Sachverhalt:
Für den Kalkulationszeitraum
2008 wurden im Rahmen der Wirtschaftsrechnung Gesamtkosten in Höhe von
8.184.150,00 € ermittelt. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr beläuft sich auf
284.200,00 € (rd. + 3,6 %). Von den zu verteilenden Gesamtkosten entfallen rd.
56,6 % auf Schmutzwasserbeseitigung (SW) und 43,4 % auf
Niederschlagswasserbeseitigung (NW). Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich der
prozentuale Anteil für Schmutzwasser von 56,2 % um 0,4 Prozentpunkte. Für
Niederschlagswasser verringert sich der Anteil von rd. 43,8 % um 0,4
Prozentpunkte.
Die Kostensteigerung ist
insbesondere auf eine Steigerung der kalkulatorischen Kosten von rd. 253.000,00
€ (rd. + 3,2 %) zurückzuführen. Die für 2008 fortzuschreibenden
Wiederbeschaffungswerte basieren auf den vom statistischen Bundesamt aktuell
veröffentlichen Baupreisindizes; der hierdurch bedingte Mehrbedarf beläuft sich
auf rd. 76.000,00 €. Darüber hinaus ergeben sich Mehraufwendungen aus der
Aktivierung von Mischwasserkanälen (z. B.: Linderhauser Straße 1. und 2. BA,
Entlastungssammler 4. BA).
Die Anpassung der Kosten an
die lt. aktuellem Beitragsbescheid des Wupperverbandes zu entrichtenden
Verschmutzerbeiträge bewirken eine weitere Erhöhung um 100.000,00 € gegenüber
der Vorjahreskalkulation. Unter Anwendung der Berechnungskriterien lt.
Gutachten sind diese Kosten zu rd. 83,6 % der Schmutzwasserbeseitigung
zuzurechnen. Die hieraus resultierende Belastung des SW-Gebührensatzes beläuft
sich auf 0,05 €; der NW-Gebührensatz wird hierdurch nicht belastet.
Als weitere Kostenfaktoren
sind Unterhaltungs- und Kontrollmaßnahmen des Kanalnetzes zu benennen. Ein
erhöhter Bedarf insbesondere für die Instandsetzung von Schächten (Steigeisen,
Einstieghilfen, Schachtabdeckungen) begründet einen Mehrbedarf von 94.000,00 €.
Die Verteilung anhand des Schlüssels „fiktives Trennsystem Mischwasserkanäle“
bewirkt eine Anhebung des SW- Gebührensatzes um 0,01 €. Auf den NW-Gebührensatz
wirkt sich diese Kostenposition nicht aus.
Die vorstehend aufgeführten
Kostensteigerungen von insgesamt rd. 447.000,00 € werden reduziert durch den
Wegfall des im Vorjahr berücksichtigten Unterdeckungsausgleichs von 161.100,00
€.
Ebenfalls positiv wirkt sich
die eingerechnete Ãœberdeckung aus der Betriebsabrechnung 2006 von insgesamt rd.
165.000,00 € mit 0,06 € auf den SW-Gebührensatz und mit 0,02 € auf den
NW-Gebührensatz aus.
Als Schlüssel zur Verteilung
der Kosten dienen die Durchschnittswerte der im laufenden Jahr veranlagten
Bemessungsgrundlagen.
Eine Reduzierung der
Wasserverbrauchsmenge um rd. 31.700 m³ (davon rd. 17.700 m³ Verbandsmitglieder
und rd. 14.000 m³ übrige Benutzer) bewirkt eine Erhöhung des SW-Gebührensatzes
um 0,08 €.
Durch Überarbeitung der für
2007 erstmalig ermittelten bebauten / befestigten Flächen wurde ein um rd.
52.000 m² höherer Durchschnittswert der zu veranlagenden versiegelten Fläche
festgestellt. Die positive Auswirkung auf den NW-Gebührensatz beläuft sich auf
0,02 €.
Im Bereich der abflusslosen
Gruben und Kleinkläranlagen entstehen gegenüber der Vorjahreskalkulation
deutliche Veränderungen. Da die Frischwassermenge Veranlagungsmaßstab ist,
wirkt sich die in diesem Bereich erhebliche Reduzierung des Wasserverbrauches
um 22 Prozent deutlich auf die Gebührensätze aus. Durch erhöhte Untersuchungs-
und Prüfungsnotwendigkeiten entstehen darüber hinaus im Bereich des
Personalaufwandes Mehrkosten in Höhe von 3.000,-€. Dies steht einem insgesamt
geringen Gesamtvolumen von 53.000,-€ gegenüber.
Die Kleinkläranlagen sind auf Grund der deutlich geringeren
Entsorgungshäufigkeit weniger betroffen.
Die ermittelten Gebührensätze
sind im einzelnen jeweils mit Abweichungen absolut und prozentual gegenüber den
bisherigen Gebührensätzen in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt.
Einzelheiten sind den als
Anlage beigefügten Unterlagen (Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation) zu
entnehmen. Für die Beratung ist außerdem ein Vergleich der Kosten lt. Wirtschaftsrechnung
2008 mit den Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2007 als Übersicht beigefügt.
Vorgeschlagene Gebührensätze
ab 01.01.2008:
|
Gebührensatz 2007 |
Gebührensatz
2008 |
Veränderung |
|
|
€ |
€ |
€ |
% |
Schmutzwassergebühr
|
|
|
|
|
Benutzer, die
unmittelbar Beiträge an den Wupper- oder Ruhrverband entrichten
|
1,44 |
1,56 |
+ 0,12 |
+ 8,3 |
Alle weiteren Benutzer
mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
|
2,74 |
2,94 |
+ 0,20 |
+ 7,3 |
Benutzer mit
abflusslosen Gruben
|
9,37 |
12,45 |
+ 3,08 |
+ 32,9 |
Benutzer mit
Kleinkläranlagen
|
0,63 |
0,74 |
+ 0,11 |
+ 17,5 |
Niederschlagswassergebühr
|
|
|
|
|
Benutzer, die
unmittelbar Beiträge an den Wupper- oder Ruhrverband entrichten
|
1,01 |
1,04 |
+ 0,03 |
+3,0 |
Alle weiteren Benutzer
mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
|
1,19 |
1,20 |
+ 0,01 |
+ 0,8 |
Der Entwurf eines 1. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird mit den oben aufgeführten Gebührensätzen mit der Bitte um Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu a):
1.
Der 1. Nachtrag zur
Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird
entsprechend dem der Vorlage 186/2007 beigefügten Entwurf beschlossen.
2.
Der dieser
Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung wird
zugestimmt.
3.
Die Beschlüsse zu 1. und
2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine  anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den
Hauptausschuss (zu b):
Der Hauptausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.
Beschlussvorschlag für den
Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.
Anlage
1: Gebührenbedarfsberechnung (2 Seiten)
Anlage
2: Gebührenkalkulation (2 Seiten)
Anlage
3: Vergleichsübersicht Wirtschaftsrechnung 2008 / 2007 (1 Seite)
Anlage
4: Entwurf Gebührensatzung (1 Seite)