Sachverhalt:
Der Entwurf der
Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des Haushaltsplanes
2020 mit Anlagen wurde von der Kämmerin
am 16.08.2019 aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt. Er wurde am 26.09.2019 in den Rat eingebracht.
Der Entwurf sah
einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 87.175.150 € sowie einen
Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 87.142.626 € vor.
Das Jahresergebnis
des Ergebnisplanes belief sich somit für 2020 auf 32.524
€.
Durch Veränderungen
aufgrund der 1. und 2. Änderungsliste erhöhte
sich der Saldo des Ergebnisplanes auf
219.172 €.
Basierend auf diesem
Stand enthält diese Sitzungsvorlage als Anlage 1 die Haushaltssatzung
und als Anlage 2 den Entwurf der
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes (mit der Fortschreibung
des Personalwirtschaftskonzeptes).
In der
Haushaltssatzung sind folgende Steuersätze für 2020 aufgeführt:
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) 220
v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 742
v.H.
Gewerbesteuer auf 495
v.H.
Für die Folgejahre
entsprechen die Steuersätze den bisher bekannten Werten.
Bezüglich der
Erläuterungen zu einzelnen Haushaltspositionen wird auf die bisher erstellten
Sitzungsvorlagen verwiesen. Der Stellenplan ist, nach Beratung im
Hauptausschuss am 14.11.2019, als Anlage 3 beigefügt.
Die
Bürgermeisterin
In
Vertretung
gez.
Schweinsberg
Beschlussvorschlag:
1. Der Stellenplan 2020 wird
beschlossen.
2. Der Haushaltssanierungsplan 2020 mit
Fortschreibung des
Personalwirtschaftskonzeptes
wird beschlossen.
Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der
Haushaltsausgleich ab dem
Jahr 2016 wieder
hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan
enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung
des
Haushaltsplanes
umzusetzen.
3. Für das Haushaltsjahr
2020 wird folgende Haushaltssatzung
erlassen:
(siehe Anlage)
4. Die TBS werden
beauftragt, die im Haushaltsplan der Stadt Schwelm
veranschlagten technischen
Maßnahmen und Dienstleistungen im Rahmen der
ausgewiesenen Mittel
nach den Regeln der Unternehmenssatzung
durchzuführen.