Sachverhalt:
Bei der heutigen
Betrachtung der HSP Maßnahme Nr.27 „Zentralisierung der Verwaltung“ ist es
neben der endgültigen haushalterischen Bewertung für die Haushaltsjahre 2020 ff
erforderlich, nochmals in der gebotenen
Kürze einige Fakten zu rekapitulieren.
Die HSP Maßnahme
entspringt der zwingenden Notwendigkeit, für die Verwaltungsgebäude I-III
Ersatz zu schaffen. Ersatz aus dem Grunde, weil die VG´s II und III nach
ausführlicher Begutachtung nachhaltig nicht haltbar sind.
Dies bedeutet, eine
Betrachtung der Wiederherstellungskosten für diese Objekte ist nicht
anzustellen, weil dies faktisch nicht möglich ist.
Über die Jahre hat
es dann verschiedene Denkmodelle gegeben. Hierzu verweist die Verwaltung auf
den Vortrag des 1. Beigeordneten in der Sonderratssichtung am 29.08.19. Diese
unterscheiden sich jedoch in weiten Teilen. So dass es hier im Nachhinein
schwierig ist eine Vergleichbarkeit der Denkmodelle abzubilden.
Als Beispiele für
die Veränderungen in der zurückliegenden Zeit mögen hier folgende Fakten
dienen:
- Einbindung der VHS
- Einrichtung einer Ladenpassage
- Mögliche Mietentgelte
- Errichtung einer Tiefgarage
- Unklare Indizierung der
Preisentwicklung seit 2011
- Verkaufserlöse
- Berücksichtigung der
Unterhaltungskosten vs sog. Null-Variante
Trotz dieser
exemplarisch aufgeführten schwierigen und nicht abschließend objektiv zu
bewertenden bzw. zu bemessenden Punkte ist nachfolgend die haushalterische
Betrachtung im Hinblick auf den HSP dargestellt.
Zu den bisherigen Verwaltungsgebäuden:
Zurzeit werden die
bisherigen Verwaltungsgebäude I-III genutzt. Bereits seit mehreren Jahren
wurden aufgrund eines Ratsbeschlusses keine Unterhaltungsaufwendungen mehr für
diese bisherigen Gebäude im Haushalt veranschlagt. Eine vor einigen Jahren
gebildete Rückstellung wurde im Rahmen des Zentralisierungsbeschlusses
aufgelöst. Jährlich vorgesehen Zuführungen zu dieser Rückstellung (0 –
Variante) in Höhe von jeweils rd. 180.000 € erfolgen nicht mehr, sind aber in
die vergleichende HSP-Betrachtung einzubeziehen.
Eine Veräußerung der
Gebäude zum Buchwert im Jahr 2022 wird angestrebt. Hier ist zu prüfen, ob der
Ratsbeschluss = Buchwert zuzügl. 270.000 € zu realisieren ist. Dies wird der
Markt zeigen müssen.
Zum neuen Rathaus:
Nach der aktuellen
Zeitplanung geht die Verwaltung davon aus, im Jahr 2023 das neue Rathaus und
das Kulturzentrum nutzen zu können.
Die Berechnungen zum
HSP basieren auf einer Investitionssumme von insgesamt 32,6 Mio. € für beide
Gebäude auf Basis der mit Sitzungsvorlage 121/2019/2 beschlossenen
Entwurfsplanung. Umzugskosten können zurzeit noch nicht beziffert werden. Sie
sind unter anderem abhängig davon, welche Büromöbel weiter verwendet werden
können. Ziel ist es, Neuanschaffungen auf das Mindestmaß zu begrenzen.
Zur HSP-Berechnung:
Nachfolgend sollen
kurz die Parameter der erstellten Vergleichsrechnung erläutert werden. Zu
berücksichtigen ist dabei, dass nur konsumtive Haushaltsansätze im Rahmen des
Haushaltssanierungsplanes betrachtet werden. Verglichen wurde die aktuelle
Situation (drei Verwaltungsgebäude und angemietete Räumlichkeiten) mit der
zentralisierten Variante (Rathaus und Kulturzentrum).
Betriebskosten:
Die tatsächlichen
Betriebskosten der aktuellen Gebäude sind bekannt. Ihnen wurden die
Betriebskosten für die neuen Gebäude (incl. Tiefgarage und Ladenlokale)
gegenübergestellt. Diese wurden auf Basis von Flächenkennwerten durch die Fa.
Assmann ermittelt. Für die Ladenlokale wurde eine Betriebskostenerstattung
gemäß der anteiligen Flächen berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass im
Rahmen der Gewährleistung in den ersten Jahren keine Instandhaltungskosten im
neuen Rathaus und im Kulturzentrum anfallen.
Mietaufwendungen:
Die Verwaltung hat
neben den Verwaltungsgebäuden zurzeit weitere Räumlichkeiten angemietet, z.B.
für die Bücherei und die VHS. Diese Aufwendungen entfallen im Rahmen der
Zentralisierung.
Abschreibungen
und Sonderposten:
Ebenso waren
Abschreibungen und Sonderposten zu vergleichen. Die aktuellen Abschreibungen
sind ebenfalls bekannt. Für das neue Rathaus und das Kulturzentrum wurde zur
Berechnung der Abschreibungen eine Nutzungsdauer von 80 Jahren auf Basis der
Investitionssumme von 32,6 Mio. € zu Grunde gelegt.
Zinsaufwand:
Die Verwaltung muss
die Errichtung der beiden Gebäude zum Teil über Kredite finanzieren.
Kreditmindernd wirken sich die Verkaufserlöse für die bisherigen
Verwaltungsgebäude und für das Grundstück „Turnhalle Schillerstraße“, sowie
Landeszuschüsse im Rahmen des ISEK für das Kulturzentrum aus. Ein
entsprechender Förderantrag wurde gestellt. Für die aufzunehmende Kreditsumme
(verteilt sich auf 3 Jahre) wurde ein Zinssatz von 0,5 % zu Grunde gelegt.
Mieterträge:
Hier erfolgte eine
Gegenüberstellung der im Rahmen der Vermietung von Garagen und einer Wohnung im
Bereich der Verwaltungsgebäude erzielten Mieterträge mit den Mieterträgen im
neuen Rathaus. Diese fallen durch die Vermietung von Ladenlokalen deutlich
höher aus. Zu Grunde gelegt wurden Erfahrungswerte der mit der Vermarktung
beauftragten Fachfirma.
Insgesamt kann damit
für den HSP ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag dargestellt werden. In der
Anlage ist die Zusammensetzung im Jahr 2023 dargestellt.
Details zu einzelnen
Haushaltsstellen sind der separaten Darstellung in der 2. Änderungsliste zu
entnehmen.
|
Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |