Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
006/2020
Aktenzeichen
3/Bc
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2019 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 055/2019 vom 09.04.2019 die Haushaltsüber-schreitungen für das Haushaltsjahr 2018/2019 – Zeitraum 01.09.2018 bis zum 31.03.2019 – bekannt gegeben.

 

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für 2019) werden dem Hauptausschuss und dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher erläutert. 

 

 

Ab dem 01.04.2019 wurden für das Haushaltsjahr 2019 insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:

HHJ

Zeitraum

Ergebnisplan

Finanzplan

Gesamt

Bemerkungen

2019

01.04.2019 -  21.01.2020

569.895,90 €

119.234,65 €

689.130,55 €

Anlage 1

 


 

Diese von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 


 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg