Betreff
a) 2. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat) b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Hauptausschuss und Rat)
Vorlage
187/2007
Aktenzeichen
TBS-Rewe Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für das Jahr 2008 wurden im Rahmen der Wirtschaftsrechnung Gesamtkosten in Höhe von 2.041.200,00 € ermittelt. Die für das Vorjahr kalkulierten Kosten betrugen 2.157.750,00 €. Es ist demnach eine Kostensenkung von 116.550,00 € (rd. 5,4 %) zu verzeichnen.

 

Die Reduzierung ist im Wesentlichen auf geringere Abfallentsorgungskosten zurückzuführen.

Nach Mitteilung der Kreisverwaltung werden die Entsorgungskosten vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien zum 01.01.2008 für Rest-/ Sperrabfall auf 150,00 €/t (Kalkulation 2007 = 155,00 €/t) und für Bioabfall auf 60,00 €/t (Kalkulation 2007 = 80,00 €/t). Darüber hinaus entfällt die Grundgebühr von 1,25 € je Einwohner.

Weitere Reduzierungen von Entsorgungskosten werden insbesondere im Restabfallbereich durch geringes Mengenaufkommen erwartet. Aufgrund des Durchschnittswertes der Vorjahre und der Entwicklung des laufenden Jahres wird mit einem Minderbedarf für Restabfall aus Haushalten von rd. 24.000,00 € gerechnet. Im Bereich des Restabfalls aus Selbstanlieferungen ist seit 2005 eine kontinuierliche Steigerung der angelieferten Mengen zu verzeichnen. Für 2008 ist eine Umgestaltung der Annahmen und Entgelte für Selbstanlieferungen vorgesehen (vgl. TBS-Vorlage Nr. 166/2007). Aus diesen Änderungen wird mit einer um ca. 20 % geringeren Abfallmenge und demzufolge um rd. 52.000,00 € reduzierten Kosten gerechnet.

 

Die Senkung der Kreisgebühr für Bioabfall bewirkt bei geringfügig steigendem Mengenaufkommen ( rd. 5 %) eine Kostenreduzierung um rd. 35.000,00 €.

Der Wegfall der Grundgebühr wirkt sich gegenüber der Vorjahreskalkulation mit rd. 19.000,00 € positiv aus.

 

Aus der Betriebsabrechnung 2005 besteht eine bislang nicht ausgeglichene Überdeckung von rd. 77.900,00 €. Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs.2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen.  Die Überdeckung wird im Verhältnis des Gesamt-Behältervolumens auf Restabfall 30-240 L (rd. 56 %) und Bioabfall (rd. 44 %) eingerechnet und wirkt sich positiv mit jeweils 0,07 € auf die Gebührensätze aus.

 

Die ermittelten Gebührensätze sind im einzelnen jeweils mit Abweichungen absolut und prozentual gegenüber den bisherigen Gebührensätzen nachfolgend aufgeführt.

Einzelheiten sind den als Anlage beigefügten Unterlagen (Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation) zu entnehmen. Für die Beratung ist ein Vergleich der Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2008 mit den Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2007 als Übersicht beigefügt.

Vorgeschlagene Gebührensätze ab 01.01.2008:

 

 

Gebührensatz

2007

Gebührensatz

2008

Veränderung

 

€/L

€/L

€/L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,93

1,86

- 0,07

- 3,63

Bioabfall 60 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

0,99

0,90

- 0,09

- 9,09

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,03

1,00

- 0,03

- 2,91

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,06

2,00

- 0,06

- 2,91

Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)

0,52

0,50

- 0,02

- 3,85

Bioabfall 1.100 l

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,03

0,90

- 0,13

- 12,62

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,06

1,80

- 0,26

- 12,62

 

Der Entwurf eines 2. Nachtrages zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird mit den oben aufgeführten Gebührensätzen mit der Bitte um Beschlussfassung vorgelegt


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.   Der 2. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt             Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 187/2007 beigefügten Entwurf                  beschlossen.

2.   Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfs-         berechnung wird zugestimmt.

3.   Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine      anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss (zu b):

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.


Anlage 1: Gebührenbedarfsberechnung (1 Seite)

Anlage 2: Gebührenkalkulation (1 Seite)

Anlage 3: Vergleichsübersicht Wirtschaftsrechnung 2008 / 2007

(1 Seite)

Anlage 4: Entwurf Gebührensatzung (1 Seite)