Betreff
Zweite Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Ennepe-Ruhr-Kreis - Ziele und Gestaltungsvorschläge für den Stadt- und Nachbarortsverkehr -
Vorlage
181/2007
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.09.2005 beschlossen, den Nahverkehrsplan für den Ennepe-Ruhr-Kreis ein zweites Mal fortzuschreiben. Anlass für die Fortschreibung sind u.a. die demografische Entwicklung, Änderungen in der Raum- und Siedlungsstruktur und die Haushaltssituation des Kreises (s. Anlage 1).

 

Dieser Erarbeitungsbeschluss wurde im Herbst 2006 um Grundsätze zur Nahverkehrsplanung ergänzt, die die inhaltlichen Ziele und Rahmenvorgaben für den Planungsprozess bilden. (s. Anlage 2). Zielsetzung der Nahverkehrsplanung ist es hiernach zukünftig,

-     das ÖPNV-Angebot verstärkt an den konkreten Bedürfnissen der Fahrgäste auszurichten

-          in allen Teilräumen des Kreisgebiets Mindeststandards zu gewährleisten, die zur Mobilitätssicherung der Bevölkerung nicht unterschritten werden dürfen

-          das Leistungsangebot möglichst wirtschaftlich zu erbringen und

-          es mit der Finanzplanung des Kreises in Einklang zu bringen.

 

Das beauftragte Planungsbüro hat inzwischen ein Leitbild zur Weiterentwicklung des ÖPNV im Ennepe-Ruhr-Kreis entworfen, das die vom Kreistag beschlossenen Grundsätze der Nahverkehrsplanung durch die Definition von Zielvorgaben und Qualitätsstandards näher konkretisiert (s. Anlage 3). Die Qualitätsstandards umfassen

 

- Anforderungen an die Angebotsqualität

- Anforderungen an die Qualität der Infrastruktur

- Anforderungen an den Betrieb

 

und werden in enger Abstimmung mit der Kreisverwaltung, den kreisangehörigen Städten und den Verkehrsunternehmen erarbeitet. Die Anforderungen an die Angebotsqualität beinhalten u.a. neue Standards für die Erschließungs-, Bedienungs- und Verbindungsqualität, die auf der Fachebene bereits die Zustimmung der beteiligten Partner erhalten haben. Diese neuen „Kreisstandards“ treten an die Stelle der bisherigen Qualitätsstufen 1 und 2 und bilden eine wesentliche Grundlage für die zukünftige Angebotsgestaltung.

 

Eine Analyse des Status-Quo hat gezeigt, dass das ÖPNV-Angebot im Ennepe-Ruhr-Kreis und seinen Städten in weiten Teilen bereits den definierten Qualitätsstandards gerecht wird. Im weiteren Planungsprozess wird angestrebt, noch vorhandene Angebotsmängel unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Bedarfs zu beseitigen und festgestellte Überschreitungen von Qualitätsstandards kritisch im Hinblick auf ihre Berechtigung zu hinterfragen.

 

Um die lokalen Interessen und Präferenzen in angemessener Form im weiteren Erarbeitungsverfahren berücksichtigen zu können, werden Vertreter der Kreisverwaltung, der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr sowie des beauftragten Planungsbüros PGN Planungsgruppe Nord die hierauf aufbauenden Überlegungen zur zukünftigen Gestaltung der Stadt- und Nachbarortsverkehre in einem frühzeitigen Planungsstadium dem Ausschuss zur Diskussion vorstellen. Es handelt sich hierbei noch nicht um das formelle Beteiligungsverfahren. Dies erfolgt erst später im Aufstellungsverfahren zum NVP.

 


1.     Vorlage Nr. 51/05 der Kreisverwaltung (4 Seiten)

2.     Vorlage Nr. 42/06 der Kreisverwaltung (3 Seiten)

3.     Leitbild NVP (23 Seiten)