Betreff
Brandschutzbedarfsplan
Vorlage
144/2019/2
Aktenzeichen
5.12
Art
Berichtsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Hinsichtlich der Grundsatzaussagen zur Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplanes wird Bezug auf die Vorlagen 144/2019, 144/2019/1 und den zusammenfassenden Ausführungen (Seiten 8 – 13) des überarbeiteten Entwurfs des Brandschutzbedarfsplanes (Anlage 1) genommen.

 

In einer interfraktionellen Sitzung am 31.10.2019 auf der Feuerwache der Stadt Schwelm wurde der Entwurf des zu beschließenden Brandschutzbedarfsplanes nochmals intensiv behandelt. Die Verwaltung bedankt sich für die umfängliche Teilnahme der Politik an diesem Termin. Die aufgeworfenen Fragen wurden umfassend durch die Verwaltungsleitung, die Wehrführung der Feuerwehr Schwelm und dem Fachbereich 2 –Immobilienmanagement- beantwortet. An dem Gespräch nahmen auch der Gutachter, der Kreisbrandmeister und die Personalratsvorsitzende der Stadt Schwelmteil.  Die Zusammenfassung der geänderten anliegenden Entwurfsfassung (Anlage 1, Seiten 106, 107) spricht diese Punkte an.

 

Besonders thematisiert wurden nochmals die aufgezeigten baulichen Einschränkungen an den Standorten der Hauptwache, Linderhausen und Winterberg. Die beteiligten Fachbereiche stehen hierzu im engen Austausch. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit der Fa. Isuplan und der Unfallkasse NRW.

Hinsichtlich des Handlungsbedarfs an der Hauptwache fanden bereits im November 2018 ein interfraktionelles Gespräch und eine Begehung der Hauptwache an der August-Bendler-Straße statt. Hieraus ergab sich im Rahmen der Aufstellung des Brandschutzbedarfsplans ein Prüfauftrag der Aufschluss darüber geben sollte, ob der Vorratskauf einer Fläche Am Ochsenkamp (Vorlage 191/2018) als Standort für den Neubau einer Hauptwache geeignet ist. Der jetzt vorliegende Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes stellt fest, dass die Realisierung eines Neubaus an diesem Standort möglich wäre.

Inwieweit die Feuerwache Linderhausen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am jetzigen Standort erhalten werden kann, bedarf noch abschließender Prüfungen des Arbeits- und Unfallschutzes. Erste Lösungsansätze für die Verortung des Alarmparkplatzes und der Eingangssituation wurden vom Immobilienmanagement erstellt. Der Lösungsansatz „Alarmparkplatz“ wurde bereits 2010 in Erwägung gezogen, unter Berücksichtigung der seinerzeit zur Verfügung stehenden Finanzmittel aber nicht umgesetzt.

Am Standort der Wache Winterberg erscheint –vorbehaltlich der abschließenden Prüfungen des Arbeits- und Unfallschutzes- die Beseitigung baulicher Einschränkungen möglich.

Hinsichtlich umzusetzender Baumaßnahmen wird die Verwaltung die erforderlichen Verwaltungsvorlagen rechtzeitig der Politik zur Entscheidung vorlegen.

 

Ein weiteres wichtiges Thema war der ermittelte zusätzliche Personalbedarf der Feuerwehr Schwelm, der ebenfalls umfänglich erläutert wurde. Der zusätzliche Stellenbedarf wird vom FB 1 noch in den Stellenplan 2020 durch die 1. Änderungsliste eingearbeitet.

 

Das seit Jahren erfolgreich von der Feuerwehr fortgeschriebene Fahrzeugkonzept ist ebenfalls Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes und bedurfte keiner weitergehenden Erläuterungen. Dieses Konzept ist den Entscheidungsträgern seit Jahren bekannt. Neu ist die Empfehlung zur Förderung des Ehrenamtes bzw. zur Motivation, eines der ausgemusterten Löschfahrzeuge als Übungsfahrzeug für die Jugendfeuerwehr zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wird Feuerwehr und Verwaltung alljährlich überprüfen, ob Ersatzbeschaffungen planmäßig erforderlich werden oder ggf. unter Berücksichtigung sachlicher Gesichtspunkte in Folgejahre geschoben werden können.

 

Abschließend ist festzuhalten, dass die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Schwelm durch die Umsetzung des jetzt zu beschließenden Brandschutzbedarfsplanes gesichert erscheint. 

 

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss schlägt dem Rat vor, den Brandschutzbedarfsplan in der anliegenden überarbeiteten Fassung des Entwurfs (Anlage 1) zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat beschließt den Brandschutzbedarfsplans in der anliegenden überarbeiteten Fassung des Entwurfs (Anlage 1).

 


Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich durch die Veränderungen im Stellenplan 2020 ff und den baulichen Maßnahmen, die zur gegebenen Zeit gesondert angemeldet werden.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann-Mock