Sachverhalt:
Bei der Haushaltsstelle 01.01.09.543160-
Sachverständigen- Gerichts und ähnliche Kosten besteht ein Haushaltsansatz in
Höhe von 6.000 €.
Die veranschlagten Mittel sind nicht
ausreichend. Durch die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes im laufenden Jahr
für mehrere Fälle sind die Kosten für Sachverständige, Gerichts- oder ähnliche
Kosten erheblich höher zu kalkulieren als bisher geplant.
Die eingegangenen Rechnungen für das erste
Halbjahr 2019 sind bereits beglichen worden.
Verwaltungsseitig wurden hierfür durch die
Kämmerin bereits überplanmäßige Mittel in Höhe von 16.648,69 € bereitgestellt
Mit Eingang der nunmehr vorliegenden Rechnungen
für das dritte Quartal 2019 (16.803,00) wird die Erheblichkeitsgrenze nach § 9
der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm überschritten. Weitere Haushaltsmittel
sind daher im Wege einer Ratsentscheidung bereitzustellen.
Aufgrund der laufenden Verfahren ist die
weitere Inanspruchnahme des Rechtsbeistandes erforderlich und vertraglich
vereinbart. Dadurch sind am Ende des 4. Quartals 2019 weitere Rechnungen zu
erwarten. Die Verwaltung geht von einem weiteren überplanmäßigen Gesamtbedarf in Höhe von 50.000 € aus.
Da die Rechnungen des Rechtsbeistandes für
das 3. Quartal bereits vorliegen, kann die nächste planmäßige Sitzung des Rates
der Stadt Schwelm am 28.11.2019 oder die nächste planmäßige Sitzung des
Hauptausschusses am 14.11.2019 nicht abgewartet werden. Somit ist eine
Dringlichkeitsentscheidung
gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW durch
die Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und einem weiteren Ratsmitglied
erforderlich.
Beschlussvorschlag
für die Bürgermeisterin oder Vertreter im Amt und ein weiteres Ratsmitglied:
Bei der Haushaltsstelle 01.01.09.543160
Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten werden weitere überplanmäßige
Aufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 50.000 € bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt über
Mehrerträge/-einzahlungen bei der Haushaltsstelle 01.01.15.459100 Andere
sonstige Erträge.
Wegen der Dringlichkeit der Begleichung der
Rechnungen gilt dieser Beschluss zur Mittelbereitstellung als
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Datum: 22.10.2019
Die Bürgermeisterin Ratsmitglied
In Vertretung
gez. Schweinsberg gez. Brigitta Gießwein
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat genehmigt die von der Bürgermeisterin
oder Vertreter im Amt und einem Ratsmitglied am 22.10.2019 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung zur Mittelbereitstellung gem. § 60
Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. |
Bezeichnung
|
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
Investiv |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 50.000 € |
Folgekosten |
Im Etat enthalten: |
ja |
|
nein |
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Deckungsvorschlag:
Mehrerträge/-einzahlungen bei der Haushaltsstelle 01.01.15.459100
Andere sonstige Erträge
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |