Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 02.02.2017 wurde im Rahmen der Umsetzung des
Klima-schutzteilkonzeptes u.a. die Umsetzung von energetischen
Sanierungsma?nahmen beschlossen.
Um sowohl eine deutliche wirtschaftliche und klimaschutzrelevante
Verbesserung durch die (energetischen Sanierungs-) Ma?nahmen zu erreichen, die
der immer st?rker werdenden Klimawandelproblematik und den dadurch sich
erh?hten Anforderungen - auch gesetzliche - speziell an die ?ffentliche Hand
auch gerecht werden, ist eine klare Zielfestsetzung eines zu erreichenden und
umsetzbaren energetischen Standards unabdingbar. Dieser? anzustrebende energetische Standard f?r die
Liegenschaften der Stadt Schwelm in Form einer Geb?udeleitlinie f?r die
Sanierungsumsetzung wurde bisher nicht definiert. Daher schl?gt die Verwaltung
dem Rat der Stadt Schwelm vor, diese mit der Konzepterstellung einer
Geb?udeleitlinie zu beauftragen. Die Definition des (anzustrebenden)
Energiestandards bildet dabei den Kernpunkt?
der Geb?udeleitlinie. Um dem Rat der Stadt Schwelm bereits jetzt einen
ersten ?berblick m?glicher Energiestandards geben zu k?nnen, hat sich die
Energieagentur NRW mit Sitz in Wuppertal bereit erkl?rt, in der Sitzung des
Hauptausschusses am 14.11.2019 einen kurzen Fachvortrag zu halten.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes zur
Einf?hrung einer Geb?udeleitlinie f?r die Liegenschaften der Stadt Schwelm. Das
Konzept ist den zust?ndigen politischen Gremien im ersten Halbjahr 2020 zur
Entscheidung vorzulegen.
Die B?rgermeisterin
?????? In Vertretung
? gez. Schweinsberg
