Betreff
Förderung von Kindertageseinrichtungen gem. Landeszuschuss für PlusKitas und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf
Vorlage
016/2020
Aktenzeichen
4/51-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 Mit der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes zum „Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ werden zum Kindergartenjahr 2020/21 die Verteilung der Fördermittel neu festgelegt.

 

Entsprechend des Erlasses der Landesregierung stehen für Schwelm hierfür insgesamt 205.000€ zur Verfügung. Gemäß § 44 ff.  KiBiz n.F. sind die Kriterien für die Verteilung festgelegt wie folgt:

 

  1. Zu 75 %  über den Anteil der Kinder unter 6 Jahren im Jugendamtsbezirk in Familien mit Leistungsbezug  nach dem SGB II
  2. Zu 25 % aus der Anzahl der Kinder in Familien, in denen  vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.

 

 

Gemäß  Rundschreiben des Landes zur Verteilung der Mittel werden PlusKITAS zukünftig mit 30.000€ jährlich gefördert. Einen Aufschlag von zusätzlich 5.000 jährlich gibt es für die Sprachförderung. Diese Sprachfördermittel können auch an andere Kitas verteilt werden.

 

2018 wurde die Verteilung der PlusKITA-Mittel in Schwelm zuletzt beschlossen.

Zum damaligen Zeitpunkt konnten 3 Kindertageseinrichtungen in Schwelm diese Mittel in Anspruch nehmen. 

Entsprechend der Landeskriterien wurde jetzt eine erneute Auswertung der Daten erhoben. Durch die Steigerung der Landesmittel können jetzt 4 Kindertages-einrichtungen (bisher 3) PlusKITA-Mittel  in Höhe von je 35.000 € (incl Sprachförderung) erhalten.

 

 

 

 

Diese Einrichtungen sind:

-       Städt.- Verbundfamilienzentrum –Kinderhort-

-       Kath. Kita Heilig Geist

-       AWO Fam.Zentrum Oelkinghauser Str.

-       Städt.- Verbundfamilienzentrum – Kita Stadtmitte

 

 

Alle weiteren Einrichtungen in der Stadt Schwelm erhalten je 5.000 € Sprachfördermittel.

Damit ist die Landeszuweisung in Höhe von 205.000 € komplett verteilt.

Zur Planungssicherheit ist seitens der Landesregierung ein Förderzeitraum von 5 Jahren festgelegt, also bis zum Sommer 2025.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 Für die Verteilung der Fördermittel „PlusKITA- und Sprachförderung“  lt. Kinderbildungsgesetz sollen ab Kindergartenjahr 2020/21 die im Gesetz vorgesehenen Verteilungskriterien angewandt werden. PlusKITAS werden demnach

-       Städt.- Verbundfamilienzentrum –Kinderhort-

-       Kath. Kita Heilig Geist

-       AWO Fam.-Zentrum Oelkinghauser Str.

-       Städt.- Verbundfamilienzentrum – Kita Stadtmitte

Alle übrigen Schwelmer Kindertageseinrichtungen erhalten Sprachfördermittel.

Die Verteilung der Mittel wird festgelegt für die Kindergartenjahre 20/21 – 24/25

 

 

 


 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

i.V. gez. Schweinsberg