Sachverhalt:
Diese Vorlage ersetzt den ursprünglichen Entwurf vom
17.03.2020!
In seiner Sitzung am
28.11.2019 hat der Rat der Stadt Schwelm die Fortschreibung des
Haushaltssanierungsplanes sowie die Haushaltssatzung 2020 nebst Anlagen
beschlossen. Mit Verfügung vom 17.01.2020 wurde die aufsichtsrechtliche
Genehmigung der Fortschreibung 2020 des Haushaltssanierungsplans erteilt.
Die Haushaltssatzung
sieht in § 3 einen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
insgesamt 2.120.000 € vor.
Es hat sich nunmehr
die Möglichkeit ergeben, im Bereich der Vergaben für das Rathaus und das
Kulturzentrum einen Großteil der Aufträge gleichzeitig ausschreiben zu können,
um Kosten – und Planungssicherheit zu haben. Es erscheint nach derzeitigem
Sachstand und in Abstimmung mit der beratenden Kanzlei sinnvoll, insbesondere zur Vermeidung wirtschaftlicher Risiken für
die Bürger*Innen im Rahmen der Ausführungsplanung ca. 70 % der
Hauptgewerke für beide Projekte bereits im Haushaltsjahr 2020
auszuschreiben. Voraussetzung für die Ausschreibung ist u.a. nach den
haushaltsrechtlichen Vorschriften, dass entsprechende
Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt
abgebildet sind. Damit sind keine Kostensteigerungen für die Projekte
verbunden.
Um im Rahmen der in
diesem Jahr anstehenden Auftragsvergaben für die Projekte „Zentralisierung“ und
„Kulturzentrum“ einen reibungslosen Ablauf der Auftragsvergaben zu
gewährleisten, sollen die vom Rat am 28.11.2019
bereits beschlossenen
Finanzplanansätze der Folgejahre bereits im Jahr 2020 als Verpflichtungsermächtigungen zur
Verfügung stehen. Daher ist es erforderlich, zusätzliche
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 22.071.000 € für das Rathaus und in
Höhe von 5.403.000 € für das Kulturzentrum aufzunehmen.
Ansätze des
Ergebnis- bzw. Finanzplanes für 2020 und Folgejahre werden hierdurch nicht
geändert. Auch erfolgt keine Änderung der Fortschreibung des
Haushaltssanierungsplanes.
Es wird lediglich § 3 der Haushaltssatzung
geändert und der aktuelle Stand der
Verpflichtungsermächtigungen wird im Produkt
01.01.13 aktualisiert.
Darüber hinaus ist
in § 5 der Haushaltssatzung der Höchstbetrag der Kredite zur
Liquiditätssicherung auf 64.700.000 € festgesetzt worden. Hiervon entfällt ein
Teilbetrag in Höhe von 705.050 € auf das Programm „Gute Schule 2020“. Der
aktuelle Stand der Liquiditätskredite beträgt zum 15.03.2020 rund 48.000.000 €
und liegt damit rund 2.000.000 € unter der erstellten Jahresplanung.
Zurzeit ist aber nicht absehbar, wie sich die aktuelle
Situation, ausgelöst durch „Corona“ auf
die Liquidität der Stadt Schwelm auswirkt.
Die Bundesregierung
empfiehlt ggf. Steuerstundungen für Unternehmen. Wir können daher davon
ausgehen, dass auch Schwelmer Unternehmen diesen Weg einschlagen werden.
Ziel ist es, den im
Zahlenwerk dargestellten Abbaupfad bei den Liquiditätskrediten zu realisieren.
Daher wurde von einer Überarbeitung des Zahlenwerkes abgesehen.
Die Verwaltung
schlägt aber trotzdem vor, rein
vorsorglich den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 75.000.000 €
festzusetzen, um im Bedarfsfall handlungsfähig zu sein.
Die Nachtragssatzung
enthält daher die entsprechende Änderung in § 5.
Der Entwurf des 1.
Nachtrags zur Haushaltssatzung 2020 mit Anlagen wurde am 17.03.2020 von der
Kämmerin aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt. Er ist dieser
Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt und wird damit in den Rat eingebracht.
Nach § 81 GO NW
gelten für die Nachtragssatzung die Vorschriften für die Haushaltssatzung
entsprechend. Der Nachtragsentwurf ist daher nach der Einbringung nach § 80
Abs. 3 GO unverzüglich bekannt zu geben,
zudem muss eine Frist für die Erhebung von Einwendungen von mindestens 14 Tagen
festgelegt werden. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so
festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in
öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.
Aufgrund der zur
Zeit unklaren Situation bezüglich der Terminierung weiterer Sitzungen im Rahmen
der Verfügungen der Landesregierung im Umgang mit „Corona“ wird vorgeschlagen,
dass der Rat in seiner Sitzung am 19.03.2020 einen Vorratsbeschluss zum 1.
Nachtrag zur Haushaltssatzung 2020 fasst.
Die Terminierung
einer weiteren Sitzung ist nur dann erforderlich, wenn Einwendungen gegen den
vorgelegten Entwurf geltend gemacht werden.
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Entwurf des 1. Nachtrags zur Haushaltssatzung 2020 mit
Anlagen wird beschlossen unter dem Vorbehalt, dass im Rahmen der
gesetzlichen Veröffentlichungs- und
Einwendungsfristen keine Einwendungen
geltend gemacht werden.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |