Betreff
Beteiligungsbericht 2018
Vorlage
023/2020
Aktenzeichen
3/Bc
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 117 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der bis zum 31.12.2018 gültigen Fassung hat die Gemeinde einen jährlichen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nicht wirtschaftliche Betätigung, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören, zu erläutern ist.

 

Mit dem Beteiligungsbericht 2018 kommt die Stadt Schwelm ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 117 GO NRW in Verbindung mit § 52 Gemeindehaushalts-verordnung NRW (GemHVO NRW/ a.F. gültig bis 31.12.2018) zur Berichterstattung über ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung nach. Gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO (gültig bis 31.12.2018) ist der Beteiligungsbericht dem jeweiligen Gesamtabschluss beizufügen.

 

Der Bericht 2018 ist dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Fassung beigefügt. Im Bedarfsfall kann der Bericht auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach Kenntnisnahme durch den Rat wird auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in den hiesigen Tageszeitungen und auf der Internetseite der Stadt Schwelm hingewiesen.

               


Die Bürgermeisterin

      In Vertretung

                                                                                                gez. Schweinsberg