Betreff
a) Jahresabschluss 2018 der Technischen Betriebe Schwelm AöR (nur Verwaltungsrat)
b) Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Finanzausschuss und Rat)
Vorlage
146/2019/1
Aktenzeichen
JA 2018
Art
Beschlussvorlage der TBS
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Vorstand legt den als Anlage beigefügten Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31. Dezember 2018 der Technischen Betriebe der Stadt Schwelm AöR vor.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, vertreten durch Frau Büchtmann, wird in der Sitzung die Inhalte und Ergebnisse der abgeschlossenen Prüfung darstellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den TBS AöR für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hat zu keinen Einwänden der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geführt.

 

Der Jahresüberschuss beträgt 1.805.352,83 Euro.

 

Gemäß § 10 KUV sollen „für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Kommunalunternehmens und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen (...) aus dem Jahresgewinn Rücklagen gebildet werden. Bei umfangreichen Investitionen kann neben die Eigenfinanzierung die Finanzierung aus Krediten treten. Eigenkapital und Fremdkapital sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.“ Nach § 14 KUV soll „neben angemessenen Rücklagen nach § 10 mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals“ erfolgen.

 

Dieser rechtliche Hintergrund bedeutet die Thesaurierung eines nicht unerheblichen Anteils des Jahresüberschusses.

 

Ungeachtet dessen wurde in der Vergangenheit aufgrund der Haushaltslage regelmäßig das gesamte Jahresergebnis bzw. der überwiegende Teil an die Stadt Schwelm ausgeschüttet. Aufgrund der sehr guten Jahresergebnisse konnte in 2016 und 2017 die Gewinnrücklage über den Pflichtanteil hinaus erhöht werden.

Gemäß Vorlage 090/2018/1 erfolgte eine Erhöhung der Zuführung zur Rücklage aus dem Ergebnis 2017 mit dem Ziel, künftig mögliche finanzielle Engpässe abzumildern.

 

Der Haushaltsplan 2019 der Stadt Schwelm sieht eine Ausschüttung der TBS in Höhe von 2.146.250 Euro vor, bei der eine Rücklagenentnahme eingeplant ist. Die Entnahme aus der Gewinnrücklage ist in Höhe von 340.897,17 € erforderlich, um den Planansatz zu erreichen. Der Vorstand schlägt eine Ausschüttung der Gewinnrücklage in entsprechender Höhe vor.

 

Nachfolgende Darstellung stellt die Ausschüttung im Vergleich zum Jahresergebnis seit AöR-Gründung dar.

 

Jahr

Jahresergebnis

Ausschüttung

Veränderung Rücklage

Bemerkung

2004

832.409,75 €

832.409,75 €

               -  

 

2005

890.272,80 €

770.000,00 €

  120.272,80 €

 

2006

1.016.234,20 €

1.016.234,20 €

               -  

 

2007

1.354.027,09 €

1.090.000,00 €

  264.027,09 €

 

2008

1.154.592,18 €

950.000,00 €

  204.592,18 €

 

2009

1.333.010,73 €

1.133.010,73 €

  200.000,00 €

 

2010

1.132.361,32 €

1.100.000,00 €

    32.361,32 €

 

2011

1.130.949,20 €

1.100.000,00 €

    30.949,20 €

 

2012

1.120.500,09 €

1.120.500,09 €

               -  

 

2013

1.169.941,28 €

1.169.941,28 €

               -  

 

2014

1.353.035,41 €

1.353.035,41 €

               -  

 

2015

1.368.933,87 €

1.407.100,00 €

-38.166,13 €

 

2016

1.776.871,08 €

1.418.800,00 €

358.071,08 €

206.391 € Pflichtanteil

2017

1.795.094,83 €

1.486.250,00 €

558.844,83 €

Erhöhung Pflichtanteil um 83.466 €

2018

1.805.352,83 €

2.146.250,00 €

-340.897,17 €

 

Summe

19.233.586,66 €

17.843.531,46 €

1.306.589,20 €

 

 

 


Bei der ursprünglichen Vorlage wurde die Beratungsfolge nicht korrekt berücksichtigt. Diese Ergänzungsvorlage dient dem weiteren Durchlauf durch die Beratungsgremien, nachdem im Verwaltungsrat vom 24.09.2019 die Entscheidung zu a) (einstimmig) getroffen wurde.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2018 der TBS AöR wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresgewinn beläuft sich auf 1.805.352,83 Euro.

2.         Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Der Jahresgewinn wird in voller Höhe an die Stadt Schwelm ausgeschüttet.

 

3.         Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Dem Vorstand wird die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2018 erteilt.

4.         Beschlussfassung über die Ausschüttung der Gewinnrücklage
Ein Betrag in Höhe von 340.897,17 Euro wird aus der Gewinnrücklage an die Stadt Schwelm ausgeschüttet.

 

 

Die Beschlüsse zu 2. und 4. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

 

Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss (zu b):

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

 

Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.

 

 

 


 

 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke