Betreff
Abberufung von Schriftführerinnen für den Hauptausschuss
Vorlage
200/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat der Hauptausschuss für die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse Schriftführer zu bestellen bzw. abzuberufen.

 

Aufgrund personeller Veränderung schlägt die Verwaltung vor, die bisher bestellten Schriftführerinnen, Frau Anja Riemann und Frau Edeltraud Söhner abzuberufen


Beschlussvorschlag:

 

Frau Anja Riemann und Frau Edeltraud Söhner werden als Schriftführerinnen für den Hauptausschuss abberufen.

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg