liegt damit zentral im Stadtgebiet und
ist somit mit allen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Auf Basis der angestrebten Planungsziele besteht
nun die Gelegenheit, das historische Brauereigelände einer neuen Nutzung
zuzuführen, sodass die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 »Rathaus – Neue
Mitte« erforderlich wird. Dieser löst nach Satzungsbeschluss und Bekanntmachung
das bestehende Planungsrecht des Bebauungsplans Nr. 96 ab und ersetzt es.
2.
Bisheriges Verfahren
Die Neufassung
des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB wurde vom Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 14.01.2020 gefasst.
Die Beteiligungen gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurden im Vorfeld in der Zeit vom 01.04.2019
bis einschließlich 12.04.2019 durchgeführt.
Die Beteiligungen gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB fanden in
der Zeit vom 27.01.2020 bis einschließlich 28.02.2020 statt.
Während dieser Frist sind von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen bei der
Verwaltung eingegangen.
Von den 46 angeschriebenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind bei der Verwaltung 21
Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen seitens der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge sind
der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) zu entnehmen.
3.
Änderungen nach der Beteiligung gem. § 4 (2)
BauGB
·
Änderungen im Rechtsplan (Anlage 2)
Die Kennzeichnung der im südlichen Bereich befindlichen Baudenkmäler (D) wurde
insofern ergänzt, als dass das „Kesselhaus“ sowie das „Patrizierhaus“ eine
separate Kennzeichnung erhalten haben.
·
Redaktionelle Änderungen in der Begründung (Anlage 3)
Die Begründung zum Bebauungsplan ist in vier Punkten ergänzt, aktualisiert bzw.
umformuliert worden.
1.
Der
Verfahrensstand unter Punkt 1.2. „Planverfahren“ wurde aktualisiert.
2.
In
Kapitel 2.3 „Nutzungssituation und Topografie“ (Seite 6) wurden die Begriffe
„Kesselhaus“ und „Patrizierhaus“ wie folgt näher beschrieben:
„Hier
befinden sich denkmalgeschützte Baukörper, die seinerzeit zur Brauerei
gehörten. Dabei handelt es sich zum einen um das »Fabrikgebäude Brauerei
(Fassaden, Dächer, Gewölbekeller des südl. Gebäudekomplexes), Neumarkt 1«, das
in der Bevölkerung allgemeinhin als »Kesselhaus« bekannt ist. Zum anderen
handelt es sich um das »Patrizierhaus, Untermauerstraße 31«, das als
Verwaltungsgebäude der Brauerei diente.“
3.
In
Kapitel 2.4 „Verkehrliche Anbindung“ wurde die Buslinie E802 herausgenommen, da
diese lediglich als Einzel- bzw. Sonderfahrt angeboten wird und im Regelbetrieb
der Linie 608 zuzuordnen ist.
4.
Der
Punkt 5.1. „Art der baulichen Nutzung“ (Seite 17) wurde um „In diesem Bereich befindet sich der
denkmalgeschützte Bestand der ehemaligen Brauerei Schwelm. Der westliche Baukörper,
der als Fabrikgebäude diente und der Bevölkerung als »Kesselhaus« bekannt ist,
wird zukünftig saniert und nachgenutzt. Das östlich gelegene
Verwaltungsgebäude, sog. Patrizierhaus, wird zurückgebaut und in ähnlicher Form
neu errichtet.“ ergänzt.
Da es sich bei allen vier Ergänzungen bzw.
Aktualisierungen lediglich um eine redaktionelle Überarbeitung handelt und
daher die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann als nächster
Verfahrensschritt der Satzungsbeschluss erfolgen.
4.
Ratsbeschluss vom 19.03.2020
Der Rat der
Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 19.03.2020 festgestellt, dass die
eingegangenen Anregungen die Grundlagen der Planung nicht berühren und
beschlossen, dass der Verfahrensstand gem. § 33 BauGB erreicht ist.
5.
Weiteres Verfahren
Da die
vorgenannten Änderungen und Ergänzungen nicht die Grundlagen der Planung
berühren, kann als nächster Verfahrensschritt der Satzungsbeschluss gem. § 10
BauGB erfolgen. Nach öffentlicher Bekanntmachung dieses Beschlusses erlangt der
Bebauungsplan Nr. 103 „Rathaus – Neue Mitte“ Rechtskraft und überlagert den
Bebauungsplan Nr. 96 „Historische Brauerei“.
6.
Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm
Der
Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der
Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum
Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB auf die
Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin überprüft. Das Prüfergebnis ist
als Anlage 9 beigefügt.
Die Anlagen 4 - 9 dieser Vorlage
sind bei den Papierausfertigungen bitte der Vorlage 243/2019 zu entnehmen, da
diese vollständig identisch sind.
Beschlussvorschlag:
- Es wird
zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (2) BauGB keine Anregungen bei der Verwaltung eingegangen sind.
- Die im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 1) dargestellt,
abgewogen.
- Gem. § 10 BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3624) sowie
der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW S. 1162) wird der Bebauungsplan Nr. 103
„Rathaus – Neue Mitte“ der Stadt Schwelm (Anlage 2) einschließlich der
dazugehörigen Begründung (Anlage 3), des Umweltberichtes (§ 2 Abs. 4
BauGB) (Anlage 4), des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (§§ 44 und 45
des Bundesnaturschutzgesetzes) (Anlagen 5 und 6), und der dazugehörigen
Gutachten (Anlagen 7 und 8) als
Satzung beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke der Gemarkung Schwelm, Flur 20 Nr. 566 tlw. und Flur 19, Nr. 117, 118, 122, 124-126, 401, 793, 794, 796, 841 tlw., 843 tlw., 975, 1311 und 1312 tlw..
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |