Sachverhalt:
In seiner Sitzung am
19.03.2020 hat der Rat der Stadt Schwelm mit Sitzungsvorlage Nr. 053/2020 unter
Vorbehalt? beschlossen, dass der
vorgelegte Entwurf des 1. Nachtrags zur Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen nur
gilt, wenn im Rahmen der gesetzlichen Ver?ffentlichungs- und Einwendungsfristen
keine Einwendungen geltend gemacht werden.
Nach R?cksprache mit
der Bezirksregierung Arnsberg und der Kommunalaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises
wurde festgelegt, dass aus formellen Gr?nden ein weiterer Beschluss des Rates
?ber die Endfassung des 1. Nachtrags zur Haushaltssatzung notwendig ist.
Diese
Endfassung? wird der Sitzungsvorlage als Anlage
1 beigef?gt. Inhaltlich haben sich gegen?ber der Vorlage Nr. 053/2020 keine
?nderungen ergeben.
Im Rahmen der o.g.
gesetzlichen Ver?ffentlichungs- und Einwendungsfristen wurden keine
Einwendungen geltend gemacht.
Mit Schreiben vom
06.04.2020, am 07.04.2020 bei der Stadtverwaltung eingegangen,
teilt das
Ministerium f?r Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
(MHKGB Nordrhein-Westfalen) unter Punkt?
A, Ziffer 4, mit, dass die in ? 80 Gemeindeordnung f?r das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genannten Verfahrensschritte f?r den Erlass der
Haushaltssatzung auch gem?? ? 81 Absatz 1 Satz 2 GO NRW f?r eine
Nachtragssatzung gelten und k?nnen nicht durch eine
Dringlichkeitsentscheidung nach ? 60 Absatz 1 GO NRW ersetzt werden.
Beschlussvorschlag:
Der 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen wird beschlossen.
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Die B?rgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |
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