Sachverhalt:
Mit der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes zum „Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ werden zum Kindergartenjahr 2020/21 die Verteilung der Fördermittel neu festgelegt.
Entsprechend des Erlasses der Landesregierung stehen für Schwelm hierfür insgesamt 205.000€ zur Verfügung. Gemäß § 44 ff. KiBiz n.F. sind die Kriterien für die Verteilung festgelegt wie folgt:
- Zu 75 % über den Anteil der Kinder unter 6 Jahren im Jugendamtsbezirk in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II
- Zu 25 % aus der Anzahl der Kinder in Familien, in denen vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.
Gemäß Rundschreiben des Landes zur Verteilung der Mittel werden PlusKITAS zukünftig mit 30.000€ jährlich gefördert. Einen Aufschlag von zusätzlich 5.000 jährlich gibt es für die Sprachförderung. Diese Sprachfördermittel können auch an andere Kitas verteilt werden.
2018 wurde die Verteilung der PlusKITA-Mittel in Schwelm zuletzt beschlossen.
Zum damaligen Zeitpunkt konnten 3 Kindertageseinrichtungen in Schwelm diese Mittel in Anspruch nehmen.
Entsprechend der Landeskriterien wurde jetzt eine erneute Auswertung der Daten erhoben. Durch die Steigerung der Landesmittel können jetzt 4 Kindertages-einrichtungen (bisher 3) PlusKITA-Mittel in Höhe von je 35.000 € (incl Sprachförderung) erhalten.
Diese Einrichtungen sind:
- Städt.- Verbundfamilienzentrum –Kinderhort-
- Kath. Kita Heilig Geist
- AWO Fam.Zentrum Oelkinghauser Str.
- Städt.- Verbundfamilienzentrum – Kita Stadtmitte
Alle weiteren Einrichtungen in der Stadt Schwelm erhalten je 5.000 € Sprachfördermittel.
Damit ist die Landeszuweisung in Höhe von 205.000 € komplett verteilt.
Zur Planungssicherheit ist seitens der Landesregierung ein Förderzeitraum von 5 Jahren festgelegt, also bis zum Sommer 2025.
Beschlussvorschlag:
Für die Verteilung der Fördermittel „PlusKITA- und Sprachförderung“ lt. Kinderbildungsgesetz sollen ab Kindergartenjahr 2020/21 die im Gesetz vorgesehenen Verteilungskriterien angewandt werden. PlusKITAS werden demnach
- Städt.- Verbundfamilienzentrum –Kinderhort-
- Kath. Kita Heilig Geist
- AWO Fam.-Zentrum Oelkinghauser Str.
- Städt.- Verbundfamilienzentrum – Kita Stadtmitte
Alle übrigen Schwelmer Kindertageseinrichtungen erhalten Sprachfördermittel.
Die Verteilung der Mittel wird festgelegt für die Kindergartenjahre 20/21 – 24/25
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Die Bürgermeisterin
i.V. gez.
Schweinsberg |