Die Vorlage 058/2020/1 ersetzt die Vorlage 058/2020. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen bezüglich der
Förderrichtlinien Straßenausbaubeiträge musste der Text unter der Vorbemerkung
angepasst werden. Ansonsten entspricht die Vorlage 058/2020/1 einschließlich
der Anlage der Vorlage 058/2020.
Vorbemerkung:
Durch Runderlass
des Ministeriums für Heimat, Kommunales,
Bau und Gleich-stellung vom 23. März 2020 wurde die Richtlinie über die
Gewährung von Zuwen-dungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen
bei Straßenausbau-maßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie
Straßenausbaubeiträge) veröffentlicht.
Der umlagefähige
Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme kann gefördert werden,
soweit die Straßenausbaubeiträge
noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und
deren zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat ab dem 1. Januar 2018
beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines geson-derten Beschlusses
erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.
Auf Grund der
Richtlinie gilt der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit
Fassung eines Beschlusses durch das zuständige Organ oder Gremium über die
einzelne Straßen-ausbaumaßnahme als genehmigt.
Um die
Voraussetzungen für eine Förderung zu erfüllen, sollte bei Maßnahmen, die in
der Übergangszeit 2018 bis 2020 geplant oder durchgeführt wurden ein solcher
Beschluss eingeholt werden.
Sachverhalt:
1.
Beschreibung der Situation vor der
Baumaßnahme
Die durchgeführte
Maßnahme betraf die Jahnstraße von der Körnerstraße bis zur Straße Am Steinbruch.
Die Jahnstraße wurde in den Jahren 1962-64
erstmalig hergestellt.
Die Beleuchtungsanlage stammte größtenteils
noch aus dem Jahr 1964; ein Teil wurde vor 1990 erneuert. Somit wies die
Beleuchtungsanlage 2019 ein Alter zwischen mindestens 29 und 55 Jahren auf.
Eine normgerechte Ausleuchtung der
Straße, des Gehweges und der Schuleinfahrt war laut Mitteilung der Technischen
Betriebe Schwelm mit den vorhandene Mastabständen, den Leuchten und
Licht-punkthöhen nicht möglich. Durch das Alter und die Korrosion war die
Standsicher-heit nur noch bedingt gegeben. Auf Grund dieser Tatsachen war die
Beleuch-tungsanlage sowohl tatsächlich (Alter, Schäden) als auch rechtlich
(Lichthöhe, Abstände) verschlissen.
2.
Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen
Im Jahr 2019 wurden die Erdkabel erneuert. Dabei konnten Leerrohre der
AVU genutzt werden. Auf der Nordseite wurden sieben neue höhere Masten in neuen
Abständen aufgestellt und mit LED-Leuchten versehen. Dadurch wird eine
gleich-mäßige Ausleuchtung erreicht und es wird zu einer Energieeinsparung
kommen.
Durch die Erneuerung entspricht die
Beleuchtungseinrichtung nun den zurzeit gültigen Beleuchtungsvorschriften.
Das Bauprogramm umfasst die Erneuerung der
Beleuchtungsanlage auf der Nordseite der Jahnstraße. Die Erweiterung der
Beleuchtungsanlage auf der Südseite der Jahnstraße wird im Zuge der
Schulwegsicherung durchgeführt und gehört nicht zum Bauprogramm.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
bestätigt, dass das nachfolgend beschriebene und als Anlage beigefügte
Bauprogramm dem Ausbau der Beleuchtungsanlage Jahnstraße zwischen Körnerstraße
und Am Steinbruch zu Grunde lag.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Schweinsberg