Sachverhalt:
Der Rat
der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 29.11.2018 eine Satzung über die
Festsetzung
des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr
2019 erlassen.
Darin
wurde der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung auf 65 Mio. €
festgesetzt. Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 03.12.2018 wurde
mitgeteilt, dass die o.g. Satzung zur
Kenntnis genommen wurde.
Zum
21.10.2019 hat die Stadt Schwelm Liquiditätskredite in Höhe von rd. 49 Mio. €
aufgenommen.
Die
Jahresplanung 2020 ergibt stellenweise einen Kreditbedarf bis zu 62 Mio. €.
Um auch
Schwankungen abfangen zu können, wird vorgeschlagen,
den
Höchstbetrag der allgemeinen Liquiditätskredite für 2020 auf 64.000.000 €
festzusetzen.
Darüber hinaus wird ein Teilbetrag in Höhe von 705.050
€
für das
Programm „Gute Schule 2020“ veranschlagt.
Der Höchstbetrag
der Liquiditätskredite (insg. gerundet) wird auf 64.700.000 € festgesetzt.
Nach der
Jahresplanung erweist sich dieser Betrag als ausreichend. Dies bedeutet, dass
der Höchstbetrag der allgemeinen Liquiditätskredite um eine weitere Million gesenkt
werden kann.
Der
Höchstbetrag stellt hierbei die Obergrenze der aufzunehmenden
Liquiditätskredite dar.
Die
tatsächliche Inanspruchnahme der Kreditmittel ist abhängig vom jeweiligen
Mittelzu- und abfluss.
Zinsen
fallen nur für die tatsächlich aufgenommenen Liquiditätskredite an.
Damit
die Stadt Schwelm zum 01.01.2020 über
eine genehmigte Kreditlinie verfügt, sollte die Liquiditätssicherung erneut vom
allgemeinen Genehmigungsverfahren abgekoppelt
werden. Dies ist durch Erlass der separaten Satzung zur Festsetzung des
Höchstbetrages der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2020 möglich.
Die
Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Schwelm
über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung
für das Haushaltsjahr 2020 zu beschließen.
Die
Satzung ist im Hinblick auf die §§ 78 Abs. 2 Nr. 3 und 80 Abs. 5 Satz 1 GO NW
der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, bevor sie bekannt gemacht wird.
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 1
der Sitzungsvorlage 208/2019 beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages
der Kredite zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2020 wird
beschlossen.
|
Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |