Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2020 der Technischen Betriebe Schwelm AöR inkl. Stellenplan wird festgestellt.
Der Vorstand wird ermächtigt, eventuelle Änderungen im Dienstleistungsbereich vorzunehmen, die sich aus Beratung und Verabschiedung des städtischen Haushaltsplanes ergeben.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat entscheidet gemäß § 8 der Satzung der Technischen Betriebe Schwelm (AöR) über die Feststellung des Wirtschaftsplanes.
Der Entwurf für den Wirtschaftsplan 2020 der TBS AöR wird zur Beratung und Feststellung vorgelegt.
Er beinhaltet die Ansätze für die TBS-eigenen Aufgaben sowie die Ansätze des Arbeitsentwurfs zum städtischen Haushaltsplan für den Dienstleistungsbereich.
Hinsichtlich der Beratung des
Stellenplanes wird auf die Stellenübersicht gemäß Vorlage VR 114/2019
hingewiesen.
Erläuterungen zu
den Fahrzeugbeschaffungen
Für das Jahr 2020 waren in der Finanzplanung drei Ersatzbeschaffungen
mit einem Gesamtwert von 685 T€ geplant:
- PKW
EN – 2486 (60 T€)
- Kehrmaschine
EN – TB 440 (140 T€)
- Ladog
EN – TB 21 (140 T€)
- PKW
EN – TB 2002 (35 T€)
- Kehrmaschine
EN – TB 442 (230 T€)
- Großflächenmäher
Toro (80 T€)
Abgesehen von PKW EN
– 2486 und Kehrmaschine EN – TB 440 wurden alle Fahrzeugbeschaffungen auf 2021
bzw. 2022 verschoben.
Der Vorstand
gezeichnet
Markus Flocke