Sachverhalt:
Die zwischen der Stadt und dem Kreis seit dem 1.1.2017
bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der datenverarbeitungstechnischen
Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung musste aufgrund der Vorschriften zur
DSGVO überarbeitet und angepasst werden. Insbesondere im Bereich des § 6 zum
Datenschutz waren umfangreiche Ergänzungen notwendig. (s. Anlage 1 und 1a zu §
6 des Vertrages) Für den Bereich der Auftragsverarbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes
wurde der Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung erstellt und durch den
Datenschutzbeauftragten freigegeben.
Da sich inzwischen weitere Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis der Vereinbarung
angeschlossen haben, erfolgt die Verteilung der Personalkostenerstattung für
den Systemadministrator zukünftig nach dem Einwohnerschlüssel. Durch die
größere Anzahl der Teilnehmer ergibt sich für Schwelm eine Einsparung von ca. 40
%.
Außerdem wurde § 12 IV neu eingefügt. Dort ist geregelt, dass die bisherige
Vereinbarung durch die vorliegende neu geändert wird.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
die öffentlich rechtliche Vereinbarung mit dem
Ennepe-Ruhr-Kreis über die Wahrnehmung der
datenverarbeitungstechnischen
Abwicklung der Sozialhilfebearbeitung
entsprechend der Anlage 1 zur Vorlage
188/2019 zu ändern.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |