Betreff
Erneuerung der Beleuchtungsanlage Jahnstraße
Vorlage
058/2020/1
Art
Beschlussvorlage

Die Vorlage 058/2020/1 ersetzt die Vorlage 058/2020. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Förderrichtlinien Straßenausbaubeiträge musste der Text unter der Vorbemerkung angepasst werden. Ansonsten entspricht die Vorlage 058/2020/1 einschließlich der Anlage der Vorlage 058/2020.

 

Vorbemerkung:

 

Durch Runderlass des  Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleich-stellung vom 23. März 2020 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwen-dungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbau-maßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) veröffentlicht.

 

Der umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme kann gefördert werden, soweit die Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines geson-derten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.

 

Auf Grund der Richtlinie gilt der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit Fassung eines Beschlusses durch das zuständige Organ oder Gremium über die einzelne Straßen-ausbaumaßnahme als genehmigt.

 

Um die Voraussetzungen für eine Förderung zu erfüllen, sollte bei Maßnahmen, die in der Übergangszeit 2018 bis 2020 geplant oder durchgeführt wurden ein solcher Beschluss eingeholt werden.

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

1.       Beschreibung der Situation vor der Baumaßnahme

 

Die durchgeführte Maßnahme betraf die Jahnstraße von der Körnerstraße bis zur  Straße Am Steinbruch.

Die Jahnstraße wurde in den Jahren 1962-64 erstmalig hergestellt.

Die Beleuchtungsanlage stammte größtenteils noch aus dem Jahr 1964; ein Teil wurde vor 1990 erneuert. Somit wies die Beleuchtungsanlage 2019 ein Alter zwischen mindestens 29 und 55 Jahren auf. Eine normgerechte Ausleuchtung  der Straße, des Gehweges und der Schuleinfahrt war laut Mitteilung der Technischen Betriebe Schwelm mit den vorhandene Mastabständen, den Leuchten und Licht-punkthöhen nicht möglich. Durch das Alter und die Korrosion war die Standsicher-heit nur noch bedingt gegeben. Auf Grund dieser Tatsachen war die Beleuch-tungsanlage sowohl tatsächlich (Alter, Schäden) als auch rechtlich (Lichthöhe, Abstände) verschlissen.

 

2.       Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen

 

Im Jahr 2019 wurden die Erdkabel erneuert. Dabei konnten Leerrohre der AVU genutzt werden. Auf der Nordseite wurden sieben neue höhere Masten in neuen Abständen aufgestellt und mit LED-Leuchten versehen. Dadurch wird eine gleich-mäßige Ausleuchtung erreicht und es wird zu einer Energieeinsparung kommen.

 

Durch die Erneuerung entspricht die Beleuchtungseinrichtung nun den zurzeit gültigen Beleuchtungsvorschriften.

 

Das Bauprogramm umfasst die Erneuerung der Beleuchtungsanlage auf der Nordseite der Jahnstraße. Die Erweiterung der Beleuchtungsanlage auf der Südseite der Jahnstraße wird im Zuge der Schulwegsicherung durchgeführt und gehört nicht zum Bauprogramm.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat bestätigt, dass das nachfolgend beschriebene und als Anlage beigefügte Bauprogramm dem Ausbau der Beleuchtungsanlage Jahnstraße zwischen Körnerstraße und Am Steinbruch zu Grunde lag.

 

 


                                                                                               Die Bürgermeisterin

                                                                                     In Vertretung

                                                                                                gez. Schweinsberg