Sachverhalt:
Vorbemerkungen
Der RVR entwickelt derzeit unter Beteiligung der Fachabteilungen seiner
Mitgliedskommunen ein Konzept für eine zukunftsfähige Mobilität innerhalb der
Metropolregion Ruhrgebiet. In diesem Konzept soll eine moderne Verknüpfung
aller Verkehrsträger (wie Straße, Schiene, Wasserwege und Luftfahrt) sowohl
innerhalb der Metropolregion Ruhr als auch außerhalb geschaffen werden. Dieses
Konzept befindet sich nun in seiner Endphase.
Für die Stadt Schwelm beinhaltet dieses Konzept u.a. Handlungsansätze
zur weiteren Stärkung des (über-)regionalen Radverkehrs und ÖPNV mit dem Ziel,
Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. So soll
u.a. neben einer Fahrzeitverkürzung und Kapazitätserweiterung der Bahnstrecken
zwischen Dortmund und Köln auch die Umsetzung des Regionalen Radwegenetzes
unterstützt werden. Zudem sollen die Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplanes
2030 (z.B. die Planung der B483n) einer Überprüfung unterzogen werden.
Die Handlungsansätze werden aus Sicht der Verwaltung Schwelm begrüßt.
Kosten für die Stadt Schwelm werden durch die Beschlussfassungen nicht
verursacht. Dies kann erst durch die Erarbeitung konkreterer Projekte in der
Zukunft geschehen.
Der vollständige Entwurf des Endberichtes steht unter https://www.rvr.ruhr/themen/mobilitaet/mobilitaetsentwicklungskonzept/
zum Download zur Verfügung. Als Zusammenfassung wurde außerdem die
Präsentation der Regionalkonferenz zum Regionalen Mobilitätskonzept vom
29.01.2020 dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die nachfolgende Sitzungsvorlage schildert den Planungsprozess des RVR.
Entwurf des Regionalen
Mobilitätsentwicklungskonzepts für die Metropole Ruhr
1. Grundlagen
Der
Grundlagenbeschluss beim RVR
In der Sitzung der Verbandsversammlung des
Regionalverbands Ruhr vom 24.09.2012 wurde der einstimmige Beschluss gefasst,
dass sich der RVR verstärkt mit dem Thema „Mobilität in der Metropole Ruhr“
auseinandersetzen soll (Drucksache Nr. 12/0679). Es sollte ein Grundkonzept für
ein regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr in enger Zusammenarbeit mit den
Aufgabenträgern des öffentlichen Nahverkehrs und den Vertretern der Wirtschaft
erarbeitet werden. Mit diesem Beschluss erhielt der RVR den Auftrag zu einer
regionalen Gesamtbetrachtung des Themas Mobilität, die bislang in dieser Form
und der damit verbundenen integrativen und verkehrsträgerübergreifenden
Perspektive nicht stattgefunden hat.
Das von der
Verwaltung des RVR skizzierte Grundverständnis der Aufgabe und der Vorschlag
zur Struktur für den Erarbeitungsprozess wurde von der RVR-Verbandsversammlung
am 15.03.2013 beschlossen. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, den mit
dem Fachdialog Verkehr & Mobilität begonnenen Diskussionsprozess
fortzuführen und einen Arbeitskreis „RegionaleMobilität“ einzuberufen, um mit diesem an einem Verkehrsträger
übergreifenden, an den Verkehrsbedürfnissen der Region orientierten
Mobilitätsentwicklungskonzept zu arbeiten (Drucksache Nr. 12/0766).
Die Erarbeitungsstufen
Die Erarbeitung des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes
für die Metropole Ruhr erfolgte in
kontinuierliche Zusammenarbeit und im Dialog mit fachlichen Vertretern
und Vertreterinnen der Verbandskommunen und regionalen Partnern mit dem Ziel,
ein integriertes Konzept für die Mobilität in der Metropole Ruhr zu erstellen.
Das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr setzt
sich aus zwei Stufen zusammen:
·
Stufe 1
- Leitbilder und Zielaussagen zur Regionalen Mobilität in der Metropole Ruhr
·
Stufe 2
- Analyse, Handlungsansätze und Modellprojekte.
In den Folgejahren nach Verabschiedung des Regionalen
Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr soll eine bedarfsgerechte Fortschreibung und
Anpassung der Maßnahmen im Drei-Jahres-Rhythmus erfolgen, die durch eine
jährliche Evaluation ergänzt wird.
Der Beteiligungsprozess im
Arbeitskreis Regionale Mobilität
Das Regionale
Mobilitätsentwicklungskonzept sollte der RVR gemäß Auftrag des
Planungsausschusses und der Verbandsversammlung in Zusammenarbeit mit den
Städten, Gemeinden und Kreisen im RVR und weiteren regionalen Akteuren aus
Verkehr, Umwelt und Wirtschaft entwickeln.
Aus diesem Grunde
wurde zum Aufbau einer regionalen Arbeitsstruktur der Arbeitskreis „RegionaleMobilität“ initiiert, dessen
konstituierende Sitzung am 20.03.2013 stattfand. Insgesamt traf der
Arbeitskreis „RegionaleMobilität“
seitdem zwanzigmal zusammen. Zur Teilnahme eingeladen werden Fachvertretende
der Städte, Gemeinden, Kreise, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern,
des VCD, Pro Bahn, des VDV, der VRR AöR, des ADFC, des NWL, des Landesbetriebes
Straßenbau NRW, des ILS, des Verkehrsministeriums NRW sowie weitere Verbände
aus dem Mobilitäts- und Logistiksektor.
Selbstverständnis
Das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr
stellt auf regionaler Ebene eine integrierte,
verkehrsträgerübergreifende und ganzheitliche Betrachtung von Verkehr und
Mobilität in der Metropole Ruhr und über deren Grenzen hinaus dar. Dabei
werden sowohl Spannungsfelder der Mobilität als auch lokale Zuständigkeiten und
die regionale Identität berücksichtigt. Gleichzeitig galt es jedoch, die
Interessen verschiedenster Akteure und den Anspruch an ein integriertes Konzept
in Einklang zu bringen.
Das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr ist
umsetzungs- und zukunftsorientiert. Es stellt keinen Ersatz für kommunale Planungen dar und erhebt auch keinen
Alleinvertretungsanspruch des RVR. Das Regionale
Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr steht für eine innovative, regionale Mobilität.
2. Die 1. Stufe: Leitbilder
und Zielaussagen zur Regionalen
Mobilität in der Metropole Ruhr
Basierend auf dem
Meinungsbildungsprozess im Arbeitskreis Regionale Mobilität und der aus diesem
heraus gebildeten Arbeitsgruppe Leitbilder und Ziele führte der RVR ein
Vergabeverfahren zur Entwicklung von Leitbildern und Zielaussagen zur
Regionalen Mobilität in der Metropole Ruhr durch. Im Rahmen dieses
Verfahrens wurde im Mai 2014 die Bietergemeinschaft Planersocietät & Orange
Edge ausgewählt.
Mit dem Endbericht
zu Leitbildern und Zielaussagen zur Regionalen Mobilität in der Metropole
Ruhr wurde unter dem regionalen Mobilitätsleitbild „Die vernetzte Metropole Ruhr“ ein regionales,
verkehrsartenübergreifend Mobilitätsleitbild mit den folgenden sechs Leitsätzen
vorgelegt:
Leitsatz 1:
Die nach außen vernetzte Metropole Ruhr
Vernetzung im Bereich Wirtschafts- und Personenverkehr
mit benachbarten Regionen sowie nationalen/internationalen
Metropolregionen und Verkehrsnetzen
stärken und weiterentwickeln.
Leitsatz 2:
Die in sich vernetzte Metropole Ruhr
Erreichbarkeit innerhalb
der Region für Wirtschafts- und
Personenverkehr verbessern.
Leitsatz 3:
Der starke Wirtschaftsstandort Metropole Ruhr
Wirtschaftsstandort
Metropole Ruhr durch einen leistungsfähigen und umweltverträglichen
Verkehr weiter stärken.
Leitsatz 4:
Raumdifferenzierte Mobilität
Mobilitätsangebote und Verkehrsinfrastruktur in Hinblick auf Siedlungsstrukturen und
Flächen raumdifferenziert und übergreifend qualifizieren.
Leitsatz 5:
Der umwelt- und stadtverträgliche Verkehr in der Metropole Ruhr
Negativen Folgen und Belastungen, die durch Verkehr auf Stadt, Mensch, Klima und Umwelt entstehen, minimieren.
Leitsatz 6:
Mobilität für alle in der Metropole Ruhr
Gleichberechtigte Mobilitätsteilhabe und Chancengleichheit - auch unter dem Aspekt Geschlechtergerechtigkeit
- für individuelle Mobilität stärken und
weiterentwickeln.
In der Verbandsversammlung des RVR vom 01.07.2016 (Drucksachen Nr. 13/0178-2 und Nr. 13/0533)
wurde die Verwaltung beauftragt, das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept
für die Metropole Ruhr (2. Stufe) auf Grundlage
des Endberichtes zu Leitbildern und Zielaussagen zur Regionalen
Mobilität einschließlich der Anregungen aus dem Planungsausschuss vom
26.08.2015 zu erarbeiten. Dabei waren auch die Anregungen aus den Fraktionen im
RVR sowie der IHK/HWK und zu den Punkten
·
Veränderung
Modal-Split durch technische Innovationen
·
Ansatz
zur Koordination des interkommunalen bzw. regionalen Busverkehrs
·
Problemlagen
in Teilräumen des Verbandsgebietes
zu beachten.
3. Die 2. Stufe des Regionalen
Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr
Die Erarbeitung der zweiten Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr
erfolgte mit dem im Rahmen eines EU-weiten Auswahlverfahrens ermittelten
internationalen Gutachterkonsortium bestehend aus Planersocietät (Dortmund),
Spiekermann & Wegener (Dortmund), Geertz Gutsche Rümenapp (Hamburg,
Berlin), Goudappel Coffeng (Deventer) und Hanseatic Transport Consultancy (Hamburg) zwischen Februar 2018 und
August 2019. Diese Erarbeitung wurde von einer engen Zusammenarbeit und im
fachlichen Dialog mit Verbandskommunen und regionalen Partnern unter Einbindung
des fachlichen Arbeitskreises Regionale Mobilität begleitet.
Die Erarbeitung der zweiten Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes
für die Metropole Ruhr gliederte sich in drei Phasen:
- Phase 1:
Analyse,
- Phase 2: Zentrale Handlungsansätze für ein integriertes
Mobilitätsentwicklungskonzept,
- Phase 3: Modellprojekte.
Phase
1: Analyse
Die Phase 1 Analyse beinhaltet
die zielorientierte, verkehrsträgerübergreifende Analyse der Mobilität in der
Metropole Ruhr, die Analyse der Stärken und Schwächen der heutigen Mobilitäts-
und Verkehrsstruktur in der Metropole Ruhr sowie den Bezug zu Leitbildern und
Zielaussagen.
Zu den inhaltlichen Bausteinen der Phase 1 Analyse zählen:
·
Motorisierter
Individualverkehr
·
Wirtschafts-
und Logistikverkehr
·
Luftverkehr
·
ÖPNV /
Intermodalität
·
Radverkehr
·
Klima
und Umwelt
·
Innovationen
und Digitalisierung
·
Marketing
und Kommunikation
·
Raum-
und Siedlungsentwicklung
·
Trends
im Mobilitätsverhalten
Die methodische Herangehensweise basiert u. a. auf einer vorausgehenden Literaturrecherche,
der Analyse zu Stärken und Schwächen in der Region und einer
Erreichbarkeitsanalyse.
Bezogen auf das Verkehrsaufkommen in der Metropole Ruhr werden neben
Quell- und Zielverkehren auch die Transitverkehre berücksichtigt. Bei den
Verkehrszwecken werden sowohl Pendlerverkehre und betriebliche Verkehre als
auch Freizeitverkehre untersucht.
Weitere analytische Themenschwerpunkte beziehen sich beispielsweise auf
die Verkehrsinfrastruktur und Unfallschwerpunkte im Straßennetz.
Im Rahmen der Erreichbarkeitsanalyse wurden neben KEP-Standorten
(Kurier-, Express- und Paketdienste) auch Großstandorte des Versandhandels
sowie öffentlicher Einrichtungen in die Untersuchungen zu Phase 1 einbezogen.
Darüber hinaus wurde bezüglich der Erreichbarkeit von Gewerbegebieten nicht nur
der Logistikverkehr betrachtet sondern auch die Erreichbarkeit für die
Mitarbeitenden berücksichtigt. Zusätzlich wurde für Güter- und Logistikverkehre
der Modal-Split der Verkehrsträger Straße, Wasserstraße und Schiene ermittelt.
Auf internationaler Ebene wurde die Anbindung der Metropole Ruhr im
Luft-, Straßen-, Schienen-, und Schiffsverkehr untersucht. Dabei wurde auch die
Erreichbarkeit der Flughäfen Dortmund und Düsseldorf sowie der Nordseehäfen
Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und der relevanten deutschen Nordseehäfen
berücksichtigt.
Die Analysen zum Leitsatz Die in sich vernetzte Metropole Ruhr zeigten
aus Sicht der Gutachter, dass die Erreichbarkeiten sowie hohe Pkw-Nutzung im
Personenverkehr deutliche Potenziale im ÖV und Radverkehr belegen. Darüber
hinaus gelangten die Gutachter zu der Ansicht, dass auch in der Verknüpfung der
Verkehrsträger untereinander deutliche Potenziale zur Verlagerung von Wegen auf
den Umweltverbund bestehen. Neben infrastrukturellen Optimierungsnotwendigkeiten
sei hierzu auch die Verbesserungen im Bereich der Orientierung und
Nutzerfreundlichkeit erforderlich. Derzeit fehle es vor allem an einer
regionalen Koordination der lokalen Angebote im ÖV und Radverkehr.
In den Analysen zum Leitsatz Der starke Wirtschaftsstandort Metropole
Ruhr wurde von den Gutachtern dargestellt, dass Produktion und
Konsum wichtige Logistik-Standortfaktoren in der Metropole Ruhr sind: „Die Metropole Ruhr zählt zu den
bedeutendsten Logistikstandorten Europas“ und „ist nach wie vor ein
industrielles Schwergewicht, insbesondere für die transportintensive
metallerzeugende und -verarbeitende Industrie. Die Region profitiert von der
zentralen Lage in Deutschland und Europa und der direkten Anbindung an die
Seehäfen in Rotterdam und Antwerpen.“
Die Analyse des Leitsatzes Der
umwelt- und stadtverträgliche Verkehr in der Metropole Ruhr zeigte, dass der Verkehr in der Metropole Ruhr weiterhin
eine Vielzahl von negativen Folgen und Belastungen induziert. Eine Reduktion
erscheint nur durch eine verstärkte Nutzung effizienter und umweltverträglicher
Verkehrsmittel sowie eine regional abgestimmte Verkehrs- und
Siedlungsentwicklung möglich.
Im Rahmen der Analyse zur Raumdifferenzierten
Metropole Ruhr wurde von den Gutachtern festgestellt, dass die
Erreichbarkeit der Oberzentren aus geringer verdichteten Räumen mit allen
Verkehrsmitteln schlechter ist. Besonders betroffen sind der Radverkehr und der
ÖV. Erreichbarkeiten im ÖV sind neben der Lage zentralörtlich hochrangiger
Einrichtungen (Krankenhäuser, Universitäten, etc.) auch stark von der
Erschließung mit dem SPNV abhängig. Die Angebotsqualität im ÖV ist dabei vor
allem im Busverkehr von der Gebietstypologie abhängig. Im SPNV verlaufen Achsen
mit starkem Bedienungsangebot auch in dünner besiedelte Teilräume. Ergänzende
Mobilitätsangebote für den Alltagsverkehr wie das metropolradruhr und
Carsharing bleiben vor allem auf den Ballungskern beschränkt.
Bezüglich des
Leitsatzes Mobilität für alle in der
Metropole Ruhr stellten die Gutachter fest, dass „der individuelle Zugang zum Pkw in der Metropole Ruhr hoch“ sei.
„Jedoch insbesondere der Zugang zum Rad sowie zum ÖV ist gering – diese
Verkehrsmittel stellen für viele Nutzer*innen scheinbar keine Alternativen dar.
Barrieren zur verstärkten Nutzung des ÖV entstehen insbesondere durch die
bestehende Haltestelleninfrastruktur, die Reisezeiten, Takte sowie das
Ticketsystem.“
Die Ergebnisse der
Analysephase des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzepts für die Metropole
Ruhr (Drucksache Nr. 13/1261) wurden seitens der Verwaltung im
Planungsausschuss am 28.11.2018 in Form eines 176 Seiten umfassenden
Analyseberichtes vorgestellt. Hinweise aus dem fachlich besetzten
Arbeitskreis Regionale Mobilität zur Analyse sind in den nun vorgelegten Entwurf
des Endberichts eingeflossen.
Phase 2: Handlungsansätze
Die Handlungsansätze bauen auf den Ergebnissen
der Analysephase auf und orientieren sich an den sechs oben genannten
Leitsätzen zu Leitbildern und
Zielaussagen:
Als Auswahlkriterien für alle Handlungsansätze wurden folgende Elemente
herangezogen:
Die Handlungsansätze sollen
·
Wirksam
·
Individuell
·
Nachhaltig
·
Zukunftsgerichtet
·
Erreichbar/Umsetzbar
·
Regional
sein.
Zugehörig zu den 36 Handlungsansätzen sind rund 150 Handlungsoptionen,
die Teilaspekte eines Ansatzes jeweils konkreter beschreiben. Das Leitbild der
Raumdifferenzierten Mobilität in der Metropole Ruhr ist als Querschnittsthema
in allen vorliegenden Handlungsansätzen enthalten.
Aus den Handlungsoptionen werden in einem späteren Schritt die
Modellprojekte entwickelt.
Nachfolgend werden die erarbeiteten Handlungsansätze aufgeführt:
Einige der als Handlungsansätze aufbereiteten Themen wurden im
Arbeitskreis Regionale Mobilität kontrovers diskutiert. Diese Themen sind
nachfolgend aufgeführt:
·
Lärmbelastung
reduzieren – Aufstellen eines regionalen Lärmminderungsplans für die Metropole
Ruhr
·
Neubaustrecke
Metropole Ruhr – Köln für bessere Fernverkehrsanbindung
·
Verstärkte
regionale Abstimmung der Schieneninfrastruktur überprüfen
·
Parkraum
besser nutzen: Regionales Parkraummanagement
·
Schaffung
einer gemeinsamen Dachmarke für Verkehrsträger des Umweltverbundes
·
Anfertigung
eines Tarifgutachtens zur Erhöhung der Tarifgerechtigkeit
·
Gemeinsame
und abgestimmte verkehrsarme Siedlungsentwicklung
·
Dortmund
Airport - Anbindung an den regionalen ÖPNV schaffen
Phase 3: Modellprojekte
Die Modellprojekte stellen ein Grundgerüst für das Leitbild „Vernetzte
Mobilität in der Metropole Ruhr“ dar. Dazu gilt es, die einzelnen Stärken und
Kompetenzen der Akteure in der Region einzubinden und bestehende Strukturen
aufzunehmen.
