Sachverhalt:
Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung
mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat der Schulausschuss für die
aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse
Schriftführer*innen zu bestellen bzw. abzuberufen.
Aufgrund organisatorischer
Veränderungen schlägt die Verwaltung vor, die bisher bestellte Schriftführerin,
Frau Margit Passehl abzuberufen und
Frau Dr. Bärbel Jäger
Frau Gabriele Weidner
Frau Kornelia Wilberg
zu
bestellen.
Beschlussvorschlag:
Frau
Margit Passehl wird als Schriftführerinnen für den Kulturausschuss abberufen
und Frau Dr. Bärbel Jäger, Frau Gabriele Weidner und Frau Cornelia Wilberg
werden zu Schriftführerinnen für den Kulturausschuss bestellt.
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann-Mock |