Betreff
a) 5. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat)
b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
217/2019
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Gp
Art
Beschlussvorlage der TBS

Sachverhalt:

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 der Gebührenbedarfsberechung und –kalkulation der Abfallgebühren 2020 zugestimmt.

 

Im Rahmen der Kalkulation wurden die an den Kreis zu entrichtenden Abfallentsorgungs-gebühren für Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie die Elektroschrottgebühren und Grund-gebühren für Serviceleistungen des laufenden Jahres zugrunde gelegt. Aufgrund von Kosten-reduzierungen insbesondere für Fahrzeugaufwand und kalkulatorische Abschreibungen sowie Einrechnung von Überdeckungsbeträgen aus Vorjahren konnten die Gebührensätze für Restabfall um 5 % (kleine Behälter) bzw. 4 % (Großbehälter) reduziert werden. Darüber hinaus wurden zur Stabilisierung des Gebührensatzes für Bioabfall Kosten in Höhe von 33.000 € pauschal auf die Restabfallgebühren umverteilt; vgl. Vorlage 156/2019.

 

Laut Mitteilung der Kreisverwaltung vom 05.11.2019 ändern sich für 2020 die Entsorgungsgebühren wie folgt:

 

·      Rest- und Sperrabfall von 175,00 €/t auf 170,00 €/t

·      Bioabfall von 110,00 €/t auf 120,00 €/t

·      Elektroschrott von 1,20 €/Ew auf 1,50 €/Ew

 

Die Grundgebühr für Serviceleistungen und die Erstattung von Altpapiererlösen bleiben unverändert.

 

Die Kostenreduzierung im Bereich des Restabfalls von rd. 13.000 € wirkt sich auf die Gebührensätze nur geringfügig mit 0,01 € bei den Kleinbehältern aus. Der Mehrbetrag für Elektroschrottgebühren (+ rd. 8.000 €) ist hierbei berücksichtigt. Zu einer Steigerung des Gebührensatzes von 0,04 € führt die weitere Erhöhung der Entsorgungsgebühr für Bioabfall  (+ rd. 21.000 €).

 

Die dargestellten Auswirkungen sollen nicht an die Gebührenzahler weitergegeben werden. Die Kalkulation wurde durch Kostenumverteilung von Bio- auf Restabfall und Einrechnung von Überdeckungsbeträgen so angepasst, dass die in der Sitzung vom 24.09.2019 bereits beschlossenen Gebührensätze übernommen werden können.

 

Überarbeitete Fassungen der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) und –kalkulation (Anlage 3) sowie der Vergleichsübersicht einschließlich Erläuterungen (Anlage 4) werden zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die gemäß Vorlage 156/2019 beschlossenen Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Anlage 1) eingearbeitet.

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Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.    Die überarbeiteten Fassungen der Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation 2020 für die Abfallwirtschaft werden zur Kenntnis genommen.

2.    Der 5. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 217/2019 beigefügten Entwurf beschlossen.

3.    Der Beschluss zu 2. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke