Sachverhalt:
Hinsichtlich der
Grundsatzaussagen zur Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplanes wird Bezug auf
die Vorlagen 144/2019, 144/2019/1 und den zusammenfassenden Ausführungen
(Seiten 8 – 13) des überarbeiteten Entwurfs des Brandschutzbedarfsplanes
(Anlage 1) genommen.
In einer
interfraktionellen Sitzung am 31.10.2019 auf der Feuerwache der Stadt Schwelm
wurde der Entwurf des zu beschließenden Brandschutzbedarfsplanes nochmals
intensiv behandelt. Die Verwaltung bedankt sich für die umfängliche Teilnahme
der Politik an diesem Termin. Die aufgeworfenen Fragen wurden umfassend durch
die Verwaltungsleitung, die Wehrführung der Feuerwehr Schwelm und dem
Fachbereich 2 –Immobilienmanagement- beantwortet. An dem Gespräch nahmen auch
der Gutachter, der Kreisbrandmeister und die Personalratsvorsitzende der Stadt
Schwelmteil. Die Zusammenfassung der
geänderten anliegenden Entwurfsfassung (Anlage 1, Seiten 106, 107) spricht
diese Punkte an.
Besonders
thematisiert wurden nochmals die aufgezeigten baulichen Einschränkungen an den
Standorten der Hauptwache, Linderhausen und Winterberg. Die beteiligten
Fachbereiche stehen hierzu im engen Austausch. Zudem erfolgt eine Abstimmung
mit der Fa. Isuplan und der Unfallkasse NRW.
Hinsichtlich des
Handlungsbedarfs an der Hauptwache fanden bereits im November 2018 ein
interfraktionelles Gespräch und eine Begehung der Hauptwache an der
August-Bendler-Straße statt. Hieraus ergab sich im Rahmen der Aufstellung des
Brandschutzbedarfsplans ein Prüfauftrag der Aufschluss darüber geben sollte, ob
der Vorratskauf einer Fläche Am Ochsenkamp (Vorlage 191/2018) als Standort für
den Neubau einer Hauptwache geeignet ist. Der jetzt vorliegende Entwurf des
Brandschutzbedarfsplanes stellt fest, dass die Realisierung eines Neubaus an
diesem Standort möglich wäre.
Inwieweit die
Feuerwache Linderhausen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten am jetzigen
Standort erhalten werden kann, bedarf noch abschließender Prüfungen des
Arbeits- und Unfallschutzes. Erste Lösungsansätze für die Verortung des
Alarmparkplatzes und der Eingangssituation wurden vom Immobilienmanagement
erstellt. Der Lösungsansatz „Alarmparkplatz“ wurde bereits 2010 in Erwägung
gezogen, unter Berücksichtigung der seinerzeit zur Verfügung stehenden
Finanzmittel aber nicht umgesetzt.
Am Standort der
Wache Winterberg erscheint –vorbehaltlich der abschließenden Prüfungen des
Arbeits- und Unfallschutzes- die Beseitigung baulicher Einschränkungen möglich.
Hinsichtlich
umzusetzender Baumaßnahmen wird die Verwaltung die erforderlichen
Verwaltungsvorlagen rechtzeitig der Politik zur Entscheidung vorlegen.
Ein weiteres
wichtiges Thema war der ermittelte zusätzliche Personalbedarf der Feuerwehr
Schwelm, der ebenfalls umfänglich erläutert wurde. Der zusätzliche
Stellenbedarf wird vom FB 1 noch in den Stellenplan 2020 durch die 1.
Änderungsliste eingearbeitet.
Das seit Jahren
erfolgreich von der Feuerwehr fortgeschriebene Fahrzeugkonzept ist ebenfalls
Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes und bedurfte keiner weitergehenden
Erläuterungen. Dieses Konzept ist den Entscheidungsträgern seit Jahren bekannt.
Neu ist die Empfehlung zur Förderung des Ehrenamtes bzw. zur Motivation, eines der
ausgemusterten Löschfahrzeuge als Übungsfahrzeug für die Jugendfeuerwehr zur
Verfügung zu stellen. Weiterhin
wird Feuerwehr und Verwaltung alljährlich überprüfen, ob Ersatzbeschaffungen
planmäßig erforderlich werden oder ggf. unter Berücksichtigung sachlicher
Gesichtspunkte in Folgejahre geschoben werden können.
Abschließend ist
festzuhalten, dass die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Schwelm durch die
Umsetzung des jetzt zu beschließenden Brandschutzbedarfsplanes gesichert
erscheint.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der
Hauptausschuss schlägt dem Rat vor, den Brandschutzbedarfsplan in der
anliegenden überarbeiteten Fassung des Entwurfs (Anlage 1) zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat beschließt
den Brandschutzbedarfsplans in der anliegenden überarbeiteten Fassung des
Entwurfs (Anlage 1).
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich durch
die Veränderungen im Stellenplan 2020 ff und den baulichen Maßnahmen, die zur
gegebenen Zeit gesondert angemeldet werden.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann-Mock |