Betreff
Abberufung von Schriftführerinnen für den Hauptausschuss
Vorlage
200/2019
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Nach § 52 Abs. 1 in
Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat der Hauptausschuss für
die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse
Schriftführer zu bestellen bzw. abzuberufen.
Aufgrund personeller Veränderung schlägt die Verwaltung vor, die bisher bestellten Schriftführerinnen, Frau Anja Riemann und Frau Edeltraud Söhner abzuberufen
Beschlussvorschlag:
Frau Anja Riemann
und Frau Edeltraud Söhner werden als Schriftführerinnen für den Hauptausschuss
abberufen.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |