Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Produkt 01.01.09 Personal- und Organisationsmanagement (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
Vorlage
212/2019
Aktenzeichen
FB 1.2 Sch
Art
Dringlichkeitsvorlage

 

Sachverhalt:

 

Bei der Haushaltsstelle 01.01.09.543160- Sachverständigen- Gerichts und ähnliche Kosten besteht ein Haushaltsansatz in Höhe von 6.000 €.

 

Die veranschlagten Mittel sind nicht ausreichend. Durch die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes im laufenden Jahr für mehrere Fälle sind die Kosten für Sachverständige, Gerichts- oder ähnliche Kosten erheblich höher zu kalkulieren als bisher geplant.

 

Die eingegangenen Rechnungen für das erste Halbjahr 2019 sind bereits beglichen worden.

Verwaltungsseitig wurden hierfür durch die Kämmerin bereits überplanmäßige Mittel in Höhe von 16.648,69 € bereitgestellt

Mit Eingang der nunmehr vorliegenden Rechnungen für das dritte Quartal 2019 (16.803,00) wird die Erheblichkeitsgrenze nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm überschritten. Weitere Haushaltsmittel sind daher im Wege einer Ratsentscheidung bereitzustellen.

 

Aufgrund der laufenden Verfahren ist die weitere Inanspruchnahme des Rechtsbeistandes erforderlich und vertraglich vereinbart. Dadurch sind am Ende des 4. Quartals 2019 weitere Rechnungen zu erwarten. Die Verwaltung geht von einem weiteren überplanmäßigen Gesamtbedarf  in Höhe von 50.000 € aus.

Da die Rechnungen des Rechtsbeistandes für das 3. Quartal bereits vorliegen, kann die nächste planmäßige Sitzung des Rates der Stadt Schwelm am 28.11.2019 oder die nächste planmäßige Sitzung des Hauptausschusses am 14.11.2019 nicht abgewartet werden. Somit ist eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch die Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und einem weiteren Ratsmitglied erforderlich.

 


Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und ein weiteres Ratsmitglied:

 

Bei der Haushaltsstelle 01.01.09.543160 Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten werden weitere überplanmäßige Aufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 50.000 € bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt über Mehrerträge/-einzahlungen bei der Haushaltsstelle 01.01.15.459100 Andere sonstige Erträge.

 

Wegen der Dringlichkeit der Begleichung der Rechnungen gilt dieser Beschluss zur Mittelbereitstellung als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

Datum: 22.10.2019

 

Die Bürgermeisterin                                                                      Ratsmitglied

In Vertretung

 

gez. Schweinsberg                                                            gez. Brigitta Gießwein

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die von der Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied am 22.10.2019 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelbereitstellung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

50.000 €

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

Deckungsvorschlag:

Mehrerträge/-einzahlungen  bei der Haushaltsstelle 01.01.15.459100 Andere sonstige Erträge

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg