Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 02.02.2017 wurde im Rahmen der Umsetzung des
Klima-schutzteilkonzeptes u.a. die Umsetzung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen beschlossen.
Um sowohl eine deutliche wirtschaftliche und klimaschutzrelevante
Verbesserung durch die (energetischen Sanierungs-) Maßnahmen zu erreichen, die
der immer stärker werdenden Klimawandelproblematik und den dadurch sich
erhöhten Anforderungen - auch gesetzliche - speziell an die öffentliche Hand
auch gerecht werden, ist eine klare Zielfestsetzung eines zu erreichenden und
umsetzbaren energetischen Standards unabdingbar. Dieser anzustrebende energetische Standard für die
Liegenschaften der Stadt Schwelm in Form einer Gebäudeleitlinie für die
Sanierungsumsetzung wurde bisher nicht definiert. Daher schlägt die Verwaltung
dem Rat der Stadt Schwelm vor, diese mit der Konzepterstellung einer
Gebäudeleitlinie zu beauftragen. Die Definition des (anzustrebenden)
Energiestandards bildet dabei den Kernpunkt
der Gebäudeleitlinie. Um dem Rat der Stadt Schwelm bereits jetzt einen
ersten Überblick möglicher Energiestandards geben zu können, hat sich die
Energieagentur NRW mit Sitz in Wuppertal bereit erklärt, in der Sitzung des
Hauptausschusses am 14.11.2019 einen kurzen Fachvortrag zu halten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes zur
Einführung einer Gebäudeleitlinie für die Liegenschaften der Stadt Schwelm. Das
Konzept ist den zuständigen politischen Gremien im ersten Halbjahr 2020 zur
Entscheidung vorzulegen.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Schweinsberg