Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am
26.09.2005 beschlossen, den Nahverkehrsplan für den Ennepe-Ruhr-Kreis ein
zweites Mal fortzuschreiben. Anlass für die Fortschreibung sind u.a. die
demografische Entwicklung, Änderungen in der Raum- und Siedlungsstruktur und
die Haushaltssituation des Kreises (s. Anlage 1).
Dieser Erarbeitungsbeschluss wurde im
Herbst 2006 um Grundsätze zur Nahverkehrsplanung ergänzt, die die inhaltlichen
Ziele und Rahmenvorgaben für den Planungsprozess bilden. (s. Anlage 2).
Zielsetzung der Nahverkehrsplanung ist es hiernach zukünftig,
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das ÖPNV-Angebot verstärkt an den konkreten Bedürfnissen der Fahrgäste
auszurichten
-
in allen Teilräumen des
Kreisgebiets Mindeststandards zu gewährleisten, die zur Mobilitätssicherung der
Bevölkerung nicht unterschritten werden dürfen
-
das Leistungsangebot
möglichst wirtschaftlich zu erbringen und
-
es mit der Finanzplanung
des Kreises in Einklang zu bringen.
Das beauftragte Planungsbüro hat
inzwischen ein Leitbild zur Weiterentwicklung des ÖPNV im Ennepe-Ruhr-Kreis
entworfen, das die vom Kreistag beschlossenen Grundsätze der Nahverkehrsplanung
durch die Definition von Zielvorgaben und Qualitätsstandards näher
konkretisiert (s. Anlage 3). Die Qualitätsstandards umfassen
- Anforderungen an die Angebotsqualität
- Anforderungen an die Qualität der
Infrastruktur
- Anforderungen an den Betrieb
und werden in enger Abstimmung mit der
Kreisverwaltung, den kreisangehörigen Städten und den Verkehrsunternehmen
erarbeitet. Die Anforderungen an die Angebotsqualität beinhalten u.a. neue
Standards für die Erschließungs-, Bedienungs- und Verbindungsqualität, die auf
der Fachebene bereits die Zustimmung der beteiligten Partner erhalten haben.
Diese neuen „Kreisstandards“ treten an die Stelle der bisherigen
Qualitätsstufen 1 und 2 und bilden eine wesentliche Grundlage für die
zukünftige Angebotsgestaltung.
Eine Analyse des Status-Quo hat
gezeigt, dass das ÖPNV-Angebot im Ennepe-Ruhr-Kreis und seinen Städten in
weiten Teilen bereits den definierten Qualitätsstandards gerecht wird. Im
weiteren Planungsprozess wird angestrebt, noch vorhandene Angebotsmängel unter
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Bedarfs zu beseitigen und
festgestellte Überschreitungen von Qualitätsstandards kritisch im Hinblick auf
ihre Berechtigung zu hinterfragen.
Um die lokalen Interessen und
Präferenzen in angemessener Form im weiteren Erarbeitungsverfahren
berücksichtigen zu können, werden Vertreter der Kreisverwaltung, der
Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr sowie des beauftragten Planungsbüros PGN
Planungsgruppe Nord die hierauf aufbauenden Überlegungen zur zukünftigen Gestaltung
der Stadt- und Nachbarortsverkehre in einem frühzeitigen Planungsstadium dem
Ausschuss zur Diskussion vorstellen. Es handelt sich hierbei noch nicht um das
formelle Beteiligungsverfahren. Dies erfolgt erst später im
Aufstellungsverfahren zum NVP.
1. Vorlage Nr. 51/05 der Kreisverwaltung (4 Seiten)
2. Vorlage Nr. 42/06 der Kreisverwaltung (3 Seiten)
3. Leitbild NVP (23 Seiten)