Betreff
Integrationsrat - Anzahl der Sitze
Vorlage
060/2020
Aktenzeichen
FB 1.3 Lie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Verwaltung sind bis zum 14.11.2019 mehre Unterschriftenlisten zugegangen, auf denen Bürger*innen aus dem Kreis der Wahlberechtigten zur Integrationsratswahl die Wahl eines Integrationsrates im Jahr 2020 nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW beantragt haben.

 

Die Prüfung ergab 269 gültige Unterschriften. Damit ist die Voraussetzung zur Durchführung einer Wahl eines Integrationsrates erfüllt.

 

Der Rat entscheidet analog zur Ausschussbildung über die  Festlegung der Sitze des Integrationsrates (§ 58 GO NRW). Die Zahl der Sitze der gewählten Mitglieder muss die Zahl der Sitze der entsendeten Ratsmitglieder übersteigen. (§ 27 GO NRW)

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat beschließt die Bildung eines Integrationsrates ab der Wahlperiode 2020.
  2. Der Rat beschließt die Anzahl der Sitze des Integrationsrates. Die Anzahl der Sitze und die Anzahl der Sitze, die auf gewählte und entsendete Mitglieder entfallen, werden in der Beratung zur Vorlage bestimmt.
  3. Die Änderung Hauptsatzung wird entsprechend vorbereitet und dem Rat im nächsten Sitzungszug zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Sitzungsgeld – Bedarf im lfd. Haushaltsjahr Jahr ist abhängig von stattfindenden Sitzungen und der Anzahl der Mitglieder des Integrationsrates.

Hierzu wird eine Kalkulation im Rahmen der Änderung der Hauptsatzung vorgelegt.

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg