Betreff
1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2020
Vorlage
059/2020
Aktenzeichen
3/La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 19.03.2020 hat der Rat der Stadt Schwelm mit Sitzungsvorlage Nr. 053/2020 unter Vorbehalt? beschlossen, dass der vorgelegte Entwurf des 1. Nachtrags zur Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen nur gilt, wenn im Rahmen der gesetzlichen Ver?ffentlichungs- und Einwendungsfristen keine Einwendungen geltend gemacht werden.

Nach R?cksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Kommunalaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises wurde festgelegt, dass aus formellen Gr?nden ein weiterer Beschluss des Rates ?ber die Endfassung des 1. Nachtrags zur Haushaltssatzung notwendig ist.

Diese Endfassung? wird der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigef?gt. Inhaltlich haben sich gegen?ber der Vorlage Nr. 053/2020 keine ?nderungen ergeben.

Im Rahmen der o.g. gesetzlichen Ver?ffentlichungs- und Einwendungsfristen wurden keine Einwendungen geltend gemacht.

Mit Schreiben vom 06.04.2020, am 07.04.2020 bei der Stadtverwaltung eingegangen,

teilt das Ministerium f?r Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKGB Nordrhein-Westfalen) unter Punkt? A, Ziffer 4, mit, dass die in ? 80 Gemeindeordnung f?r das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genannten Verfahrensschritte f?r den Erlass der Haushaltssatzung auch gem?? ? 81 Absatz 1 Satz 2 GO NRW f?r eine Nachtragssatzung gelten und k?nnen nicht durch eine Dringlichkeitsentscheidung nach ? 60 Absatz 1 GO NRW ersetzt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen wird beschlossen.


 

 

 

?

Die B?rgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg

?