Betreff
Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Schwelm und dem Arbeitskreis Kluterthöhle e.V.
Vorlage
233/2019
Aktenzeichen
GII Si
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Stefan Voigt ist Vorsitzender des Arbeitskreises Kluterthöhle e.V. (AKKH e.V.). Der gemeinnützige Verein, mit Sitz in Ennepetal, beschäftigt sich, neben den wissenschaftlichen Untersuchungen, im gleichen Maße mit den Aufgaben des aktiven Umwelt- und Höhlenschutzes. Vom AKKH e.V. wird bereits die auf dem Schwelmer Stadtgebiet liegende Erlenhöhle seit Jahren betreut.

 

Zudem besteht seit diesem Jahr mit Herrn Voigt eine Kooperation im Rahmen des Ausbaus des regionalen Radweges „Unter dem Karst – von der Ruhr zur Wupper“.

 

Auf Grund der langjährigen, erfolgreichen und vertrauenswürdigen Zusammenarbeit soll mit dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Arbeitskreis Kluterthöhle e. V.  und der Stadt Schwelm sichergestellt werden, dass der Arbeitskreis die auf dem Gebiet der Stadt Schwelm liegenden Höhlen und sonstigen Karsterscheinungen betreten darf, um sie zu vermessen und in sonstiger Weise wissenschaftlich zu erforschen.

 

Insbesondere soll mit diesem Vertrag die Bedeutung der naturkundlichen Besonderheiten und der Schutz von Naturdenkmälern auf dem Gebiet der Stadt Schwelm hervorgehoben werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Schwelm beschließt den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Schwelm und dem Arbeitskreis Kluterthöhle e.V. (Anlage).

 


 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg