Betreff
Einbringung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes und des Haushaltssanierungsplanes für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
166/2019
Aktenzeichen
3/La
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des Haushaltsplanes und des Haushaltssanierungsplanes   wurde am 16.08.2019  von der  Kämmerin  aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt.

 

Im Ergebnisplan sieht der Entwurf für 2020  einen Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 87.175.150 €, sowie einen Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 87.142.626 € vor.

Das Jahresergebnis des Ergebnisplanes beläuft sich für 2020 somit auf + 32.524 €.

 

Nach § 75 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt.

Dies ist im aktuellen Haushaltsplanentwurf gegeben. 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 sieht daher in § 4 eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals  (wie auch bereits schon in den  Jahren  2016 bis 2019) nicht mehr vor.

Dies ergibt sich auch daraus, dass nach  dem Haushaltssanierungsplan  der Haushaltsausgleich seit dem Jahr 2016 wieder hergestellt ist.

 

Mit Sitzungsvorlage 132/2019 wurde vorab  zur Sitzung des Hauptausschusses  am 12.09.2019 das „Zahlenwerk“ vorgelegt und zwischenzeitlich wurden  auf Basis dieses Zahlenwerks die weiteren Unterlagen (z.B. Haushaltssatzung, Vorbericht Haushaltssanierungsplan  etc.)  erstellt.

Inhaltlich wird daher  zum Zahlenwerk auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage 132/2019 verwiesen.

 

 

 

 

Zum Haushaltssanierungsplan:

 

Der bisherige Haushaltssanierungsplan 2019  war wiederum fortzuschreiben und liegt in der Entwurfsfassung vor.

Der Haushaltssanierungsplan 2020 enthält weiterhin  28 Maßnahmen. Es haben sich verschiedene Veränderungen zum Vorjahr ergeben, wodurch einige Anpassungen notwendig geworden sind.

Alle  Konsolidierungsmaßnahmen wurden daher überprüft und inhaltlich an die  Darstellung im Zahlenwerk des Haushaltsplans 2020 angepasst.

 

Bestandteil des Haushaltssanierungsplanes ist das Personalwirtschaftskonzept. Das Personalwirtschaftskonzept der Stadt Schwelm als Fortschreibung für die Jahre 2020– 2023 wird nachgereicht.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020  einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes  wird hiermit eingebracht. Er ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 in elektronischer Fassung beigefügt. Papierexemplare können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020  einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes  wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg