Sachverhalt:
Nach § 9 der
Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2019 in Verbindung mit
§ 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind
alle von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur
Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt wurden mit
Sitzungsvorlage Nr. 055/2019 vom 09.04.2019 die Haushaltsüber-schreitungen für
das Haushaltsjahr 2018/2019 – Zeitraum 01.09.2018 bis zum 31.03.2019 – bekannt
gegeben.
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 €
(Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für 2019)
werden dem Hauptausschuss und dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis
gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014)
werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 €
zusätzlich näher erläutert.
Ab dem 01.04.2019 wurden für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt folgende
Haushaltsüberschreitungen genehmigt:
HHJ |
Zeitraum |
Ergebnisplan |
Finanzplan |
Gesamt |
Bemerkungen |
2019 |
01.04.2019 - 21.01.2020 |
569.895,90 € |
119.234,65 € |
689.130,55 € |
Anlage 1 |
Diese von der
Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme
vorgelegt.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |