Sachverhalt:
Nach § 52 Abs. 1 in
Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat der Rat für die
aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse
Schriftführer*innen zu bestellen bzw. abzuberufen.
Aufgrund personeller
Veränderung schlägt die Verwaltung vor, die bisher bestellten
Schriftführerinnen, Frau Nicole Gräfe, Frau Anja Riemann und Frau Edeltraud
Söhner abzuberufen und
Frau Heidi Graeve
zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Frau Nicole Gräfe,
Frau Anja Riemann und Frau Edeltraud Söhner werden als Schriftführerinnen für
den Rat abberufen und Frau Heidi Graeve wird zur Schriftführerin für den Rat
bestellt.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |