Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Produkt 12.01.01 Gemeindestraßen, -wege, -plätze
Vorlage
198/2019
Aktenzeichen
FB 6.1 / Le
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt: 

Die Verwaltung hat die parlamentarischen Gremien über das Vorhaben laufend informiert. So hat der Rat die Verwaltung in seiner Sitzung am 27.09.2018 beauftragt, die weiteren Vertrags- und Planungsschritte, einzuleiten und die finanziellen Auswirkungen im Etat 2019 ff. abzubilden (Vorlage Nr. 113/2018). Dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung wurde zuletzt in seiner Sitzung am 14.05.2019 ein Sachstandsbericht gegeben (Vorlage Nr. 077/2019).

Das Vorhaben ist gemeinsam mit der Stadt Gevelsberg bei der Bezirksregierung Arnsberg für eine Förderung aus dem Programm „Nahmobilität“ angemeldet worden.

Der Zuwendungsantrag ist gestellt und nach dem Einplanungsgespräch der Bezirksregierung Arnsberg mit dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.09.2019 ist festzustellen, dass die Maßnahme eine hohe Förderpriorität erhalten hat. Die Verwaltung geht von einer Fördermittelbereitstellung ab 2020 aus.

Die Zulassung des vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginns erlaubt beiden Städten das zügige Vorantreiben des Vorhabens.

 

Die Entwurfsplanung ist fertiggestellt und die Ausführungsplanung ist in Auftrag gegeben. Zu den technischen Erfordernissen der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel hier noch einige Ausführungen:

 

Der Geh- und Radweg unter dem Karst /von Ruhr zur Wupper verläuft auch durch den 742 m langen stillgelegten Schwelmer Tunnel, dem nördlich und südlich jeweils Geländeeinschnitte vorgelagert sind. Diese mehrere hundert Meter langen Geländeeinschnitte sind bis zu 25 m tief in den verkarsteten „Schwelmer Massenkalk“ eingegraben. Die Felswände sind ungesichert und ragen auf beiden Seiten neben dem zukünftigen Geh- und Radweg senkrecht auf.

Bereits in der Entwurfsplanung und in der Kostenschätzung sind umfangreiche Sicherungsmaßnahmen für die Felswände vorgesehen. Im Rahmen der anstehenden und an ein Ingenieurbüro in Auftrag gegebenen Ausführungsplanung sind detaillierte felsgeologische Untersuchungen der Steilwände erforderlich. Für die Untersuchung der Felsgeologie ist jedoch eine zeitnahe, um nicht zu sagen, unmittelbare, Beräumung der Felswände (Entfernung des Bewuchses und der losen verwitterten Felsbereiche) erforderlich. Das Beräumen  ist zum jetzigen Zeitpunkt und vorbereitend für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses (LV) erforderlich und hat außerdem den Vorteil, dass so  die sach- und fachgerechte Erstellung des LV, mit einigermaßen der Realität entsprechenden Massen,  gewährleistet ist.

Für die geplanten Arbeiten ist der etwa einwöchige Einsatz eines sogenannten Longfrontbaggers mit einer entsprechenden bis zu 25m hohen Reichweite erforderlich. Dieser ist in der Lage die Felswände nach Anweisung des Felsgutachters  und zu einem vertretbaren finanziellen und zeitlichen Aufwand zu beräumen. 

 

 

 


Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin und ein weiteres Ratsmitglied:

Bei der Haushaltsstelle 12.01.01/0295.785210    - Ausbau Radweg "Unter dem Karst" (von Ruhr zur Wupper) werden überplanmäßige Mittel von 28.000 € bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 12.01.01/0289.785210 „Fahrbahnoberbau u. Radwegmarkierungen Kreuzung Barmer Straße/Hauptstraße“.

Wegen der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme soll die Mittelbereitstellung im Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW herbeigeführt werden.

 

Datum: 14.10.2019

 

Die Bürgermeisterin                                                     Ratsmitglied     

i.V.

 

gez                                                                                       gez.

________________________                              ________________________

Ralf Schweinsberg                                                         Brigitta Gießwein           

 

Beschlussvorschlag für den RAT:

Der Rat genehmigt die in Vertretung vom 1. Beigeordneten und einem Ratsmitglied am 14.10.2019 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 28.000 € bei der Haushaltsstelle 12.01.01/0295.785210 - Ausbau Radweg "Unter dem Karst" /von Ruhr zur Wupper

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

12.01.01/

0295.785210     

Bezeichnung

    Ausbau Radweg "Unter dem Karst" (von Ruhr zur Wupper) 

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

InvestivX

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

28.000

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

X

 

Deckungsvorschlag:

 

Minderauszahlungen bei 12.01.01/0289.785210 „Fahrbahnoberbau u. Radwegmarkierungen Kreuzung Barmer Straße/Hauptstraße.

 

 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

i.V.

Schweinsberg