Betreff
Einzelfallregelung zur Übertragung von Aufgaben des Rates der Stadt Schwelm auf den AUS
Vorlage
224/2019
Aktenzeichen
FB 6.1 Sch
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In § 4 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Schwelm ist festgelegt, dass der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung u.a. bei gemeindlichen Fachplanungen nur eine beratende Funktion für den Rat einnimmt. Sämtliche Verfahrensleitenden Beschlüsse werden hingegen vom Rat getroffen.

 

Da das Baugesetzbuch (BauGB) lediglich für den Satzungsbeschluss eines Bebauungsplanverfahrens einen Ratsbeschluss fordert, ist es laut BauGB nicht zwingend erforderlich, für den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange einen Ratsbeschluss herbei zu führen.

 

Angesichts der voranschreitenden Planungen für den Rathausneubau bedarf es eines zeitnahen Offenlagebeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 103. Daher wird eine Sondersitzung des AUS für den 14.01.20 befürwortet. Darüber hinaus würde es der Verfahrensbeschleunigung dienen, wenn der AUS abschließend und eigenverantwortlich die Offenlage beschließt, da auf diese Weise nicht der komplette Sitzungszug mit Hauptausschuss und Rat durchlaufen würde. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 103 wurde am 02.02.2017 (SV-Nr. 023/2017) gefasst. Seither wurden der Entwurf des Bebauungsplans sowie die Begründung und alle relevanten Fachgutachten erarbeitet.

 

Aufgrund der beschriebenen Eilbedürftigkeit schlägt die Verwaltung vor, in Anlehnung an die Regelung für den Hauptausschuss in § 2 Abs. 5 d) der Zuständigkeitsordnung dem AUS in seiner Sitzung am 14.01.2020 die eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis zur Beschlussfassung von Offenlagen in den erwähnten Bauleitplanverfahren zu übertragen. Es ist zu erwähnen, dass in der Vergangenheit eine entsprechende Änderung der Zuständigkeitsordnung bereits intensiv diskutiert, aber noch nicht umgesetzt werden konnte.

 

Die Verwaltung schlägt außerdem vor, neben den verfahrensleitenden Beschlüssen für das Bebauungsplanverfahren Nr. 103 „Rathaus – Neue Mitte“ die verfahrensgleichen Beschlüsse für den Bebauungsplan Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ sowie für die 29. Änderung des Flächennutzungsplans zu fassen. Der Vorschlag begründet sich darin, dass für diese Bauleitplanverfahren ebenfalls die Planentwürfe und Begründungen erarbeitet wurden, sodass in einem nächsten Schritt die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen und durchgeführt werden kann.

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Nach Beschlussfassung über die Übertragung der Entscheidungsbefugnis vom Rat der Stadt Schwelm auf den Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung können in der Sondersitzung des AUS am 14.01.2020 die Beschlüsse zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beschlüsse zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgen. Beide Beteiligungsverfahren können direkt im Anschluss eingeleitet werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Schwelm überträgt per Einzelfallregelung dem AUS in seiner Sondersitzung am 14.01.2020 die eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnis für die Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Einzelfallregelung betrifft die Bebauungsplanverfahren Nr. 103 „Rathaus - Neue Mitte“ und Nr. 106 „Zassenhaus-Gelände“ sowie die 29. Änderung des Flächennutzungsplans. 

 


 

Die Bürgermeisterin

Im Auftrag

gez. Schweinsberg