Betreff
Entwurf zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr
Vorlage
040/2020
Aktenzeichen
6.1 Sd
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Vorbemerkungen

 

Der RVR entwickelt derzeit unter Beteiligung der Fachabteilungen seiner Mitgliedskommunen ein Konzept für eine zukunftsfähige Mobilität innerhalb der Metropolregion Ruhrgebiet. In diesem Konzept soll eine moderne Verknüpfung aller Verkehrsträger (wie Straße, Schiene, Wasserwege und Luftfahrt) sowohl innerhalb der Metropolregion Ruhr als auch außerhalb geschaffen werden. Dieses Konzept befindet sich nun in seiner Endphase.

 

Für die Stadt Schwelm beinhaltet dieses Konzept u.a. Handlungsansätze zur weiteren Stärkung des (über-)regionalen Radverkehrs und ÖPNV mit dem Ziel, Belastungen durch den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. So soll u.a. neben einer Fahrzeitverkürzung und Kapazitätserweiterung der Bahnstrecken zwischen Dortmund und Köln auch die Umsetzung des Regionalen Radwegenetzes unterstützt werden. Zudem sollen die Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplanes 2030 (z.B. die Planung der B483n) einer Überprüfung unterzogen werden.

 

Die Handlungsansätze werden aus Sicht der Verwaltung Schwelm begrüßt. Kosten für die Stadt Schwelm werden durch die Beschlussfassungen nicht verursacht. Dies kann erst durch die Erarbeitung konkreterer Projekte in der Zukunft geschehen.

 

Der vollständige Entwurf des Endberichtes steht unter https://www.rvr.ruhr/themen/mobilitaet/mobilitaetsentwicklungskonzept/

zum Download zur Verfügung. Als Zusammenfassung wurde außerdem die Präsentation der Regionalkonferenz zum Regionalen Mobilitätskonzept vom 29.01.2020 dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die nachfolgende Sitzungsvorlage schildert den Planungsprozess des RVR.

 

 

Entwurf des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzepts für die Metropole Ruhr

 

 

1. Grundlagen

 

Der Grundlagenbeschluss beim RVR

 

In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr vom 24.09.2012 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, dass sich der RVR verstärkt mit dem Thema „Mobilität in der Metropole Ruhr“ auseinandersetzen soll (Drucksache Nr. 12/0679). Es sollte ein Grundkonzept für ein regionales Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr in enger Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern des öffentlichen Nahverkehrs und den Vertretern der Wirtschaft erarbeitet werden. Mit diesem Beschluss erhielt der RVR den Auftrag zu einer regionalen Gesamtbetrachtung des Themas Mobilität, die bislang in dieser Form und der damit verbundenen integrativen und verkehrsträgerübergreifenden Perspektive nicht stattgefunden hat.

 

Das von der Verwaltung des RVR skizzierte Grundverständnis der Aufgabe und der Vorschlag zur Struktur für den Erarbeitungsprozess wurde von der RVR-Verbandsversammlung am 15.03.2013 beschlossen. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, den mit dem Fachdialog Verkehr & Mobilität begonnenen Diskussionsprozess fortzuführen und einen Arbeitskreis „RegionaleMobilität“ einzuberufen, um mit diesem an einem Verkehrsträger übergreifenden, an den Verkehrsbedürfnissen der Region orientierten Mobilitätsentwicklungskonzept zu arbeiten (Drucksache Nr. 12/0766).

 

 

Die Erarbeitungsstufen

 

Die Erarbeitung des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr erfolgte in kontinuierliche Zusammenarbeit und im Dialog mit fachlichen Vertretern und Vertreterinnen der Verbandskommunen und regionalen Partnern mit dem Ziel, ein integriertes Konzept für die Mobilität in der Metropole Ruhr zu erstellen.

 

Das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr setzt sich aus zwei Stufen zusammen:

·         Stufe 1 - Leitbilder und Zielaussagen zur Regionalen Mobilität in der Metropole Ruhr

·         Stufe 2 - Analyse, Handlungsansätze und Modellprojekte.

 

In den Folgejahren nach Verabschiedung des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr soll eine bedarfsgerechte Fortschreibung und Anpassung der Maßnahmen im Drei-Jahres-Rhythmus erfolgen, die durch eine jährliche Evaluation ergänzt wird.

 

 

Der Beteiligungsprozess im Arbeitskreis Regionale Mobilität

 

Das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept sollte der RVR gemäß Auftrag des Planungsausschusses und der Verbandsversammlung in Zusammenarbeit mit den Städten, Gemeinden und Kreisen im RVR und weiteren regionalen Akteuren aus Verkehr, Umwelt und Wirtschaft entwickeln.

 

Aus diesem Grunde wurde zum Aufbau einer regionalen Arbeitsstruktur der Arbeitskreis „RegionaleMobilität“ initiiert, dessen konstituierende Sitzung am 20.03.2013 stattfand. Insgesamt traf der Arbeitskreis „RegionaleMobilität“ seitdem zwanzigmal zusammen. Zur Teilnahme eingeladen werden Fachvertretende der Städte, Gemeinden, Kreise, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, des VCD, Pro Bahn, des VDV, der VRR AöR, des ADFC, des NWL, des Landesbetriebes Straßenbau NRW, des ILS, des Verkehrsministeriums NRW sowie weitere Verbände aus dem Mobilitäts- und Logistiksektor.

 

Selbstverständnis

 

Das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr stellt auf regionaler Ebene eine integrierte, verkehrsträgerübergreifende und ganzheitliche Betrachtung von Verkehr und Mobilität in der Metropole Ruhr und über deren Grenzen hinaus dar. Dabei werden sowohl Spannungsfelder der Mobilität als auch lokale Zuständigkeiten und die regionale Identität berücksichtigt. Gleichzeitig galt es jedoch, die Interessen verschiedenster Akteure und den Anspruch an ein integriertes Konzept in Einklang zu bringen.

 

Das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr ist umsetzungs- und zukunftsorientiert. Es stellt keinen Ersatz für kommunale Planungen dar und erhebt auch keinen Alleinvertretungsanspruch des RVR. Das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr steht für eine innovative, regionale Mobilität.

 

 

2. Die 1. Stufe: Leitbilder und Zielaussagen zur Regionalen Mobilität in der Metropole Ruhr

 

Basierend auf dem Meinungsbildungsprozess im Arbeitskreis Regionale Mobilität und der aus diesem heraus gebildeten Arbeitsgruppe Leitbilder und Ziele führte der RVR ein Vergabeverfahren zur Entwicklung von Leitbildern und Zielaussagen zur Regionalen Mobilität in der Metropole Ruhr durch. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde im Mai 2014 die Bietergemeinschaft Planersocietät & Orange Edge ausgewählt.

 

Mit dem Endbericht zu Leitbildern und Zielaussagen zur Regionalen Mobilität in der Metropole Ruhr wurde unter dem regionalen Mobilitätsleitbild „Die vernetzte Metropole Ruhr“ ein regionales, verkehrsartenübergreifend Mobilitätsleitbild mit den folgenden sechs Leitsätzen vorgelegt:

 

 

Leitsatz 1: Die nach außen vernetzte Metropole Ruhr

Vernetzung im Bereich Wirtschafts- und Personenverkehr mit benachbarten Regionen sowie nationalen/internationalen Metropolregionen und Verkehrsnetzen stärken und weiterentwickeln.

 

Leitsatz 2: Die in sich vernetzte Metropole Ruhr

Erreichbarkeit innerhalb der Region für Wirtschafts- und Personenverkehr verbessern.

 

Leitsatz 3: Der starke Wirtschaftsstandort Metropole Ruhr

Wirtschaftsstandort Metropole Ruhr durch einen leistungsfähigen und umweltverträglichen Verkehr weiter stärken.

 

Leitsatz 4: Raumdifferenzierte Mobilität

Mobilitätsangebote und Verkehrsinfrastruktur in Hinblick auf Siedlungsstrukturen und Flächen raumdifferenziert und übergreifend qualifizieren.

 

Leitsatz 5: Der umwelt- und stadtverträgliche Verkehr in der Metropole Ruhr

Negativen Folgen und Belastungen, die durch Verkehr auf Stadt, Mensch, Klima und Umwelt entstehen, minimieren.

 

Leitsatz 6: Mobilität für alle in der Metropole Ruhr

Gleichberechtigte Mobilitätsteilhabe und Chancengleichheit - auch unter dem Aspekt Geschlechtergerechtigkeit - für individuelle Mobilität stärken und weiterentwickeln.

 

In der Verbandsversammlung des RVR vom 01.07.2016 (Drucksachen Nr. 13/0178-2 und Nr. 13/0533) wurde die Verwaltung beauftragt, das Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr (2. Stufe) auf Grundlage des Endberichtes zu Leitbildern und Zielaussagen zur Regionalen Mobilität einschließlich der Anregungen aus dem Planungsausschuss vom 26.08.2015 zu erarbeiten. Dabei waren auch die Anregungen aus den Fraktionen im RVR sowie der IHK/HWK und zu den Punkten

·                    Veränderung Modal-Split durch technische Innovationen

·                    Ansatz zur Koordination des interkommunalen bzw. regionalen Busverkehrs

·                    Problemlagen in Teilräumen des Verbandsgebietes

zu beachten.

 

 

 

 

 

3. Die 2. Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr

 

Die Erarbeitung der zweiten Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr erfolgte mit dem im Rahmen eines EU-weiten Auswahlverfahrens ermittelten internationalen Gutachterkonsortium bestehend aus Planersocietät (Dortmund), Spiekermann & Wegener (Dortmund), Geertz Gutsche Rümenapp (Hamburg, Berlin), Goudappel Coffeng (Deventer) und Hanseatic Transport Consultancy (Hamburg) zwischen Februar 2018 und August 2019. Diese Erarbeitung wurde von einer engen Zusammenarbeit und im fachlichen Dialog mit Verbandskommunen und regionalen Partnern unter Einbindung des fachlichen Arbeitskreises Regionale Mobilität begleitet.

 

 

Die Erarbeitung der zweiten Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr gliederte sich in drei Phasen:

  • Phase 1: Analyse,
  • Phase 2: Zentrale Handlungsansätze für ein integriertes Mobilitätsentwicklungskonzept,
  • Phase 3: Modellprojekte.

 

Phase 1: Analyse

 

Die Phase 1 Analyse beinhaltet die zielorientierte, verkehrsträgerübergreifende Analyse der Mobilität in der Metropole Ruhr, die Analyse der Stärken und Schwächen der heutigen Mobilitäts- und Verkehrsstruktur in der Metropole Ruhr sowie den Bezug zu Leitbildern und Zielaussagen.

 

Zu den inhaltlichen Bausteinen der Phase 1 Analyse zählen:

 

·                    Motorisierter Individualverkehr

·                    Wirtschafts- und Logistikverkehr

·                    Luftverkehr

·                    ÖPNV / Intermodalität

·                    Radverkehr

·                    Klima und Umwelt

·                    Innovationen und Digitalisierung

·                    Marketing und Kommunikation

·                    Raum- und Siedlungsentwicklung

·                    Trends im Mobilitätsverhalten

 

Die methodische Herangehensweise basiert u. a. auf einer vorausgehenden Literaturrecherche, der Analyse zu Stärken und Schwächen in der Region und einer Erreichbarkeitsanalyse.

 

Bezogen auf das Verkehrsaufkommen in der Metropole Ruhr werden neben Quell- und Zielverkehren auch die Transitverkehre berücksichtigt. Bei den Verkehrszwecken werden sowohl Pendlerverkehre und betriebliche Verkehre als auch Freizeitverkehre untersucht.

 

Weitere analytische Themenschwerpunkte beziehen sich beispielsweise auf die Verkehrsinfrastruktur und Unfallschwerpunkte im Straßennetz.

 

Im Rahmen der Erreichbarkeitsanalyse wurden neben KEP-Standorten (Kurier-, Express- und Paketdienste) auch Großstandorte des Versandhandels sowie öffentlicher Einrichtungen in die Untersuchungen zu Phase 1 einbezogen. Darüber hinaus wurde bezüglich der Erreichbarkeit von Gewerbegebieten nicht nur der Logistikverkehr betrachtet sondern auch die Erreichbarkeit für die Mitarbeitenden berücksichtigt. Zusätzlich wurde für Güter- und Logistikverkehre der Modal-Split der Verkehrsträger Straße, Wasserstraße und Schiene ermittelt.

 

Auf internationaler Ebene wurde die Anbindung der Metropole Ruhr im Luft-, Straßen-, Schienen-, und Schiffsverkehr untersucht. Dabei wurde auch die Erreichbarkeit der Flughäfen Dortmund und Düsseldorf sowie der Nordseehäfen Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen und der relevanten deutschen Nordseehäfen berücksichtigt.

 

Die Analysen zum Leitsatz Die in sich vernetzte Metropole Ruhr zeigten aus Sicht der Gutachter, dass die Erreichbarkeiten sowie hohe Pkw-Nutzung im Personenverkehr deutliche Potenziale im ÖV und Radverkehr belegen. Darüber hinaus gelangten die Gutachter zu der Ansicht, dass auch in der Verknüpfung der Verkehrsträger untereinander deutliche Potenziale zur Verlagerung von Wegen auf den Umweltverbund bestehen. Neben infrastrukturellen Optimierungsnotwendigkeiten sei hierzu auch die Verbesserungen im Bereich der Orientierung und Nutzerfreundlichkeit erforderlich. Derzeit fehle es vor allem an einer regionalen Koordination der lokalen Angebote im ÖV und Radverkehr.

 

In den Analysen zum Leitsatz Der starke Wirtschaftsstandort Metropole Ruhr wurde von den Gutachtern dargestellt, dass Produktion und Konsum wichtige Logistik-Standortfaktoren in der Metropole Ruhr sind: „Die Metropole Ruhr zählt zu den bedeutendsten Logistikstandorten Europas“ und „ist nach wie vor ein industrielles Schwergewicht, insbesondere für die transportintensive metallerzeugende und -verarbeitende Industrie. Die Region profitiert von der zentralen Lage in Deutschland und Europa und der direkten Anbindung an die Seehäfen in Rotterdam und Antwerpen.“

 

Die Analyse des Leitsatzes Der umwelt- und stadtverträgliche Verkehr in der Metropole Ruhr zeigte, dass der Verkehr in der Metropole Ruhr weiterhin eine Vielzahl von negativen Folgen und Belastungen induziert. Eine Reduktion erscheint nur durch eine verstärkte Nutzung effizienter und umweltverträglicher Verkehrsmittel sowie eine regional abgestimmte Verkehrs- und Siedlungsentwicklung möglich.

 

Im Rahmen der Analyse zur Raumdifferenzierten Metropole Ruhr wurde von den Gutachtern festgestellt, dass die Erreichbarkeit der Oberzentren aus geringer verdichteten Räumen mit allen Verkehrsmitteln schlechter ist. Besonders betroffen sind der Radverkehr und der ÖV. Erreichbarkeiten im ÖV sind neben der Lage zentralörtlich hochrangiger Einrichtungen (Krankenhäuser, Universitäten, etc.) auch stark von der Erschließung mit dem SPNV abhängig. Die Angebotsqualität im ÖV ist dabei vor allem im Busverkehr von der Gebietstypologie abhängig. Im SPNV verlaufen Achsen mit starkem Bedienungsangebot auch in dünner besiedelte Teilräume. Ergänzende Mobilitätsangebote für den Alltagsverkehr wie das metropolradruhr und Carsharing bleiben vor allem auf den Ballungskern beschränkt.

 

Bezüglich des Leitsatzes Mobilität für alle in der Metropole Ruhr stellten die Gutachter fest, dass „der individuelle Zugang zum Pkw in der Metropole Ruhr hoch“ sei. „Jedoch insbesondere der Zugang zum Rad sowie zum ÖV ist gering – diese Verkehrsmittel stellen für viele Nutzer*innen scheinbar keine Alternativen dar. Barrieren zur verstärkten Nutzung des ÖV entstehen insbesondere durch die bestehende Haltestelleninfrastruktur, die Reisezeiten, Takte sowie das Ticketsystem.“

 

Die Ergebnisse der Analysephase des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzepts für die Metropole Ruhr (Drucksache Nr. 13/1261) wurden seitens der Verwaltung im Planungsausschuss am 28.11.2018 in Form eines 176 Seiten umfassenden Analyseberichtes vorgestellt. Hinweise aus dem fachlich besetzten Arbeitskreis Regionale Mobilität zur Analyse sind in den nun vorgelegten Entwurf des Endberichts eingeflossen.

 

 

Phase 2: Handlungsansätze

 

Die Handlungsansätze bauen auf den Ergebnissen der Analysephase auf und orientieren sich an den sechs oben genannten Leitsätzen zu Leitbildern und Zielaussagen:

 

Als Auswahlkriterien für alle Handlungsansätze wurden folgende Elemente herangezogen:

Die Handlungsansätze sollen

·         Wirksam

·         Individuell

·         Nachhaltig

·         Zukunftsgerichtet

·         Erreichbar/Umsetzbar

·         Regional

sein.

Zugehörig zu den 36 Handlungsansätzen sind rund 150 Handlungsoptionen, die Teilaspekte eines Ansatzes jeweils konkreter beschreiben. Das Leitbild der Raumdifferenzierten Mobilität in der Metropole Ruhr ist als Querschnittsthema in allen vorliegenden Handlungsansätzen enthalten.

Aus den Handlungsoptionen werden in einem späteren Schritt die Modellprojekte entwickelt.

 

Nachfolgend werden die erarbeiteten Handlungsansätze aufgeführt:

 

 

 

 

 

 

 

 

Einige der als Handlungsansätze aufbereiteten Themen wurden im Arbeitskreis Regionale Mobilität kontrovers diskutiert. Diese Themen sind nachfolgend aufgeführt:

 

·         Lärmbelastung reduzieren – Aufstellen eines regionalen Lärmminderungsplans für die Metropole Ruhr

·         Neubaustrecke Metropole Ruhr – Köln für bessere Fernverkehrsanbindung

·         Verstärkte regionale Abstimmung der Schieneninfrastruktur überprüfen

·         Parkraum besser nutzen: Regionales Parkraummanagement

·         Schaffung einer gemeinsamen Dachmarke für Verkehrsträger des Umweltverbundes

·         Anfertigung eines Tarifgutachtens zur Erhöhung der Tarifgerechtigkeit

·         Gemeinsame und abgestimmte verkehrsarme Siedlungsentwicklung

·         Dortmund Airport - Anbindung an den regionalen ÖPNV schaffen

 

 

Phase 3: Modellprojekte

 

Die Modellprojekte stellen ein Grundgerüst für das Leitbild „Vernetzte Mobilität in der Metropole Ruhr“ dar. Dazu gilt es, die einzelnen Stärken und Kompetenzen der Akteure in der Region einzubinden und bestehende Strukturen aufzunehmen.

 

Die 23 Modellprojekte sind

·         praxisorientiert, d. h sie benennen Arbeitspakete, Projektstrukturen, Bausteine sowie Inhalte der Projekte und sind Grundlage für eine praktische Umsetzung

·         zielgerichtet, d. h. sie basieren auf einer konsequenten Herleitung von Leitsätzen und Zielaussagen über die Handlungsansätze (36) und Handlungsoptionen (ca. 150) zu den Modellprojekten

·         innovativ, d. h. sie sollen sowohl als kurzfristiger Lösungsvorschlag, aber auch einer zukunftsfähigen Ausrichtung der Metropole Ruhr dienen

·         gemeinsam, d. h. sie basieren auf der Bildung und Nutzung von Netzwerken sowie auf der Einbeziehung von relevanten Akteuren und bauen auf den Vorerfahrungen und bisherigen Aktivitäten auf.

 

 

M-I 10.5

Alles auf eine Karte - Einführung eines Tickets für alle Verkehrsmittel

M-U 5.1

Mobilstationen - Ausstattungen für vernetzte Mobilität der Region

M-S 2.4

Grenzenlos mobil - auf dem Weg zu einem einzigen Tarif in der Metropole Ruhr

M-S 9.2

IGA 2027 - ein nachhaltiges Mobilitätskonzept

M-I 3.1

Verkehrsmodell Metropole Ruhr - Aufbau eines multimodalen Verkehrsmodells für die Region

M-I 4.2

open.data metropoleruhr - Aufbau eines offenen Datenportals für Mobilitätsdaten

M-U 4.2

Siedlungsentwicklung und Erreichbarkeit - Identifizierung von Flächen für Siedlungsentwicklungen

M-I 7.1

Smart Region: Mobility – Pilotquartiere – Vom Konzept zur Umsetzung

M-I 7.3

Smart Region: Roads – Maßnahmen testen und Pilotstraßen auswählen

M-I 9.1

Regionales Parkraummanagement - Vom Konzept zur Umsetzung

M-W 2.4

Smart Shipping - Pilotregion für moderne Binnenschifffahrt

M-A 1.5

Dortmund Airport - Anbindung an den regionalen ÖPNV schaffen

M-A 2.1

Stationen als Willkommensorte - Ausstattungsstandards für die Gestaltung von Verkehrsstationen und des Umfelds

M-I 1.1

Schiene 2040 - Ausbauplanung für die Schieneninfrastruktur in der Metropole Ruhr

M-I 1.2

Städte an die Schiene - leistungsfähige ÖPNV-Anbindung für Städte ohne Schienenanbindung

M-S 1.2

Regionaler Nahverkehrsplan - ein Kooperationsprojekt

M-W 1.2

Logistik-Hubs - Bündelungs- und Umschlagspunkte für Schwerlastverkehre schaffen

M-W 2.2

Gleisanschlussbörse - Vom Konzept zur Umsetzung

M-W 4.1/ M-W 4.3

Micro-Hubs - Aufbau eines Leitfadens und einer Datenbank

M-S 5.1

Regionale Mobilitätspartnerschaften – Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kommunen für eine effiziente und umweltgerechte Mobilität

M-I 11.1

Regionales Radwegenetz - Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes

M-I 11.2

Bike-and-Ride - Vom Konzept zur Umsetzung

M-U 6.1 / M-U 6.3

metropolradruhr - Ausbau und Weiterentwicklung des regionalen Fahrradverleihsystems

 

Die politische Befassung beim RVR

 

Der Entwurf zum Endbericht der 2. Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr wurde den politischen Gremien des RVR (Drucksache Nr. 13/1495) am 18.09.2019 dem Planungsausschuss, am 30.09.2019 dem Verbandsausschuss vorberatend sowie am 11.10.2019 der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Verbandsversammlung fasste folgenden Beschluss

 

  1. Die Verbandsversammlung nimmt den Entwurf des Endberichts zur 2. Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Endberichtes zur 2. Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr den am Arbeitskreis Regionale Mobilität beim RVR beteiligten Kommunen, Kreisen und Institutionen/Verbänden zur Beteiligung vorzulegen. Das Beteiligungsverfahren ist bis zum Sommer 2020 abzuschließen.
  3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, in 2019 drei Konferenzen vor Ort zum Regionalen Mobilitätskonzept für die Metropole Ruhr durchzuführen, um politische und verwaltungsseitige Vertretende über den Entwurf des Endberichtes zur 2. Stufe des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes für die Metropole Ruhr zu informieren.
  4. Überdies wird die Verwaltung beauftragt, mit Beginn der Umsetzung der Modellprojekte ein jährliches Monitoring zu implementieren, aus dem Fortschritt und Auswirkungen der Modellprojekte hervorgehen. Die Ergebnisse werden im Planungsausschuss beraten.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Planungsbüros ein ergänzendes Umsetzungskonzept zu erarbeiten, das konkret Akteure, Kosten und Zeithorizonte benennt. Ein Konzeptentwurf soll in der ersten Sitzung des Planungsausschusses in 2020 zum Beschluss vorgestellt werden.
  6. Die Ergebnisse der Beteiligung werden der Verbandsversammlung möglichst bis zum Sommer 2020 sowie dem vorhergehenden Fachausschuss in geeigneter Form zur Beratung vorgelegt.

 

4. Beteiligungsphase

 

Regionalkonferenzen

 

Die drei jeweils dreistündigen Regionalkonferenzen, zu denen Politik, Verwaltung und Verbände/ Institutionen eingeladen wurden, fanden

·         am 04.12.2019 in Wesel (Regionalkonferenz West),

·         am 19.12.2019 in Unna (Regionalkonferenz Ost),

·         am 29.01.2020 in Recklinghausen (Regionalkonferenz Mitte)

statt.

Die Veranstaltungen, in denen über die wesentlichen Inhalte des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes informiert wurde, waren mit jeweils etwa 60 Teilnehmenden gut besucht.

Eine weitere Informationsveranstaltung für Vertretende der Wirtschaftsverbände ist für März 2020 vorgesehen.

 

Für die weiteren Schritte des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes braucht es den Schulterschluss vieler Akteure. Der RVR steht mit dem Land NRW über die Ruhrkonferenz und den Aufgabenträgern VRR und NWL dazu in engem Austausch.

 

Auf Basis des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 11.10.2019 wurden die am Arbeitskreis Regionale Mobilität beim RVR beteiligten Kommunen, Kreise und Verbände/Institutionen über das Beteiligungsverfahren informiert und eingeladen, die Befassung zum Entwurf des Endberichtes in Ihren Häusern durchzuführen und dem RVR ihre Anregungen und Hinweise bis zum 29. Mai 2020 zukommen zu lassen.

 

Nach dieser Beteiligungsphase findet die Auswertung beim RVR statt. Es ist vorgesehen, dass die Ergebnisse dieses Prozesses im September 2020 den politischen Gremien des RVR zur Beratung vorgelegt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Das vom Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitete Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept  für die Metropole Ruhr wird vom Rat der Stadt Schwelm als zukunftsorientiertes Instrument zur Weiterentwicklung einer innovativen Mobilität unterstützt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Regionalverband Ruhr dieses Votum bis zum 29.05.2020 zu übermitteln.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg