Betreff
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
007/2020
Aktenzeichen
1.3. Lie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In diesem Jahr soll die Stelle eines technischen Beigeordneten bei der Stadt Schwelm ausgeschrieben und dieser durch den Rat gewählt werden. Die Rechtsgrundlage für die Wahl eines zweiten Beigeordneten ist § 13 S.1 der Hauptsatzung der Stadt Schwelm. Die Formulierung des § 13 S.1 der derzeit gültigen Hauptsatzung („Der Rat wählt höchstens 2 hauptamtliche Beigeordnete“) genügt jedoch nicht den derzeitig geltenden Rechtsvorschriften, da die Anzahl der  wählbaren Beigeordneten gem. § 71 Abs.1 S.1 GO NW durch die Hauptsatzung genau festgelegt werden muss. Die Angabe einer Höchstzahl genügt nicht (Kleerbaum/Palmen, Kommentar zur GO NW, § 71 GO II und Rehn/Cronauge § 71…..). Auch der Städte- und Gemeindebund hält eine exakte Bestimmung der Anzahl der Beigeordneten für erforderlich.

Daher ist § 13 S.1 der Hauptsatzung wie folgt abzuändern:

 

§ 13 Beigeordnete

Der Rat wählt 2 hauptamtliche Beigeordnete. Die oder der vom Rat zur

allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters bestellte Beigeordnete trägt die Amtsbezeichnung „1. Beigeordnete“ oder „1. Beigeordneter“.


Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Schwelm vom 23.03.2010 in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 30.05.2011 wird wie in der Anlage 1 zur Vorlage 007/2020 vorgeschlagen, beschlossen.

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann-Mock