Sachverhalt:
Seit 1998 ist die Aufstellung und
Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes gesetzliche Pflicht für jede
Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen. Dieser soll sowohl das Schutzziel
als auch die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen definieren.
Die letzte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Schwelm nach
FSHG wurde am 20.06.2013 durch den Rat der Stadt Schwelm genehmigt. Zum
01.01.2016 trat das BHKG in Kraft, so dass formell betrachtet nunmehr eine
Neuerstellung des Brandschutzbedarfsplans nach BHKG erforderlich wird und nicht
wie bisher eine Fortschreibung. Mit Inkrafttreten des BHKG haben sich die
Bewertungskriterien zum Teil erheblich verändert. Konkretisiert wurden diese
teilweise aber erst erheblich später, wodurch die Stadt Schwelm den Auftrag zur
Erstellung einer Neuerstellung des Brandschutzbedarfsplans erst Ende 2018
erteilen konnte.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Sitzungsvorlage liegt ein durch die Projektgruppe abgestimmter Entwurf des
Brandschutzbedarfsplans vor, an dem noch kleinere redaktionelle Änderungen
vorzunehmen sind. Diesen Entwurf wird der Gutachter in der Sitzung des
Hauptausschusses am 10.10.2019 präsentieren und erläutern. Im Anschluss daran
wird der Entwurf zeitnah zur Verfügung gestellt.
Wie bereits mit der Sitzungsvorlage144/2019
mitgeteilt, kann im Ergebnis festgestellt werden, dass die Freiwillige
Feuerwehr Schwelm weiterhin als leistungsfähig bezeichnet werden darf. In
Teilbereichen sind jedoch Maßnahmen erforderlich, insbesondere im Bereich des
Personals sowie der Gebäude. Der Funktionsbesetzungsplan ist zu überarbeiten,
da der Entwurf eine Stellenmehrung vorsieht. Bezüglich der Gebäude ergibt sich
an allen Standorten Handlungsbedarf. Die bereits dargestellten Kernaussagen
hierzu gelten unverändert.
Die Zusammenfassung
(Abschnitt 7) wird nach der interfraktionellen Sitzung erstellt.
Bezüglich des Fahrzeug-Soll-Konzeptes ist zu ergänzen, dass sieben altersbedingte
Ersatzbeschaffungen notwendig erscheinen, davon fünf Großfahrzeuge. Vier davon
sind bereits in der Planung bzw. Umsetzung. Ein weiteres Fahrzeug wird ggf.
über eine Zuweisung des Bundes ersetzt.
Erwähnt werden sollte in diesem Zusammenhang auch, dass das Gutachten
zur Förderung des Ehrenamtes bzw. zur Motivation empfiehlt, eines der
ausgemusterten Löschfahrzeuge als Übungsfahrzeug für die Jugendfeuerwehr zur
Verfügung zu stellen. Dies hat sich bei anderen Feuerwehren bewährt.
Am 31.10.2019 wird es ab 17.00 Uhr in der Feuer- und
Rettungswache im Rahmen einer interfraktionellen Sitzung Gelegenheit geben,
Fragen zu dem Entwurf zu stellen und Anregungen zu geben. Zu diesem Termin, an
dem auch der Gutachter teilnehmen wird, lädt die Verwaltung alle interessierten
Entscheidungsträger herzlich ein.
Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:
Der
Hauptausschuss schlägt dem Rat vor, den Brandschutzbedarfsplan in der noch
vorzulegenden Fassung des Entwurfs zu beschließen, nachdem er in der
interfraktionellen Sitzung am 31.10. beraten und ggf. entsprechend geändert
wurde.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat
beschließt den Brandschutzbedarfsplans in der vorgelegten Fassung des Entwurfs,
der in der interfraktionellen Sitzung am 31.10 beraten und ggf. entsprechend
geändert wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanziellen
Auswirkungen können zurzeit nicht beziffert werden.
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Die Bürgermeisterin
In Vertretung Gez. Schweinsberg |