Betreff
Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
208/2019
Aktenzeichen
3 Bc
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 29.11.2018 eine Satzung über die

Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2019 erlassen.

Darin wurde der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 65 Mio. € festgesetzt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 03.12.2018 wurde mitgeteilt, dass  die o.g. Satzung zur Kenntnis genommen wurde.

               

Zum 21.10.2019 hat die Stadt Schwelm Liquiditätskredite in Höhe von rd. 49 Mio. € aufgenommen. 

Die Jahresplanung 2020 ergibt stellenweise einen Kreditbedarf bis zu 62 Mio. €.

 

Um auch Schwankungen abfangen zu können, wird vorgeschlagen,

 

den Höchstbetrag der allgemeinen Liquiditätskredite für 2020 auf               64.000.000 €    

festzusetzen.

Darüber hinaus wird ein Teilbetrag in Höhe von                                                              705.050 €

für das Programm „Gute Schule 2020“ veranschlagt.

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite (insg. gerundet) wird auf    64.700.000 € festgesetzt.

 

Nach der Jahresplanung erweist sich dieser Betrag als ausreichend. Dies bedeutet, dass der Höchstbetrag der allgemeinen Liquiditätskredite um eine weitere Million gesenkt werden kann.

 

Der Höchstbetrag stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden Liquiditätskredite dar.

Die tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen Mittelzu- und abfluss.

Zinsen fallen nur für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.

 

Damit die Stadt Schwelm  zum 01.01.2020 über eine genehmigte Kreditlinie verfügt, sollte die Liquiditätssicherung erneut vom allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt werden. Dies ist durch Erlass der separaten Satzung zur Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2020 möglich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2020 zu beschließen.

 

Die Satzung  ist im Hinblick auf die  §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Sitzungsvorlage 208/2019 beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2020 wird beschlossen.

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg