Betreff
Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW - Freigabe der Herdstraße für Fahrradfahrer entgegen der Einbahnstraßenrichtung
Vorlage
221/2019
Aktenzeichen
6.1 Sd
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ein Bürger aus Schwelm hat am 21.05.2019 gemäß § 24 GO NRW beantragt, dass die Herdstraße für Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung freigegeben wird. Es wäre so möglich die Kreuzung Hattingerstraße/Linderhauser Str. auf dem Weg vom Wohngebiet Loh zur Nordbahntrasse über die Hegelstraße -> Kantstraße -> Hemte zu umgehen. Die Herdstraße ist wenig befahren und mehr als 3,5m breit. Autofahrer aus der Gustavstraße könnten durch ein „Achtung Fahrradfahrer Schild“ gewarnt werden.

 

Der Antrag ist zunächst vom Rat der Stadt Schwelm am 27.06.2019 mit der SV Nr. 098/2019 behandelt und anschließend in den AUS am 10.09.2019 und weiter in die Radwegekommission verwiesen worden.

 

Die Stadt Schwelm hat die verkehrliche Situation auf der Herdstraße untersucht und dabei festgestellt, dass wesentliche Kriterien wie z.B. eine angemessene Fahrbahnbreite, eine übersichtliche Streckenführung sowie Ausweichstellen aufgezeigt werden können. Somit könnte diese Einbahnstraße für die Radfahrer in beiden Richtungen zugelassen werden.


Damit Fahrzeuge und Fußgänger in einer Einbahnstraße mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen oder diese während der Querung nicht übersehen können, sollten erforderliche Markierungen wie Fahrradpiktogramme und ergänzende Beschilderungen angebracht werden. Außerdem sollte in diesem Bereich das Parken nicht zugelassen werden und ausreichende Sichtverhältnisse geschaffen werden, um die Erkennbarkeit des entgegenkommenden Radverkehrs zu gewährleisten.

 

Bei entsprechender Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte können auch für andere Einbahnstraßen im Schwelmer Stadtgebiet Ausnahmen von der Einbahnregelung ausgesprochen werden. Mit diesen Ausweisungen entsteht dann ein dichtes Netz von Verbindungen, welches die Nutzung des Fahrrads effektiv fördert.

 

Die Fachvertreter der Verwaltung haben in der Sitzung der Radwegekommission am 02.10.2019 die Öffnung von Einbahnstraßen für den beidseitigen Radverkehr thematisiert und positive Empfehlungen ausgesprochen. Diesem Votum sind die Vertreter der Radwegekommission einstimmig gefolgt. Verwaltung und Radwegekommission haben auch konkret über weitere Einbahnstraßen zur Freigabe für den Radverkehr im Stadtgebiet diskutiert wie z.B. der Bereich Neumarkt, die Gartenstraße und Mittelstraße.

 

In der Radwegekommission wurde festgehalten, dass die Verwaltung prüfen wird, ob die Gartenstraße, die Mittelstraße und der Bereich Neumarkt für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenrichtung geöffnet werden können.

 

Grundsätzlich sollen alle Einbahnstraßen im Stadtgebiet auf ihre Eignung zur Öffnung für den Radverkehr geprüft werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Schwelm folgt dem Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW zur Freigabe für Fahrradfahrer gegen die Fahrtrichtung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Herdstraße auch entgegen der Einbahnstraßenrichtung für den Radverkehr freizugeben.

 

 


 

 

 

Die Bürgermeisterin

i.V.

Schweinsberg