Die 23 Modellprojekte sind
·
praxisorientiert,
d. h sie benennen Arbeitspakete, Projektstrukturen, Bausteine sowie Inhalte der
Projekte und sind Grundlage für eine praktische Umsetzung
·
zielgerichtet,
d. h. sie basieren auf einer konsequenten Herleitung von Leitsätzen und
Zielaussagen über die Handlungsansätze (36) und Handlungsoptionen (ca. 150) zu
den Modellprojekten
·
innovativ,
d. h. sie sollen sowohl als kurzfristiger Lösungsvorschlag, aber auch einer
zukunftsfähigen Ausrichtung der Metropole Ruhr dienen
·
gemeinsam,
d. h. sie basieren auf der Bildung und Nutzung von Netzwerken sowie auf der
Einbeziehung von relevanten Akteuren und bauen auf den Vorerfahrungen und
bisherigen Aktivitäten auf.
|
|
|
M-I 10.5 |
Alles auf eine Karte - Einführung eines Tickets für alle
Verkehrsmittel |
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M-U 5.1 |
Mobilstationen - Ausstattungen für vernetzte Mobilität der Region |
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M-S 2.4 |
Grenzenlos mobil - auf dem Weg zu einem einzigen Tarif in der
Metropole Ruhr |
|
M-S 9.2 |
IGA 2027 - ein nachhaltiges Mobilitätskonzept |
|
M-I 3.1 |
Verkehrsmodell Metropole Ruhr - Aufbau eines multimodalen
Verkehrsmodells für die Region |
|
M-I 4.2 |
open.data metropoleruhr - Aufbau eines offenen Datenportals für
Mobilitätsdaten |
|
M-U 4.2 |
Siedlungsentwicklung und Erreichbarkeit - Identifizierung von Flächen
für Siedlungsentwicklungen |
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M-I 7.1 |
Smart Region: Mobility – Pilotquartiere – Vom Konzept zur Umsetzung |
|
M-I 7.3 |
Smart Region: Roads – Maßnahmen testen und Pilotstraßen auswählen |
|
M-I 9.1 |
Regionales Parkraummanagement - Vom Konzept zur Umsetzung |
|
M-W 2.4 |
Smart Shipping - Pilotregion für moderne Binnenschifffahrt |
|
M-A 1.5 |
Dortmund Airport - Anbindung an den regionalen ÖPNV schaffen |
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M-A 2.1 |
Stationen als Willkommensorte - Ausstattungsstandards für die
Gestaltung von Verkehrsstationen und des Umfelds |
|
M-I 1.1 |
Schiene 2040 - Ausbauplanung für die Schieneninfrastruktur in der
Metropole Ruhr |
|
M-I 1.2 |
Städte an die Schiene - leistungsfähige ÖPNV-Anbindung für Städte ohne
Schienenanbindung |
|
M-S 1.2 |
Regionaler Nahverkehrsplan - ein Kooperationsprojekt |
|
M-W 1.2 |
Logistik-Hubs - Bündelungs- und Umschlagspunkte für Schwerlastverkehre
schaffen |
|
M-W 2.2 |
Gleisanschlussbörse - Vom Konzept zur Umsetzung |
|
M-W 4.1/ M-W 4.3 |
Micro-Hubs - Aufbau eines Leitfadens und einer Datenbank |
|
M-S 5.1 |
Regionale Mobilitätspartnerschaften – Zusammenarbeit zwischen
Wirtschaft und Kommunen für eine effiziente und umweltgerechte Mobilität |
|
M-I 11.1 |
Regionales Radwegenetz - Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes |
|
M-I 11.2 |
Bike-and-Ride - Vom Konzept zur Umsetzung |
|
M-U 6.1 / M-U 6.3 |
metropolradruhr - Ausbau und Weiterentwicklung des regionalen
Fahrradverleihsystems |
|
Die politische Befassung beim
RVR
Der Entwurf zum Endbericht der 2. Stufe des Regionalen
Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr wurde den politischen
Gremien des RVR (Drucksache Nr. 13/1495) am 18.09.2019 dem Planungsausschuss,
am 30.09.2019 dem Verbandsausschuss vorberatend sowie am 11.10.2019 der
Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verbandsversammlung
fasste folgenden Beschluss
- Die Verbandsversammlung nimmt den Entwurf des Endberichts zur 2.
Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole
Ruhr zur Kenntnis.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Endberichtes zur 2.
Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole
Ruhr den am Arbeitskreis Regionale Mobilität beim RVR beteiligten
Kommunen, Kreisen und Institutionen/Verbänden zur Beteiligung vorzulegen.
Das Beteiligungsverfahren ist bis zum Sommer 2020 abzuschließen.
- Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, in 2019 drei
Konferenzen vor Ort zum Regionalen Mobilitätskonzept für die Metropole
Ruhr durchzuführen, um politische und verwaltungsseitige Vertretende über
den Entwurf des Endberichtes zur 2. Stufe des Regionalen
Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr zu informieren.
- Überdies wird die Verwaltung beauftragt, mit Beginn der Umsetzung
der Modellprojekte ein jährliches Monitoring zu implementieren, aus dem
Fortschritt und Auswirkungen der Modellprojekte hervorgehen. Die
Ergebnisse werden im Planungsausschuss beraten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Planungsbüros
ein ergänzendes Umsetzungskonzept zu erarbeiten, das konkret Akteure,
Kosten und Zeithorizonte benennt. Ein Konzeptentwurf soll in der ersten
Sitzung des Planungsausschusses in 2020 zum Beschluss vorgestellt werden.
- Die Ergebnisse der Beteiligung werden
der Verbandsversammlung möglichst bis zum Sommer 2020 sowie dem
vorhergehenden Fachausschuss in geeigneter Form zur Beratung vorgelegt.
4. Beteiligungsphase
Regionalkonferenzen
Die drei jeweils dreistündigen Regionalkonferenzen, zu denen Politik,
Verwaltung und Verbände/ Institutionen eingeladen wurden, fanden
·
am
04.12.2019 in Wesel (Regionalkonferenz West),
·
am
19.12.2019 in Unna (Regionalkonferenz Ost),
·
am
29.01.2020 in Recklinghausen (Regionalkonferenz Mitte)
statt.
Die Veranstaltungen, in denen über die wesentlichen Inhalte des
Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes informiert wurde, waren mit jeweils
etwa 60 Teilnehmenden gut besucht.
Eine weitere Informationsveranstaltung für Vertretende der
Wirtschaftsverbände ist für März 2020 vorgesehen.
Für die weiteren Schritte des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes
braucht es den Schulterschluss vieler Akteure. Der RVR steht mit dem Land NRW
über die Ruhrkonferenz und den Aufgabenträgern VRR und NWL dazu in engem
Austausch.
Auf Basis des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 11.10.2019 wurden
die am Arbeitskreis Regionale Mobilität beim RVR beteiligten Kommunen, Kreise
und Verbände/Institutionen über das Beteiligungsverfahren informiert und
eingeladen, die Befassung zum Entwurf des Endberichtes in Ihren Häusern
durchzuführen und dem RVR ihre Anregungen und Hinweise bis zum 29. Mai 2020
zukommen zu lassen.
Nach dieser Beteiligungsphase findet die Auswertung beim RVR statt. Es
ist vorgesehen, dass die Ergebnisse dieses Prozesses im September 2020 den
politischen Gremien des RVR zur Beratung vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
- Das vom
Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitete Regionale
Mobilitätsentwicklungskonzept für
die Metropole Ruhr wird vom Rat der Stadt Schwelm als zukunftsorientiertes
Instrument zur Weiterentwicklung einer innovativen Mobilität unterstützt.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, dem Regionalverband Ruhr dieses Votum bis zum
29.05.2020 zu übermitteln.
|
Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |