Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019 im Produkt 06.03.04.533100 - soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen - Eingliederungshilfe
Vorlage
236/2019
Aktenzeichen
4/51 -1 Mk
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Bei der Haushaltsstelle 06.03.04.533100 - Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen - Eingliederungshilfe sind für das Haushaltsjahr 2019 Mittel in Höhe von 1.025.000,00 € veranschlagt worden.

 

Zusätzlich erfolgte eine Haushaltsüberschreitung i. H. v. 475.000,00 € per Ratsbeschluss am 29.08.2019 SV: 118/2019.

 

Zum damaligen Zeitpunkt wurde davon ausgegangen, dass diese Mittel zur Deckung bis zum Jahresende ausreichen würden. Diese Annahme erwies sich als falsch. Es werden bis Jahresende weitere Mittel i. H. v. ca. 390.000,00 € benötigt.

 

Der jetzt kalkulierte Mehraufwand in Höhe von ca. 390.000 € entsteht u.a. durch zusätzliche Kosten durch die Teamlösung  „Integrationskräfte“ an den weiterführenden Schulen. Diese Teamlösung wurde in der Sitzung des JHA/SchulA mit der Vorlage 067/2018 beschlossen, um damit einen deutlicheren Kostenanstieg durch Einzelfalllösungen zu vermeiden, was im Ergebnis sicherlich zu bejahen ist. Trotzdem entstehen Mehrkosten gegenüber der ursprünglichen Planung von insgesamt rd. 275.000,00 €. An den Grundschulen ist auf Basis des Beschlusses der Ausbau der Poollösung weiter vorangetrieben worden, was zu einem Gesamtergebnis für die Grundschulen i.H. v. rd. 1.220.000,00 € führt.

 

Bereits nach dem Beschluss des Ausbaus der Pool-Lösung an den Grundschulen sowie der Einführung der Teamlösung für die weiterführenden Schulen hätte eine Anpassung/Erhöhung der Haushaltsmittel erfolgen müssen. Dies ist leider versäumt worden.  

 

Hinzu kommt eine unerwartete Steigerung der Fallzahlen von Einzelfällen, sowohl für Integrationshilfe an Schulen außerhalb von Schwelm, als auch durch individuelle Fallkonstellationen im Bereich des § 35 a SGB VIII.

 

Aufgrund vermehrter fachärztlicher Gutachten, zu deren Durchführung die Verwaltung verpflichtet ist (z.B. im Bereich Autismus) stiegen die Fallzahlen im Jahr 2019 an. Gegenüber der Planung sind hier aktuell ca. 32%  höhere Fallzahlen zu verzeichnen. Im August war hier noch von 25 % Steigerung ausgegangen worden. Außerdem sind aufgrund tariflicher Anpassungen Kostensteigerungen bei den Anbietern ambulanter Leistungen zu verzeichnen.    

Weiterhin werden Einzelfälle zunehmend komplizierter und damit aufwändiger in der Finanzierung.

 

Insgesamt wird seitens des Fachbereichs bedauert, dass diese Entwicklung nicht bereits zur Mitte des Jahres abgesehen werden konnte. Es wird gehofft, dass zukünftig mit der Einführung eines entsprechenden fachbereichsinternen Controllingverfahrens solche Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Grundsätzlich ist es sehr problematisch, Fallkonstellationen und Fallzahlenentwicklungen im Voraus zu planen.

 

Um die noch bis zum Jahresende zu erwartenden Rechnungen begleichen zu können, bedarf es der überplanmäßigen Mittelbereitstellung. Rein rechnerisch wird von einem Mehrbedarf von rd. 360.000,00 € ausgegangen. Um für bis Jahresende hinzukommende Fälle hinreichend gewappnet zu sein, werden 390.000,00 € als HÜ vorgesehen.

Trotz der überplanmäßigen Erhöhung geht der Fachbereich weiterhin davon aus, mit der bestehenden Lösung (Pool und Team) gegenüber unkalkulierbar steigenden Einzelfällen besser aufgestellt zu sein. Positive Auswirkungen sind auch in den weiteren Hilfen zur Erziehung spürbar. Hier konnte in einigen Fällen eine drohende Heimunterbringung in Kombination von Schulbetreuung und ambulanter Hilfe vermieden werden. 

 

Zur Deckung dieses Mehrbedarfs stehen Minderaufwendungen und Mehrerträge gemäß obenstehender Tabelle in gleicher Höhe zur Verfügung.

 

Für den Haushalt 2020 wurden zusätzliche Mittel eingeplant. Die Entwicklung muss, auch im Hinblick auf die Auswirkungen des BTHG, engmaschig kontrolliert werden.

 

Da es sich bei der Eingliederungshilfe um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß § 35 a SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Bei der Haushaltsstelle 06.03.04.533100 - Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen - Eingliederungshilfe - werden weitere überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 390.000,00 €  für das Haushaltsjahr 2019 bewilligt.

Die Deckung ist durch unten aufgelistete Minderaufwendungen / -auszahlungen und Mehrerträge / -einzahlungen gewährleistet.  

Haushaltsstelle

Mehrerträge

Minderaufwand

06.03.03.533100

 

50.000,00 €

06.03.03.533201

 

90.000,00 €

06.01.02.442100

2.913,93 €

 

06.03.03.422100

100.428,38 €

 

06.03.03.448200

45.531,66 €

 

06.03.03.459100

24.109,31 €

 

06.03.08.448100

15.699,50 €

 

06.03.09.459100

24.432,01 €

 

06.01.04.432100

10.858,72 €

 

06.03.08.421102

21.174,93 €

 

06.03.03.421100

4.852,56 €

 

Summe:

250.000,00 €

140.000,00 €

 

 

390.000,00 €

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

06.03.04

Bezeichnung

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - ambulant

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

390.000

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

Haushaltsstelle

Mehrerträge

Minderaufwand

06.03.03.533100

 

50.000,00 €

06.03.03.533201

 

90.000,00 €

06.01.02.442100

2.913,93 €

 

06.03.03.422100

100.428,38 €

 

06.03.03.448200

45.531,66 €

 

06.03.03.459100

24.109,31 €

 

06.03.08.448100

15.699,50 €

 

06.03.09.459100

24.432,01 €

 

06.01.04.432100

10.858,72 €

 

06.03.08.421102

21.174,93 €

 

06.03.03.421100

4.852,56 €

 

Summe:

250.000,00 €

140.000,00 €

 

 

390.000,00 €

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

          i.V. gez. Schweinsberg