Betreff
1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2020
Vorlage
053/2020
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage ersetzt den ursprünglichen Entwurf vom 17.03.2020!

 

In seiner Sitzung am 28.11.2019 hat der Rat der Stadt Schwelm die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes sowie die Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen beschlossen. Mit Verfügung vom 17.01.2020 wurde die aufsichtsrechtliche Genehmigung der Fortschreibung 2020 des Haushaltssanierungsplans erteilt.

 

Die Haushaltssatzung sieht in § 3 einen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 2.120.000 € vor.

 

Es hat sich nunmehr die Möglichkeit ergeben, im Bereich der Vergaben für das Rathaus und das Kulturzentrum einen Großteil der Aufträge gleichzeitig ausschreiben zu können, um Kosten – und Planungssicherheit zu haben. Es erscheint nach derzeitigem Sachstand und in Abstimmung mit der beratenden Kanzlei sinnvoll, insbesondere  zur Vermeidung wirtschaftlicher Risiken für die Bürger*Innen im Rahmen der Ausführungsplanung ca. 70 %  der  Hauptgewerke für beide Projekte bereits im Haushaltsjahr 2020 auszuschreiben. Voraussetzung für die Ausschreibung ist u.a. nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften, dass entsprechende Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt  abgebildet sind. Damit sind keine Kostensteigerungen für die Projekte verbunden.

Um im Rahmen der in diesem Jahr anstehenden Auftragsvergaben für die Projekte „Zentralisierung“ und „Kulturzentrum“ einen reibungslosen Ablauf der Auftragsvergaben zu gewährleisten, sollen die vom Rat am 28.11.2019  bereits beschlossenen  Finanzplanansätze der Folgejahre bereits im Jahr 2020  als Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen. Daher ist es erforderlich, zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 22.071.000 € für das Rathaus und in Höhe von 5.403.000 € für das Kulturzentrum aufzunehmen.

 

Ansätze des Ergebnis- bzw. Finanzplanes für 2020 und Folgejahre werden hierdurch nicht geändert. Auch erfolgt keine Änderung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes.

 Es wird lediglich § 3 der Haushaltssatzung geändert und  der aktuelle Stand der Verpflichtungsermächtigungen wird im Produkt  01.01.13 aktualisiert.

 

Darüber hinaus ist in § 5 der Haushaltssatzung der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 64.700.000 € festgesetzt worden. Hiervon entfällt ein Teilbetrag in Höhe von 705.050 € auf das Programm „Gute Schule 2020“. Der aktuelle Stand der Liquiditätskredite beträgt zum 15.03.2020 rund 48.000.000 € und liegt damit rund 2.000.000 € unter der erstellten Jahresplanung.

 Zurzeit ist aber  nicht absehbar, wie sich die aktuelle Situation, ausgelöst durch „Corona“  auf die Liquidität der Stadt Schwelm auswirkt.

 

Die Bundesregierung empfiehlt ggf. Steuerstundungen für Unternehmen. Wir können daher davon ausgehen, dass auch Schwelmer Unternehmen diesen Weg einschlagen werden.

 

Ziel ist es, den im Zahlenwerk dargestellten Abbaupfad bei den Liquiditätskrediten zu realisieren. Daher wurde von einer Überarbeitung des Zahlenwerkes abgesehen.

 

Die Verwaltung schlägt  aber trotzdem vor, rein vorsorglich den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 75.000.000 € festzusetzen, um im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein.

Die Nachtragssatzung enthält daher die entsprechende Änderung in § 5.

 

 

Der Entwurf des 1. Nachtrags zur Haushaltssatzung            2020 mit Anlagen wurde am 17.03.2020 von der Kämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt und wird damit in den Rat eingebracht.

 

Nach § 81 GO NW gelten für die Nachtragssatzung die Vorschriften für die Haushaltssatzung entsprechend. Der Nachtragsentwurf ist daher nach der Einbringung nach § 80 Abs. 3 GO  unverzüglich bekannt zu geben, zudem muss eine Frist für die Erhebung von Einwendungen von mindestens 14 Tagen festgelegt werden. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die  Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.

Aufgrund der zur Zeit unklaren Situation bezüglich der Terminierung weiterer Sitzungen im Rahmen der Verfügungen der Landesregierung im Umgang mit „Corona“ wird vorgeschlagen, dass der Rat in seiner Sitzung am 19.03.2020 einen Vorratsbeschluss zum 1. Nachtrag zur Haushaltssatzung 2020 fasst.

 

Die Terminierung einer weiteren Sitzung ist nur dann erforderlich, wenn Einwendungen gegen den vorgelegten Entwurf geltend gemacht werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der vorgelegte Entwurf des 1. Nachtrags zur Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen wird beschlossen unter dem Vorbehalt, dass im Rahmen der gesetzlichen  Veröffentlichungs- und Einwendungsfristen  keine Einwendungen geltend gemacht werden.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg