Betreff
(Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO von außerplanmäßigen Auszahlungen bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0093.785110 - Erneuerung der Technik des Hallenbades"
Vorlage
042/2020
Aktenzeichen
FB 2
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

Aktuell haben sich im Hallenbad zwei Punkte ergeben (siehe nachfolgende Ausführungen), die einen erheblichen Investitionsbedarf auslösen. Da der Etat 2020 hierfür keinen entsprechenden Ansatz enthält und aufgrund der absoluten Dringlichkeit der Entscheidung, soll die Mittelbereitstellung im Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 2 GO herbeigeführt werden.

 

1.

Das vorhandene Feuerwehrschlüsseldepot ist nach gemeinsamer Feststellung von FB 2, der eingeschalteten Fachfirma und der Feuerwehr irreparabel defekt. Ein solches Schlüsseldepot ist aus Gründen des Brandschutzes aber zwingend erforderlich, um der Feuerwehr im Brandfall den Zutritt zum Gebäude zu ermöglichen. Die Kosten für die Errichtung eines neuen Schlüsseldepots wurden ermittelt und belaufen sich auf rd. 10.000,-- EUR.

 

2.

Das Beckenwasser (Sole) wird durch eine sog. Elektrolyseanlage desinfiziert. Der Betrieb dieser Anlage wird über 4 elektronische Steuerschränke für das Sportbecken und über 2 weitere Steuerschränke für das Lehrschwimmbecken geregelt. Nunmehr sind im Laufe der 9. KW 3 der 4 vorhandenen Steuerschränke für das Sportbecken endgültig ausgefallen. Eine Wiederinbetriebnahme ist nach Aussage der zuständigen Fachfirma definitiv unmöglich, da die benötigten Ersatzteile aufgrund des hohen Alters dieser Schränke nicht mehr lieferbar sind. Der verbliebene 4. Steuerschrank für das Sportbecken arbeitet folglich derzeit im Dauerbetrieb, was voraussichtlich zeitnah zu einem Ausfall auch dieses Gerätes führen wird. Die nur noch eingeschränkte Desinfektion des Beckenwassers wird daher bis auf weiteres durch manuelle Chlorzugabe unterstützt.

 

 

Zur Lösung dieses Problems stellen sich folgende Alternativen dar:

 

          a) Austausch der veralteten Steuerelektronik

          Dieses würde pro Schrank Kosten in Höhe von rd. 20.000,-- EUR verursachen. Da es bei Durchführung dieser Variante sinnvoll wäre, die Elektronik aller 6 vorhandenen und gleichalten Steuerschränke zu ertüchtigen, wäre hier mit Kosten von insgesamt rd. 120.000,-- EUR zu rechnen.

 

          b) Installation einer neuen Elektrolyseanlage einschl. Steuerelektronik

          Hier wäre mit Kosten in Höhe von rd. 105.000,-- EUR zu rechnen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Variante b) auszuführen, da sich hier neben der Kostenersparnis auch der Vorteil böte, dass diese Anlage (bei einem Beibehalt des Solewassers) in die Technik des zukünftigen Bades integriert werden könnte.

 

 

 

 

 

Aus den vorstehenden Ziffern 1. und 2b). ergeben sich damit notwendige Investitionen in einer Höhe von rd. 115.000,-- EUR. Nach Erfahrungswerten sollte weiterhin ein finanzieller „Puffer“ für unvorhersehbare Mehrkosten eingeplant werden. Hierfür werden 10.000,-- EUR als ausreichend erachtet. Insgesamt errechnet sich damit ein finanzieller Mittelbedarf von rd. 125.000,-- EUR. Die haushaltsrechtliche Deckung der vorbeschriebenen außerplanmäßigen Investitionen kann nach Rücksprache mit der Verwaltungsleitung durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 – „Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt werden.

 

Vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen aktuellen Probleme bei der Aufrechterhaltung der Wasserqualität und der Liefer- / Montagezeit der neuen Anlagen zu Ziffer 2. besteht  ein hohes Risiko, dass eine Schließung des Hallenbades erforderlich wird. Eine sofortige Beauftragung der vorbeschriebenen Maßnahmen und eine schnellstmögliche Bewilligung der hierfür zusätzlichen Finanzmittel ist damit erforderlich. Ein Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten terminierten Ratssitzung am 23.04.2020 kommt damit nicht in Betracht, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO durch die Bürgermeisterin und ein weiteres Ratsmitglied erforderlich ist.

 

 


Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin und ein weiteres Ratsmitglied:

Für das Haushaltsjahr 2020 werden bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0093.785110 –„Erneuerung der Technik des Hallenbades“ außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 125.000,-- EUR bewilligt. Die Deckung ist durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 – „Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt. Wegen der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme soll die Mittelbereitstellung im Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 2 GO herbeigeführt werden.

 

Datum: 03.03.2020

 

 

 

 

 

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          Grollmann-Mock                                                                Schwunk

          Bürgermeisterin                                                                Ratsmitglied

 

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die von der Bürgermeisterin und einem weiteren Ratsmitglied am 03.03.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO zur Bewilligung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 125.000,-- EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0093.785110 –„Erneuerung der Technik des Hallenbades“. Die Deckung ist durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 – „Hochbauinvestitionen an Schulen“ sichergestellt.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

01.01.13

Bezeichnung

Zentrales Gebäudemanagement

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

125.000,00

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

Minderauszahlungen in Höhe von 125.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 – „Hochbauinvestitionen an Schulen“

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann-Mock