Sachverhalt:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des Haushaltsplanes
und des Haushaltssanierungsplanes wurde
am 16.08.2019 von der Kämmerin
aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt.
Im Ergebnisplan
sieht der Entwurf für 2020 einen
Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 87.175.150 €, sowie einen Gesamtbetrag der
Aufwendungen in Höhe von 87.142.626 € vor.
Das Jahresergebnis
des Ergebnisplanes beläuft sich für 2020 somit auf + 32.524 €.
Nach § 75 GO NRW
muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn
der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im
Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.
Dies ist im
aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2020 sieht daher in § 4 eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals (wie auch bereits schon in den Jahren
2016 bis 2019) nicht mehr vor.
Dies ergibt sich
auch daraus, dass nach dem
Haushaltssanierungsplan der
Haushaltsausgleich seit dem Jahr 2016 wieder hergestellt ist.
Mit Sitzungsvorlage
132/2019 wurde vorab zur Sitzung des
Hauptausschusses am 12.09.2019 das
„Zahlenwerk“ vorgelegt und zwischenzeitlich wurden auf Basis dieses Zahlenwerks die weiteren
Unterlagen (z.B. Haushaltssatzung, Vorbericht Haushaltssanierungsplan etc.)
erstellt.
Inhaltlich wird
daher zum Zahlenwerk auf die
Ausführungen in der Sitzungsvorlage 132/2019 verwiesen.
Zum
Haushaltssanierungsplan:
Der bisherige
Haushaltssanierungsplan 2019 war
wiederum fortzuschreiben und liegt in der Entwurfsfassung vor.
Der
Haushaltssanierungsplan 2020 enthält weiterhin
28 Maßnahmen. Es haben sich verschiedene Veränderungen zum Vorjahr
ergeben, wodurch einige Anpassungen notwendig geworden sind.
Alle Konsolidierungsmaßnahmen wurden daher
überprüft und inhaltlich an die
Darstellung im Zahlenwerk des Haushaltsplans 2020 angepasst.
Bestandteil des
Haushaltssanierungsplanes ist das Personalwirtschaftskonzept. Das
Personalwirtschaftskonzept der Stadt Schwelm als Fortschreibung für die Jahre
2020– 2023 wird nachgereicht.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des
Haushaltssanierungsplanes wird hiermit
eingebracht. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer
Fassung beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt
werden.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des Haushaltsplanes mit
Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes
wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |