Betreff
Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Wahrnehmung der datenverarbeitungs-technischen Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung
Vorlage
188/2019
Aktenzeichen
FB 1.1./ Ti
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die zwischen der Stadt und dem Kreis seit dem 1.1.2017 bestehende öffentlich-rechtliche Vereinba­rung über die Wahrnehmung der datenverarbeitungs­technischen Abwicklung der Sozialhilfebear­beitung musste aufgrund der Vorschriften zur DSGVO überarbeitet und angepasst werden. Insbesondere im Bereich des § 6 zum Datenschutz waren umfangreiche Ergänzungen notwendig. (s. Anlage 1 und 1a zu § 6 des Vertrages) Für den Bereich der Auftragsverarbeitung nach dem Asylbewerber­leistungsgesetzes wurde der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung erstellt und durch den Datenschutzbeauftragten freigegeben.

Da sich inzwischen weitere Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis der Vereinbarung angeschlossen haben, erfolgt die Verteilung der Personalkostenerstattung für den Systemadministrator zukünftig nach dem Einwohnerschlüssel. Durch die größere Anzahl der Teilnehmer ergibt sich für Schwelm eine Einsparung von ca. 40 %.

Außerdem wurde § 12 IV neu eingefügt. Dort ist geregelt, dass die bisherige Vereinbarung durch die vorliegende neu geändert wird.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem
Ennepe-Ruhr-Kreis über die Wahrnehmung der datenverarbeitungstechnischen
Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung entsprechend der Anlage 1 zur Vorlage
188/2019 zu ändern.

 


 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg