Betreff
Brandschutzbedarfsplan - Einbringung
Vorlage
144/2019/1
Aktenzeichen
5.12
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Seit 1998 ist die Aufstellung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes gesetzliche Pflicht für jede Stadt und Gemeinde in Nordrhein-Westfalen. Dieser soll sowohl das Schutzziel als auch die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Maßnahmen definieren. Die letzte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Schwelm nach FSHG wurde am 20.06.2013 durch den Rat der Stadt Schwelm genehmigt. Zum 01.01.2016 trat das BHKG in Kraft, so dass formell betrachtet nunmehr eine Neuerstellung des Brandschutzbedarfsplans nach BHKG erforderlich wird und nicht wie bisher eine Fortschreibung. Mit Inkrafttreten des BHKG haben sich die Bewertungskriterien zum Teil erheblich verändert. Konkretisiert wurden diese teilweise aber erst erheblich später, wodurch die Stadt Schwelm den Auftrag zur Erstellung einer Neuerstellung des Brandschutzbedarfsplans erst Ende 2018 erteilen konnte.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage liegt ein durch die Projektgruppe abgestimmter Entwurf des Brandschutzbedarfsplans vor, an dem noch kleinere redaktionelle Änderungen vorzunehmen sind. Diesen Entwurf wird der Gutachter in der Sitzung des Hauptausschusses am 10.10.2019 präsentieren und erläutern. Im Anschluss daran wird der Entwurf zeitnah zur Verfügung gestellt.

Wie bereits mit der Sitzungsvorlage144/2019 mitgeteilt, kann im Ergebnis festgestellt werden, dass die Freiwillige Feuerwehr Schwelm weiterhin als leistungsfähig bezeichnet werden darf. In Teilbereichen sind jedoch Maßnahmen erforderlich, insbesondere im Bereich des Personals sowie der Gebäude. Der Funktionsbesetzungsplan ist zu überarbeiten, da der Entwurf eine Stellenmehrung vorsieht. Bezüglich der Gebäude ergibt sich an allen Standorten Handlungsbedarf. Die bereits dargestellten Kernaussagen hierzu gelten unverändert.

 

 

Die Zusammenfassung (Abschnitt 7) wird nach der interfraktionellen Sitzung erstellt.

 

Bezüglich des Fahrzeug-Soll-Konzeptes ist zu ergänzen, dass sieben altersbedingte Ersatzbeschaffungen notwendig erscheinen, davon fünf Großfahrzeuge. Vier davon sind bereits in der Planung bzw. Umsetzung. Ein weiteres Fahrzeug wird ggf. über eine Zuweisung des Bundes ersetzt.

Erwähnt werden sollte in diesem Zusammenhang auch, dass das Gutachten zur Förderung des Ehrenamtes bzw. zur Motivation empfiehlt, eines der ausgemusterten Löschfahrzeuge als Übungsfahrzeug für die Jugendfeuerwehr zur Verfügung zu stellen. Dies hat sich bei anderen Feuerwehren bewährt.

 

Am 31.10.2019 wird es ab 17.00 Uhr in der Feuer- und Rettungswache im Rahmen einer interfraktionellen Sitzung Gelegenheit geben, Fragen zu dem Entwurf zu stellen und Anregungen zu geben. Zu diesem Termin, an dem auch der Gutachter teilnehmen wird, lädt die Verwaltung alle interessierten Entscheidungsträger herzlich ein.

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss schlägt dem Rat vor, den Brandschutzbedarfsplan in der noch vorzulegenden Fassung des Entwurfs zu beschließen, nachdem er in der interfraktionellen Sitzung am 31.10. beraten und ggf. entsprechend geändert wurde.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat beschließt den Brandschutzbedarfsplans in der vorgelegten Fassung des Entwurfs, der in der interfraktionellen Sitzung am 31.10 beraten und ggf. entsprechend geändert wurde.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanziellen Auswirkungen können zurzeit nicht beziffert werden.

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

 

Gez. Schweinsberg