Sachverhalt:
Aktuell haben sich im Hallenbad zwei Punkte ergeben (siehe nachfolgende
Ausführungen), die einen erheblichen Investitionsbedarf auslösen. Da der Etat
2020 hierfür keinen entsprechenden Ansatz enthält und aufgrund der absoluten
Dringlichkeit der Entscheidung, soll die Mittelbereitstellung im Wege einer
Entscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 2 GO herbeigeführt werden.
1.
Das vorhandene Feuerwehrschlüsseldepot ist nach gemeinsamer Feststellung
von FB 2, der eingeschalteten Fachfirma und der Feuerwehr irreparabel defekt.
Ein solches Schlüsseldepot ist aus Gründen des Brandschutzes aber zwingend
erforderlich, um der Feuerwehr im Brandfall den Zutritt zum Gebäude zu
ermöglichen. Die Kosten für die Errichtung eines neuen Schlüsseldepots wurden
ermittelt und belaufen sich auf rd. 10.000,-- EUR.
2.
Das Beckenwasser (Sole) wird durch eine sog. Elektrolyseanlage
desinfiziert. Der Betrieb dieser Anlage wird über 4 elektronische
Steuerschränke für das Sportbecken und über 2 weitere Steuerschränke für das
Lehrschwimmbecken geregelt. Nunmehr sind im Laufe der 9. KW 3 der 4 vorhandenen
Steuerschränke für das Sportbecken endgültig ausgefallen. Eine Wiederinbetriebnahme
ist nach Aussage der zuständigen Fachfirma definitiv unmöglich, da die
benötigten Ersatzteile aufgrund des hohen Alters dieser Schränke nicht mehr
lieferbar sind. Der verbliebene 4. Steuerschrank für das Sportbecken arbeitet
folglich derzeit im Dauerbetrieb, was voraussichtlich zeitnah zu einem Ausfall
auch dieses Gerätes führen wird. Die nur noch eingeschränkte Desinfektion des
Beckenwassers wird daher bis auf weiteres durch manuelle Chlorzugabe
unterstützt.
Zur Lösung dieses Problems stellen sich folgende Alternativen dar:
a) Austausch der veralteten
Steuerelektronik
Dieses würde pro Schrank Kosten in
Höhe von rd. 20.000,-- EUR verursachen. Da es bei Durchführung dieser Variante
sinnvoll wäre, die Elektronik aller 6 vorhandenen und gleichalten
Steuerschränke zu ertüchtigen, wäre hier mit Kosten von insgesamt rd.
120.000,-- EUR zu rechnen.
b) Installation einer neuen
Elektrolyseanlage einschl. Steuerelektronik
Hier wäre mit Kosten in Höhe von rd.
105.000,-- EUR zu rechnen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Variante b) auszuführen, da sich hier
neben der Kostenersparnis auch der Vorteil böte, dass diese Anlage (bei einem
Beibehalt des Solewassers) in die Technik des zukünftigen Bades integriert
werden könnte.
Aus den vorstehenden Ziffern 1. und 2b). ergeben sich damit notwendige
Investitionen in einer Höhe von rd. 115.000,-- EUR. Nach Erfahrungswerten
sollte weiterhin ein finanzieller „Puffer“ für unvorhersehbare Mehrkosten
eingeplant werden. Hierfür werden 10.000,-- EUR als ausreichend erachtet.
Insgesamt errechnet sich damit ein finanzieller Mittelbedarf von rd. 125.000,--
EUR. Die haushaltsrechtliche Deckung der vorbeschriebenen außerplanmäßigen
Investitionen kann nach Rücksprache mit der Verwaltungsleitung durch
Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 – „Hochbauinvestitionen
an Schulen“ sichergestellt werden.
Vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen aktuellen Probleme bei
der Aufrechterhaltung der Wasserqualität und der Liefer- / Montagezeit der
neuen Anlagen zu Ziffer 2. besteht ein
hohes Risiko, dass eine Schließung des Hallenbades erforderlich wird. Eine
sofortige Beauftragung der vorbeschriebenen Maßnahmen und eine schnellstmögliche
Bewilligung der hierfür zusätzlichen Finanzmittel ist damit erforderlich. Ein
Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten terminierten Ratssitzung am
23.04.2020 kommt damit nicht in Betracht, so dass eine
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO durch die Bürgermeisterin
und ein weiteres Ratsmitglied erforderlich ist.
Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin und ein
weiteres Ratsmitglied:
Für das
Haushaltsjahr 2020 werden bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0093.785110 –„Erneuerung
der Technik des Hallenbades“ außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von
125.000,-- EUR bewilligt. Die Deckung ist durch Minderauszahlungen in gleicher
Höhe bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 – „Hochbauinvestitionen an
Schulen“ sichergestellt. Wegen
der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme soll die Mittelbereitstellung im
Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 1, Satz 2 GO herbeigeführt werden.
Datum:
03.03.2020
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Grollmann-Mock Schwunk
Bürgermeisterin Ratsmitglied
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat
genehmigt die von der Bürgermeisterin und einem weiteren Ratsmitglied am
03.03.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO
zur Bewilligung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 125.000,-- EUR
bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0093.785110 –„Erneuerung der Technik des
Hallenbades“. Die Deckung ist durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der
Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 – „Hochbauinvestitionen an Schulen“
sichergestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 01.01.13 |
Bezeichnung
Zentrales Gebäudemanagement |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 125.000,00 |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag:
Minderauszahlungen
in Höhe von 125.000,00 EUR bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0301.785100 –
„Hochbauinvestitionen an Schulen“
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann-Mock |