Betreff
Referentenentwurf zum Gesetz zur frühen Förderung und Bildung von Kindern
Vorlage
162/2019
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Der Referentenentwurf zur Novellierung des Gesetzes zur Förderung und Bildung von Kindern und zur Änderung des Schulgesetzes (bisher kurz KiBiz genannt) ist von der Landesregierung in NRW vorgestellt worden. Mit einer Verabschiedung und dem Inkrafttreten zum KiTa-Jahr 2020/21 ist zu rechnen.

 

An dieser Stelle einige Eckpunkte des Entwurfes:

 

- Ein weiteres beitragsfreies Jahr für Familien (das zweite Jahr vor Schulbeginn) mit einem Finanzausgleich für die Kommunen

-  Eine Anpassung der Betriebskosten zwecks Auskömmlichkeit der Finanzierung für die Träger. Dies beinhaltet möglicherweise gleichzeitig eine finanzielle Mehrbelastung für Träger und Kommunen. Wenn die Kindpauschalen steigen, wird der prozentuale Anteil an der Gesamtförderung auch steigen. Die genauen Auswirkungen sind noch unklar.

- Die finanzielle Unterstützung der Familienzentren soll angehoben werden.

- Die Stellung und Finanzierung der Fachberatungen soll verstärkt werden.

- Der Qualitätsanspruch der Eltern gegenüber den Einrichtungen soll verstärkt werden, indem die Öffnungszeiten flexibilisiert  und die Schließzeiten eingeschränkt werden.

- Leitungen sollen von der Gruppentätigkeit weitergehend freigestellt werden.

- Der Mehrbedarf an Fachkräften soll durch verschiedene Maßnahmen, z.B.  Öffnung für Quereinsteiger,  aufgefangen werden.

 - Die Finanzierungsgarantie des Ausbaus der Betreuungsangebote soll dem steigenden Bedarf gerecht werden.

- Die Angebote der Kindertagespflege sollen durch eine Stärkung (z.B. Verbesserung der Nachbereitungszeitensituation) mehr auf Augenhöhe mit den KiTas agieren.

- Die Betreuungszeiten sollen sowohl bei Tagespflegegruppen als auch bei Großtagespflegestellen weiter flexibilisiert werden und die Anzahl der Parallelverträge erhöht werden.

 

Insgesamt wird sich der verwaltungstechnische Zeitaufwand für die Träger und die Kommunen (Fachberatung, Planung und Elternbeiträge) und der finanzielle Aufwand erhöhen.

Nachzulesen ist der Referentenentwurf unter dem nachfolgend genannten File im Internet. Auf einen Ausdruck der 166 Seiten wird an dieser Stelle bewusst verzichtet.

In den kommenden Sitzungen des JHA wird die Verwaltung über die weitere Entwicklung des neuen KiBiz berichten.  

 

https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/referentenentwurf_gesetz_fruehefoerderungundbildungvonkindern.pdf

 

 

 


 

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg