Sachverhalt:
Die Verwaltung hat die parlamentarischen Gremien über das
Vorhaben laufend informiert. So hat der Rat die Verwaltung in seiner Sitzung am
27.09.2018 beauftragt, die weiteren Vertrags- und Planungsschritte, einzuleiten
und die finanziellen Auswirkungen im Etat 2019 ff. abzubilden (Vorlage Nr.
113/2018). Dem Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung wurde zuletzt in
seiner Sitzung am 14.05.2019 ein Sachstandsbericht gegeben (Vorlage Nr.
077/2019).
Das Vorhaben ist gemeinsam mit der Stadt Gevelsberg bei der
Bezirksregierung Arnsberg für eine Förderung aus dem Programm „Nahmobilität“
angemeldet worden.
Der Zuwendungsantrag ist gestellt und nach dem
Einplanungsgespräch der Bezirksregierung Arnsberg mit dem Ministerium für
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 10.09.2019 ist festzustellen, dass
die Maßnahme eine hohe Förderpriorität erhalten hat. Die Verwaltung geht von
einer Fördermittelbereitstellung ab 2020 aus.
Die Zulassung des vorzeitigen förderunschädlichen
Maßnahmenbeginns erlaubt beiden Städten das zügige Vorantreiben des Vorhabens.
Die Entwurfsplanung ist fertiggestellt und die
Ausführungsplanung ist in Auftrag gegeben. Zu den technischen Erfordernissen
der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel hier noch einige Ausführungen:
Der Geh- und Radweg unter dem Karst /von Ruhr zur Wupper verläuft auch
durch den 742 m langen stillgelegten Schwelmer Tunnel, dem nördlich und südlich
jeweils Geländeeinschnitte vorgelagert sind. Diese mehrere hundert Meter langen
Geländeeinschnitte sind bis zu 25 m tief in den verkarsteten „Schwelmer
Massenkalk“ eingegraben. Die Felswände sind ungesichert und ragen auf beiden
Seiten neben dem zukünftigen Geh- und Radweg senkrecht auf.
Bereits in der Entwurfsplanung und in der Kostenschätzung sind
umfangreiche Sicherungsmaßnahmen für die Felswände vorgesehen. Im Rahmen der
anstehenden und an ein Ingenieurbüro in Auftrag gegebenen Ausführungsplanung
sind detaillierte felsgeologische Untersuchungen der Steilwände erforderlich.
Für die Untersuchung der Felsgeologie ist jedoch eine zeitnahe, um nicht zu
sagen, unmittelbare, Beräumung der Felswände (Entfernung des Bewuchses und der
losen verwitterten Felsbereiche) erforderlich. Das Beräumen ist zum jetzigen Zeitpunkt und vorbereitend
für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses (LV) erforderlich und hat
außerdem den Vorteil, dass so die sach-
und fachgerechte Erstellung des LV, mit einigermaßen der Realität
entsprechenden Massen, gewährleistet
ist.
Für die geplanten Arbeiten ist der etwa einwöchige Einsatz eines
sogenannten Longfrontbaggers mit einer entsprechenden bis zu 25m hohen
Reichweite erforderlich. Dieser ist in der Lage die Felswände nach Anweisung
des Felsgutachters und zu einem
vertretbaren finanziellen und zeitlichen Aufwand zu beräumen.
Beschlussvorschlag für die Bürgermeisterin und ein
weiteres Ratsmitglied:
Bei
der Haushaltsstelle 12.01.01/0295.785210
- Ausbau Radweg "Unter dem Karst" (von Ruhr zur Wupper) werden
überplanmäßige Mittel von 28.000 € bereitgestellt.
Die
Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle
12.01.01/0289.785210 „Fahrbahnoberbau u. Radwegmarkierungen Kreuzung Barmer
Straße/Hauptstraße“.
Wegen
der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme soll die Mittelbereitstellung im
Wege einer Entscheidung nach § 60 Abs. 2 GO NRW herbeigeführt werden.
Datum:
14.10.2019
Die
Bürgermeisterin Ratsmitglied
i.V.
gez gez.
________________________ ________________________
Ralf
Schweinsberg Brigitta
Gießwein
Beschlussvorschlag für den RAT:
Der
Rat genehmigt die in Vertretung vom 1. Beigeordneten und einem Ratsmitglied am
14.10.2019 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung von
überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 28.000 € bei der Haushaltsstelle
12.01.01/0295.785210 - Ausbau Radweg "Unter dem Karst" /von Ruhr zur
Wupper
Finanzielle Auswirkungen:
Produkt Nr. 12.01.01/ 0295.785210 |
Bezeichnung
Ausbau Radweg "Unter dem Karst" (von Ruhr zur Wupper) |
Aufwand |
Ertrag |
Einmalig |
Wiederkehrend |
InvestivX |
Konsumtiv |
Bedarf i. Haushaltsjahr 28.000 |
Folgekosten |
Im Etat
enthalten: |
ja |
|
nein |
X |
Deckungsvorschlag:
Minderauszahlungen
bei 12.01.01/0289.785210 „Fahrbahnoberbau u. Radwegmarkierungen Kreuzung Barmer
Straße/Hauptstraße.
|
Die Bürgermeisterin
i.V. Schweinsberg |