Betreff
a) 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat) b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Hauptausschuss und Rat)
Vorlage
186/2007
Aktenzeichen
TBS-Rewe Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Für den Kalkulationszeitraum 2008 wurden im Rahmen der Wirtschaftsrechnung Gesamtkosten in Höhe von 8.184.150,00 € ermittelt. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr beläuft sich auf 284.200,00 € (rd. + 3,6 %). Von den zu verteilenden Gesamtkosten entfallen rd. 56,6 % auf Schmutzwasserbeseitigung (SW) und 43,4 % auf Niederschlagswasserbeseitigung (NW). Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich der prozentuale Anteil für Schmutzwasser von 56,2 % um 0,4 Prozentpunkte. Für Niederschlagswasser verringert sich der Anteil von rd. 43,8 % um 0,4 Prozentpunkte.

 

Die Kostensteigerung ist insbesondere auf eine Steigerung der kalkulatorischen Kosten von rd. 253.000,00 € (rd. + 3,2 %) zurückzuführen. Die für 2008 fortzuschreibenden Wiederbeschaffungswerte basieren auf den vom statistischen Bundesamt aktuell veröffentlichen Baupreisindizes; der hierdurch bedingte Mehrbedarf beläuft sich auf rd. 76.000,00 €. Darüber hinaus ergeben sich Mehraufwendungen aus der Aktivierung von Mischwasserkanälen (z. B.: Linderhauser Straße 1. und 2. BA, Entlastungssammler 4. BA).

 

Die Anpassung der Kosten an die lt. aktuellem Beitragsbescheid des Wupperverbandes zu entrichtenden Verschmutzerbeiträge bewirken eine weitere Erhöhung um 100.000,00 € gegenüber der Vorjahreskalkulation. Unter Anwendung der Berechnungskriterien lt. Gutachten sind diese Kosten zu rd. 83,6 % der Schmutzwasserbeseitigung zuzurechnen. Die hieraus resultierende Belastung des SW-Gebührensatzes beläuft sich auf 0,05 €; der NW-Gebührensatz wird hierdurch nicht belastet.

 

Als weitere Kostenfaktoren sind Unterhaltungs- und Kontrollmaßnahmen des Kanalnetzes zu benennen. Ein erhöhter Bedarf insbesondere für die Instandsetzung von Schächten (Steigeisen, Einstieghilfen, Schachtabdeckungen) begründet einen Mehrbedarf von 94.000,00 €. Die Verteilung anhand des Schlüssels „fiktives Trennsystem Mischwasserkanäle“ bewirkt eine Anhebung des SW- Gebührensatzes um 0,01 €. Auf den NW-Gebührensatz wirkt sich diese Kostenposition nicht aus.

 

Die vorstehend aufgeführten Kostensteigerungen von insgesamt rd. 447.000,00 € werden reduziert durch den Wegfall des im Vorjahr berücksichtigten Unterdeckungsausgleichs von 161.100,00 €.

Ebenfalls positiv wirkt sich die eingerechnete Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2006 von insgesamt rd. 165.000,00 € mit 0,06 € auf den SW-Gebührensatz und mit 0,02 € auf den NW-Gebührensatz aus.

 

Als Schlüssel zur Verteilung der Kosten dienen die Durchschnittswerte der im laufenden Jahr veranlagten Bemessungsgrundlagen.

Eine Reduzierung der Wasserverbrauchsmenge um rd. 31.700 m³ (davon rd. 17.700 m³ Verbandsmitglieder und rd. 14.000 m³ übrige Benutzer) bewirkt eine Erhöhung des SW-Gebührensatzes um 0,08 €.

Durch Überarbeitung der für 2007 erstmalig ermittelten bebauten / befestigten Flächen wurde ein um rd. 52.000 m² höherer Durchschnittswert der zu veranlagenden versiegelten Fläche festgestellt. Die positive Auswirkung auf den NW-Gebührensatz beläuft sich auf 0,02 €.

 

Im Bereich der abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen entstehen gegenüber der Vorjahreskalkulation deutliche Veränderungen. Da die Frischwassermenge Veranlagungsmaßstab ist, wirkt sich die in diesem Bereich erhebliche Reduzierung des Wasserverbrauches um 22 Prozent deutlich auf die Gebührensätze aus. Durch erhöhte Untersuchungs- und Prüfungsnotwendigkeiten entstehen darüber hinaus im Bereich des Personalaufwandes Mehrkosten in Höhe von 3.000,-€. Dies steht einem insgesamt geringen Gesamtvolumen von 53.000,-€ gegenüber.
Die Kleinkläranlagen sind auf Grund der deutlich geringeren Entsorgungshäufigkeit weniger betroffen.

 

Die ermittelten Gebührensätze sind im einzelnen jeweils mit Abweichungen absolut und prozentual gegenüber den bisherigen Gebührensätzen in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt.

Einzelheiten sind den als Anlage beigefügten Unterlagen (Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation) zu entnehmen. Für die Beratung ist außerdem ein Vergleich der Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2008 mit den Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2007 als Übersicht beigefügt.


 

Vorgeschlagene Gebührensätze ab 01.01.2008:

 

 

 

Gebührensatz

2007

Gebührensatz

2008

 

Veränderung

 

€

€

€

%

Schmutzwassergebühr

 

 

 

 

Benutzer, die unmittelbar Beiträge an den Wupper- oder Ruhrverband entrichten

1,44

1,56

+ 0,12

+ 8,3

Alle weiteren Benutzer mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage

2,74

2,94

+ 0,20

+ 7,3

Benutzer mit abflusslosen Gruben

9,37

12,45

+ 3,08

+ 32,9

Benutzer mit Kleinkläranlagen

0,63

0,74

+ 0,11

+ 17,5

Niederschlagswassergebühr

 

 

 

 

Benutzer, die unmittelbar Beiträge an den Wupper- oder Ruhrverband entrichten

1,01

1,04

+ 0,03

+3,0

Alle weiteren Benutzer mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage

1,19

1,20

+ 0,01

+ 0,8

 

Der Entwurf eines 1. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird mit den oben aufgeführten Gebührensätzen mit der Bitte um Beschlussfassung vorgelegt.

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.         Der 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 186/2007 beigefügten Entwurf beschlossen.

2.         Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.

3.         Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine   anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss (zu b):

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


Anlage 1: Gebührenbedarfsberechnung (2 Seiten)

Anlage 2: Gebührenkalkulation (2 Seiten)

Anlage 3: Vergleichsübersicht Wirtschaftsrechnung 2008 / 2007 (1 Seite)

Anlage 4: Entwurf Gebührensatzung (1 Seite)