Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 06 - Jugendhilfe
Vorlage
013/2020
Aktenzeichen
4/51
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Deckungskreis der wirtschaftlichen Jugendhilfen fehlen zum Jahresende 2019 die o. g. Mittel auf verschiedenen Haushaltsstellen. Da die Haushaltsstellen gegenseitig deckungsfähig sind, wird auf die Beantragung von Mitteln auf jeder einzelnen Haushaltsstelle verzichtet.

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Bedarf

06.01.04.533100

Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen

73.416,06 €

06.03.03.523200

Erstattungen für Aufwendungen v. Dritten aus lfd VerwTätigkeit an Gemeinden (GV)

-197.257,19 €

06.03.03.533100

Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen

-57.334,83 €

06.03.03.533102

Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen (UMA)

38.931,06 €

06.03.03.533200

Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen

-273.345,69 €

06.03.03.533201

Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen (UMA)

120.986,69 €

06.03.04.533100

Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen

-6.633,22 €

06.03.04.533200

Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen

-167.234,83 €

Summe

 

-468.471,95 €

 

Die Gründe für die einzelnen Mehraufwendungen sind breit gestreut.

 

Auf der Haushaltsstelle 06.03.03.523200 - Erstattungen für Aufwendungen v. Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV) – fehlen Mittel i. H. v. 197.257,19 €. Aus den Mitteln dieser Haushaltsstelle werden gemäß § 89a Sozialgesetzbuch, achtes Buch (SGB VIII) Kosten erstattet, die anderen Jugendämtern bei laufender Vollzeitpflege durch einen Zuständigkeitswechsel gem. § 86 Abs. 6 SGB VIII entstanden sind. Dabei ist der Abrechnungszeitpunkt anderer Gemeinden mit der Stadt Schwelm nicht planbar. Da andere Gemeinden sich zudem nicht immer an einen regelmäßigen Abrechnungszyklus halten, gibt es in diesem Bereich immer wieder Rechnungen, die eine größere Summe für mehrere zurückliegende Jahre fordern.

 

Auf der Haushaltsstelle 06.03.03.533100 – Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen – fehlen noch Mittel i. H. v. 57.334,83 €. Dieser Mehrbedarf (ungefähr 2,65 % des Ansatzes) ist durch Kostensteigerungen bei den einzelnen Anbietern entstanden.

 

Auf der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 – Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen fehlen noch Mittel i. H. v. 273.345,69 €. Von dieser Haushaltsstelle werden Rechnungen bei Unterbringungen in gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder in Einrichtungen (§19 SGB VIII), die Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§34 SGB VIII), die Hilfe für junge Volljährige (§41 SGB VIII) und die Inobhutnahmen (§42 SGB VIII) gezahlt. Als Begründung für den Mehrbedarf auf dieser Haushaltsstelle kann hier die Steigerung der Fallzahlen in den verschiedenen Bereichen der stationären Hilfen angeführt werden. In Bezug zu Vergleichskommunen liegt Schwelm hier laut dem HzE-Bericht des Landesjugendamtes von 2019 aber noch unter dem Landesdurchschnitt.

 

Auf der Haushaltsstelle 06.03.04.533100 – Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen – Eingliederungshilfe – wurden mit den Ratsbeschlüssen vom 29.08.2019 (SV: 118/2019) und vom 28.11.2019 (SV: 236/2019) bereits zusätzliche Mittel i. H. v. 865.000,00 € bereitgestellt. In den beiden Sitzungsvorlagen wurden die Gründe für die zusätzlich benötigten Mittel bereits ausreichend dargestellt. In der zweiten Sitzungsvorlage wurde unter anderem die Problematik der Planung von Fallkonstellationen und Fallzahlenentwicklungen angesprochen, welche nun dazu geführt hat, dass hier für das vergangene Haushaltsjahr weitere 6.633,22 € benötigt werden. Im Verhältnis zur zweiten Sitzungsvorlage (236/2019) vom 28.11.2019, entsteht somit eine Abweichung nach oben von ca. 1,70 Prozent.

 

Auf der Haushaltsstelle 06.03.04.533200 – Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen – Eingliederungshilfe – verbleibt ein Fehlbetrag i.H.v. 167.234,83 €. Auch hier können die Mehraufwendungen durch gestiegene Fallzahlen begründet werden.

 

Grundsätzlich sind alle Kosten auf den verschiedenen Haushaltsstellen im Deckungskreis durch die Gewährung von Leistungen entstanden, zu denen die Stadt Schwelm nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches rechtlich verpflichtet ist. Eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung ist daher unumgänglich.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 – Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen – werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 468.471,95 € für das Haushaltsjahr 2019 bewilligt.

 

Die Deckung wird in voller Höhe durch unten aufgelistete Mehrerträge/ -einzahlungen erfolgen.

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Mehrerträge

06.01.02.414100

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

319.885,83 €

06.01.03.414100

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

148.586,12 €

Summe:

 

468.471,95 €

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt-Bereich 06

Bezeichnung

Jugendhilfe

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

468.471,95

Folgekosten

0,00

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag: siehe Beschlussvorschlag und Sachverhalt

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

i.V. gez. Schweinsberg