Sachverhalt:
Im Deckungskreis der wirtschaftlichen Jugendhilfen fehlen zum Jahresende
2019 die o. g. Mittel auf verschiedenen Haushaltsstellen. Da die
Haushaltsstellen gegenseitig deckungsfähig sind, wird auf die Beantragung von
Mitteln auf jeder einzelnen Haushaltsstelle verzichtet.
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Bedarf |
06.01.04.533100 |
Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen |
73.416,06 € |
06.03.03.523200 |
Erstattungen
für Aufwendungen v. Dritten aus lfd VerwTätigkeit an Gemeinden (GV) |
-197.257,19 € |
06.03.03.533100 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen |
-57.334,83 € |
06.03.03.533102 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen (UMA) |
38.931,06 € |
06.03.03.533200 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen |
-273.345,69 € |
06.03.03.533201 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen (UMA) |
120.986,69 € |
06.03.04.533100 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen |
-6.633,22 € |
06.03.04.533200 |
Soziale
Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen |
-167.234,83 € |
Summe |
|
-468.471,95
€ |
Die Gründe für die einzelnen Mehraufwendungen sind breit gestreut.
Auf der Haushaltsstelle 06.03.03.523200 - Erstattungen für Aufwendungen
v. Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV) – fehlen Mittel
i. H. v. 197.257,19 €. Aus den Mitteln dieser Haushaltsstelle werden gemäß
§ 89a Sozialgesetzbuch, achtes Buch (SGB VIII) Kosten erstattet,
die anderen Jugendämtern bei laufender Vollzeitpflege durch einen
Zuständigkeitswechsel gem. § 86 Abs. 6 SGB VIII entstanden sind.
Dabei ist der Abrechnungszeitpunkt anderer Gemeinden mit der Stadt Schwelm
nicht planbar. Da andere Gemeinden sich zudem nicht immer an einen regelmäßigen
Abrechnungszyklus halten, gibt es in diesem Bereich immer wieder Rechnungen,
die eine größere Summe für mehrere zurückliegende Jahre fordern.
Auf der Haushaltsstelle 06.03.03.533100 – Soziale
Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen – fehlen noch
Mittel i. H. v. 57.334,83 €. Dieser Mehrbedarf (ungefähr 2,65 % des
Ansatzes) ist durch Kostensteigerungen bei den einzelnen Anbietern entstanden.
Auf der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 – Soziale Leistungen an
natürliche Personen in Einrichtungen fehlen noch Mittel i. H. v. 273.345,69 €.
Von dieser Haushaltsstelle werden Rechnungen bei Unterbringungen in gemeinsame
Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder in Einrichtungen (§19 SGB VIII), die
Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (§34 SGB VIII), die Hilfe für
junge Volljährige (§41 SGB VIII) und die Inobhutnahmen (§42 SGB VIII) gezahlt.
Als Begründung für den Mehrbedarf auf dieser Haushaltsstelle kann hier die
Steigerung der Fallzahlen in den verschiedenen Bereichen der stationären Hilfen
angeführt werden. In Bezug zu Vergleichskommunen liegt Schwelm hier laut dem
HzE-Bericht des Landesjugendamtes von 2019 aber noch unter dem
Landesdurchschnitt.
Auf der Haushaltsstelle 06.03.04.533100 – Soziale Leistungen an
natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen – Eingliederungshilfe – wurden
mit den Ratsbeschlüssen vom 29.08.2019 (SV: 118/2019) und vom 28.11.2019 (SV:
236/2019) bereits zusätzliche Mittel i. H. v. 865.000,00 € bereitgestellt. In
den beiden Sitzungsvorlagen wurden die Gründe für die zusätzlich benötigten
Mittel bereits ausreichend dargestellt. In der zweiten Sitzungsvorlage wurde
unter anderem die Problematik der Planung von Fallkonstellationen und
Fallzahlenentwicklungen angesprochen, welche nun dazu geführt hat, dass hier
für das vergangene Haushaltsjahr weitere 6.633,22 € benötigt werden. Im
Verhältnis zur zweiten Sitzungsvorlage (236/2019) vom 28.11.2019, entsteht
somit eine Abweichung nach oben von ca. 1,70 Prozent.
Auf der Haushaltsstelle 06.03.04.533200 – Soziale Leistungen an
natürliche Personen in Einrichtungen – Eingliederungshilfe – verbleibt ein
Fehlbetrag i.H.v. 167.234,83 €. Auch hier können die Mehraufwendungen durch
gestiegene Fallzahlen begründet werden.
Grundsätzlich sind alle Kosten auf den verschiedenen Haushaltsstellen im
Deckungskreis durch die Gewährung von Leistungen entstanden, zu denen die Stadt
Schwelm nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches rechtlich verpflichtet ist.
Eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung ist daher unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 – Soziale Leistungen an
natürliche Personen in Einrichtungen – werden überplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 468.471,95 € für das Haushaltsjahr 2019
bewilligt.
Die Deckung wird in voller Höhe durch unten aufgelistete Mehrerträge/
-einzahlungen erfolgen.
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Mehrerträge |
06.01.02.414100 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
319.885,83 € |
06.01.03.414100 |
Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land |
148.586,12 € |
Summe: |
|
468.471,95
€ |
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt-Bereich 06 |
Bezeichnung
Jugendhilfe |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 468.471,95 |
Folgekosten 0,00 |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
|
Deckungsvorschlag: siehe Beschlussvorschlag und
Sachverhalt
|
Die Bürgermeisterin
i.V. gez.
Schweinsberg |