Betreff
Erneuerung Technik Hallenbad (Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW
Vorlage
175/2007
Aktenzeichen
GM St
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Erneuerung des Schaltschranks im Hallenbad wurde bei der Haushaltsstelle 5700.962000 ein Betrag in Höhe von 120.000,00 € in Ansatz gebracht.

Vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Bäderuntersuchung wurde die Haushaltsstelle mit einem Sperrvermerk des Hauptausschusses versehen.

 

Hinsichtlich des Zustandes des Schaltschranks liegen zwei unterschiedliche Stellungnahmen von Fachfirmen vor, sodass aus Sicht des Gebäudemanagements die Beauftragung eines Sachverständigen notwendig war.

 

Die Beauftragung eines bestellten und eidesstattlichen Sachverständigen erfolgte Mitte August 2007. Im Auftragsschreiben wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Bäderuntersuchung darauf hingewiesen, dass u.a. alternative Lösungen für einen möglicherweise temporären Betrieb aufzuzeigen sind. Mit Datum vom 30.08.2007 wurde dem Gebäudemanagement die gutachterliche Stellungnahme vorgelegt.

 

Das vorliegende Gutachten hat zum Ergebnis, dass der Schaltschrank nach Durchführung der genannten Arbeiten und regelmäßiger Wartungen durchaus noch

10 Jahre betrieben werden kann. Insgesamt entstehen – einschließlich notwendiger technischer Einweisungen der zuständigen Mitarbeiter –  Kosten in Höhe von rd. 20.000,00 €. In diese Kosten enthalten ist u.a. auch eine Wartung der gesamten elektrischen Anlage des Hallenbades gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (BGV A3).

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt über 20.000,00 € erfolgt durch die Finanzmittel der Sportpauschale. Die Sportpauschale war u.a. in Höhe von 108.750,00 € für die Erneuerung des Schaltschranks – Haushaltsstelle 5700.962000 – vorgesehen. Dieser Ansatz wird nun nicht mehr benötigt.

 

Damit mit der Maßnahme begonnen werden kann, ist es erforderlich, den Sperrvermerk aufzuheben und im Verwaltungshaushalt die hierfür erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 20.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Durch eine Zuführung der Sportpauschale an den Verwaltungshaushalt in Höhe dieses Betrages ist die Deckung gewährleistet.

 

Eine Reparatur des Schaltschranks muss schnellstmöglich erfolgen, sodass die planmäßige Sitzung des Rates nicht abgewartet werden kann.

 

Die Vorlage wird dem Sportausschuss in seiner Sitzung am 13.11.2007 nachträglich zur Kenntnis gegeben.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der bei der Haushaltsstelle 5700.962000 – Erneuerung Technik Hallenbad – bestehende Sperrvermerk wird aufgehoben.

 

Im Verwaltungshaushalt wird für die Reparatur des Schaltschranks Hallenbad eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.000,00 € bewilligt. Die Deckung erfolgt durch eine Zuführung an den Verwaltungshaushalt aus der Sportpauschale.

 

Wegen der Eilbedürftigkeit der durchzuführenden Arbeiten gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die am 29.10.2007 vom Hauptausschuss getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW zur Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Verwaltungshaushalt in Höhe von 20.000,00 € für die Reparatur des Schaltschranks im Hallenbad.